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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 11.10.2013, 15:17 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Auch nach dem Tod eines Kreditnehmers, geben wir dessen persönliche Daten oder diesbezüglichen Schriftwechsel nicht heraus.
Mit freundlichen Grüßen
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Gibt es da keinen Anspruch ?
Ist so eine Nachlassgerichtsverhandlung nicht sogar öffentlich, zb. aus Gläubiger Interessen ?
Bin leider mit der deutschen Rechtslage nicht vertraut. |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 11.10.2013, 15:28 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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schmat hat Folgendes geschrieben: | __
Gibt es da keinen Anspruch ?
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Man könnte folgendes Versuchen:
Gemäß Abtretungssvertrag gilt:
https://www.auxmoney.com/Auxmoney/MainBundle/pdf/terms/2013/AnlageD1_Darlehensforderungskauf_Abtretungsvertrag.pdf?1381491568
Zitat: | §5, Absatz 6: Der Käufer ist verpflichtet, die Einziehung der Darlehensraten, der Verzugszinsen oder sonstiger fälliger Forderungen
nur durch die Bank im Auftrag des Verkäufers jedoch für eigene Rechnung des Käufers vornehmen zu lassen. Er darf
den Darlehensnehmer – mit Ausnahme des Vorliegens eines wichtigen Grundes (z.B. dauerhafte Unterlassung der
Einziehung durch die beteiligte Bank bzw. den Verkäufer) – nicht zum Zweck des Forderungseinzugs kontaktieren oder
sich direkt Gelder auf sein Konto von ihm oder auf seine Veranlassung unter Umgehung des Forderungseinzugs durch
die Bank überweisen lassen.
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Und:
Zitat: | §11: Mahnungen, Regelungen zum Inkasso
Mahnungen des Darlehensnehmers im Fall des Zahlungsverzuges erfolgen durch die Bank. Diese stellt dem
Darlehensnehmer angefallene Mahnspesen in Rechnung. Der Käufer verpflichtet sich auch im Verzugsfall, keine eigenen
Beitreibungsmaßnahmen gegenüber dem Darlehensnehmer vorzunehmen, jedoch nur solange, wie der vorgesehene
Forderungseinzug einschließlich erforderlicher Beitreibungsmaßnahmen durch die Bank im Auftrag des Verkäufers bzw.
durch ein vom Verkäufer beauftragtes Inkassounternehmen durchgeführt wird.
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Da offensichtlich ja durch Auxmoney* keine Beitreibungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden (müßte man nochmal nachfragen), steht somit den Anleger das Recht zu, selbst Beitreibemaßnahmen durchzuführen.
Ich denke schon, das Auxmoney* dann die hierfür erforderlichen Daten rausrücken müßte - muß ich mal beim Anwalt nachfragen.... _________________
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WilliS
Anmeldedatum: 17.05.2013 Beiträge: 261
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Verfasst am: 11.10.2013, 16:49 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Also vom "Rausrückenmüssen von Daten" sehe ich hier nichts und ich glaube, da wird man auf Granit beissen. Aber selbstverständlich darf man das Beitreiben selber aufnehmen, wenn es die Bank eingestellt hat. Das steht hier unmißverständlich. Man müsste also schon vor dem Gebot die Personalien selber einholen und die Leuchtspuren regelmäßig überprüfen. |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 11.10.2013, 17:04 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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jensf hat Folgendes geschrieben: |
Da offensichtlich ja durch Auxmoney* keine Beitreibungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden (müßte man nochmal nachfragen), steht somit den Anleger das Recht zu, selbst Beitreibemaßnahmen durchzuführen.
Ich denke schon, das Auxmoney* dann die hierfür erforderlichen Daten rausrücken müßte - muß ich mal beim Anwalt nachfragen.... |
Frag mal. Ich glaub's nicht. Ich denke mal, das zieht nur, wenn sie alle Betreibungsmaßnahmen (für AM generell) einstellen.
Und auch nur dann, wenn sie nicht in Deinem Namen schon wirksam auf die Forderung verzichtet haben, was sie im Rahmen der Managementbefugis dürfen. |
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stuggivfb
Anmeldedatum: 06.03.2012 Beiträge: 89
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Verfasst am: 12.10.2013, 15:09 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Aus diesen und zick anderen Gründen investieren ich nicht mehr bei Auxmoney. Das sollten eigentlich alle tun, damit der Laden mal merkt das es so nicht geht.
Dann investiert mal noch fleißig ich werde froh sein, wenn der Tag X kommt wo alle meine Projekte abgezahlt sind.
Gruß
Achim _________________
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bluerose6 Gast
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Verfasst am: 30.12.2013, 22:45 Titel: 10275338 |
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Dieser Kredit ist wohl auch so ein Projekt. Auxmoney* schreibt dazu:
28.11.2013//PG: Das Nachlassgericht teilte uns mit, dass keine Erben vorhanden sind. Die Forderung kann daher nicht weiter beigetrieben werden. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 31.12.2013, 07:39 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Habe das Gefühl, wenn einer -kurz vor seinem Ableben- noch AM um Kredit bemüht, dann werden da in den allermeisten Fällen nie Erben zu finden sein. Gehe davon aus, die Verblichenen waren dann sowas von pleite, dass die Hinterbliebenen mit der Quaste gepudert wären, das Erbe tatsächlich anzutreten _________________
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bluerose6 Gast
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Verfasst am: 31.12.2013, 12:52 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Habe das Gefühl, wenn einer -kurz vor seinem Ableben- noch AM um Kredit bemüht, dann werden da in den allermeisten Fällen nie Erben zu finden sein. Gehe davon aus, die Verblichenen waren dann sowas von pleite, dass die Hinterbliebenen mit der Quaste gepudert wären, das Erbe tatsächlich anzutreten |
Grundsätzlich könnte man dies ja von jedem sagen, der sich bei Auxmoney* um einen Kredit bemüht. Wenn man so die Zinsen ansieht, die Momentan im Internet angeboten werden.
Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Kreditnehmer bis zu seinem ableben die Rate pünktlich bezahlt hat. Auxmoney* bemüht sich nicht mal darum, den Kredit auf ausgefallen zu schalten. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 31.12.2013, 13:13 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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... habe "ironie on/ironie off" vergessen.
Im allgemeinen verstehe ich nicht, warum die Versicherung nur greift, wenn es Erben gibt (ob Erben überhaupt wissen, dass der Kredit versichert war und sie für die Raten gar nicht einstehen müssen ? Oder müssen sie das doch ? Immerhin übernimmt ein Erbe ja neben ggf. vorhandenen Vermögenswerten auch die Verbindlichkeiten.)
Ich verstehe die Funktionsweise dieser RKV im Todesfall einfach nicht _________________
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 31.12.2013, 13:34 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | ... habe "ironie on/ironie off" vergessen.
Im allgemeinen verstehe ich nicht, warum die Versicherung nur greift, wenn es Erben gibt (ob Erben überhaupt wissen, dass der Kredit versichert war und sie für die Raten gar nicht einstehen müssen ? Oder müssen sie das doch ? Immerhin übernimmt ein Erbe ja neben ggf. vorhandenen Vermögenswerten auch die Verbindlichkeiten.)
Ich verstehe die Funktionsweise dieser RKV im Todesfall einfach nicht |
Das verstehe ich auch nicht:
Es existiert eine Versicherung, die Verpflichtet ist, im Todesfall zu zahlen - und es existiert eine Forderung.
Warum AM das Geld nun nicht direkt von der Versicherung fordern kann, will mir nicht in den Kopf.
Ich habe hier natürlich auch schon mal bei AM nachgefragt - es kam natürlich keine Antwort.
Naja, Konsequenz ist halt: Investitionen bei AM stark reduziert _________________
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 31.12.2013, 13:48 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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DIE SWK Bank schreibt dazu im Glossar unter http://www.swkbank.de/de/30/Glossar/letter/r/
Code: |
Restkreditversicherung
Der Kreditnehmer kann sich durch eine Restkreditversicherung gegen verschiedene unvorhersehbare Situationen im Leben wie Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Ableben absichern. Hierfür bietet die Restkreditversicherung unterschiedliche Tarife an. Je nach gewählter Versicherungsart begleicht die Versicherungsgesellschaft in der Regel im Todesfall die noch ausstehende Restschuld des aufgenommenen Kredits bzw. übernimmt bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit die Zahlung der Monatsraten.
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Nach etwas längerer Suche bin ich nun fündig geworden:
https://www.auxmoney.com/contracts/AVB_AXA.pdf
Code: | b) Versicherungssumme bei Tod:
Versichert ist während der Versicherungsdauer eine einmalige Kapitalleistung bei
Tod (=Versicherungssumme). Zu Vertragsbeginn entspricht die
Versicherungssumme bei Tod dem Gesamtdarlehensbetrag des zugehörigen
Darlehensvertrages, maximal jedoch 80.000 EUR.
Die Versicherungssumme bei Tod besteht aus einer gleichmäßig fallenden
Versicherungssumme, die gleich dem Gesamtdarlehensbetrag bei Beginn des
Darlehensvertrages ist. Diese Versicherungssumme mindert sich gleichmäßig mit
jeder monatlichen Ratenfälligkeit bis zum Ablauf des Darlehensvertrages.
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Code: | § 22 Geltendmachung von Ansprüchen durch Sie / Bezugsrecht
Bei Todesfall-, Arbeitsunfähigkeits-, und Arbeitslosigkeitsrisiken werden alle
Leistungen zugunsten der SWK Finanzierung erbracht. Sie erteilen der
Versicherungsnehmerin ein unwiderrufliches Bezugsrecht an Ihren Ansprüchen und
Rechten aus dem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag Ratenabsicherung. Die
Höhe der versicherten Summe bestimmt sich nach Ihrer Restschuld gegenüber der
Versicherungsnehmerin.
Die Versicherungsnehmerin verpflichtet sich den etwaigen Mehrbetrag nach Tilgung
des versicherten und anderer Schuldverhältnisse wie folgt auszuzahlen:
1) an erster Stelle: an Sie (sollten Mitversicherte vorhanden sein, wird die Leistung zu
gleichen Teilen an die Mitversicherten ausbezahlt)
2) an zweiter Stelle: an Ihren Ehegatten, vorausgesetzt, dass keine rechtliche
Trennung vorliegt
3) an dritter Stelle: an Ihre Erben (bereits geborene oder noch zu erwartende
Abkömmlinge, erster oder zweiter Ordnung), jeweils zu gleichen Teilen
4) an vierter Stelle: an Ihre Eltern, zu gleichen Teilen
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_________________
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volkmarf
Anmeldedatum: 07.10.2013 Beiträge: 280
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Verfasst am: 31.12.2013, 14:56 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Stefan, Danke für's Finden der Bestimmungen! Das Ganze ist hochinteressant. Insbesondere, dass hierbei nicht der KN Versicherungsnehmer ist, sondern - tada! - die SWK-Bank.
Stefan026 hat Folgendes geschrieben: |
https://www.auxmoney.com/contracts/AVB_AXA.pdf
Code: | § 22 Geltendmachung von Ansprüchen durch Sie / Bezugsrecht
Bei Todesfall-, Arbeitsunfähigkeits-, und Arbeitslosigkeitsrisiken werden alle
Leistungen zugunsten der SWK Finanzierung erbracht. Sie erteilen der
Versicherungsnehmerin ein unwiderrufliches Bezugsrecht an Ihren Ansprüchen und
Rechten aus dem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag Ratenabsicherung. Die
Höhe der versicherten Summe bestimmt sich nach Ihrer Restschuld gegenüber der
Versicherungsnehmerin.
Die Versicherungsnehmerin verpflichtet sich den etwaigen Mehrbetrag nach Tilgung
des versicherten und anderer Schuldverhältnisse wie folgt auszuzahlen:
1) an erster Stelle: an Sie (sollten Mitversicherte vorhanden sein, wird die Leistung zu
gleichen Teilen an die Mitversicherten ausbezahlt)
2) an zweiter Stelle: an Ihren Ehegatten, vorausgesetzt, dass keine rechtliche
Trennung vorliegt
3) an dritter Stelle: an Ihre Erben (bereits geborene oder noch zu erwartende
Abkömmlinge, erster oder zweiter Ordnung), jeweils zu gleichen Teilen
4) an vierter Stelle: an Ihre Eltern, zu gleichen Teilen
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Ich bin kein Jurist, aber ich lese folgendes heraus:
"alle Leistungen (werden) zugunsten der SWK Finanzierung erbracht" --> die RSV zahlt direkt an die Bank! Nicht an den Erben, der damit die SWK-Bank bezahlen müsste.
"Sie erteilen der Versicherungsnehmerin ein unwiderrufliches Bezugsrecht an Ihren Ansprüchen und Rechten aus dem Beitritt zum Gruppenversicherungsvertrag Ratenabsicherung." --> Das Bezugsrecht gilt unabhängug davon, ob es gesetztliche bzw. testamentarische Erben gibt oder aber ob das Erbe an den Staat fällt. Juristisch ist ein Bezugsrecht eine Schenkung, die zu Lebzeiten (unter Bedingungen) ausgesprochen wurde - und kein Erbe.
Bis hierher sehe ich also keinen Grund, warum die RSV nicht zahlen sollte, wenn es keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben gibt.
Allenfalls bei der folgenden Aufzählung werde ich stutzig: "Die Versicherungsnehmerin verpflichtet sich den etwaigen Mehrbetrag nach Tilgung des versicherten und anderer Schuldverhältnisse wie folgt auszuzahlen: ..." - hier werden eine Reihe von Personen aufgeführt, aber keine Regelung für den Fall getroffen, dass keine keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorhanden sind. Dass eventuelle Überschüsse in Einzelfällen nicht zurückgezahlt werden können, kann aber doch nicht wirklich ein Grund dafür sein, vom unwiderruflichen Bezugsrecht keinen Gebrauch zu machen. Im Gegenteil - in so einem Fall würde möglicherweise etwas zusätzliches Geld bei der SWK-Bank verbleiben. |
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volkmarf
Anmeldedatum: 07.10.2013 Beiträge: 280
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Verfasst am: 31.12.2013, 15:03 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Zwei interessante Stellen:
Zitat: | § 17 Obliegenheiten im Versicherungsfall
1) Ein Versicherungsfall ist den Versicherern unverzüglich, vollständig und
wahrheitsgemäß anzuzeigen. Darüber hinaus sind – abhängig vom
Versicherungsfall – die im Folgenden genannten Unterlagen und Nachweise im
Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift einzureichen:
a) Bei Tod:
eine amtliche Sterbeurkunde, die Alter, Geburtsort und Todeszeitpunkt enthält;
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis (ausgestellt innerhalb des EWR)
über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod
geführt hat.
...
3) Im Todesfall ist derjenige, der das Recht auf die vertragliche Leistung des
Versicherers hat, verpflichtet - wenn von den Versicherern hierzu eine konkrete
Aufforderung erfolgt – im Einzelfall schriftlich zu erklären, ob und inwieweit Ärzte,
Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen die versicherte Person in
Behandlung war, Pflegeheime und Pflegepersonen, gesetzliche Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften und Behörden sowie andere Personenversicherer von der
Schweigepflicht entbunden werden.
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--- das hier sind "Mitwirkungspflichten nach dem Tod", bei denen nicht klar geregelt ist, wer sie erbringen muss. "Derjenige, der das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers hat" könnte der verstorbene Kreditnehmer oder aber die SWK-Bank selbst sein.
Fest steht: Nach dem Tod des Kreditnehmers müssen mehr Belege als nur eine Todeserklärung vorgelegt werden. Das macht Arbeit und kostet (z.B. für Beglaubigungen) auch noch Geld.
Meine Hypothese: Da die SWK-Bank kein zusätzliches Geld mit dieser Arbeit verdient (es ginge ja an die Anleger), macht sie sich diese Arbeit gar nicht erst. Auch das hat aber nichts damit zu tun, dass es keine Erben gibt. |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 31.12.2013, 17:37 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Vielen Dank Volkmarf !
Zitat: | "Die Versicherungsnehmerin verpflichtet sich den etwaigen Mehrbetrag nach Tilgung des versicherten und anderer Schuldverhältnisse wie folgt auszuzahlen: ..." - hier werden eine Reihe von Personen aufgeführt, aber keine Regelung für den Fall getroffen, dass keine keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben vorhanden sind. Dass eventuelle Überschüsse in Einzelfällen nicht zurückgezahlt werden können, kann aber doch nicht wirklich ein Grund dafür sein, vom unwiderruflichen Bezugsrecht keinen Gebrauch zu machen. Im Gegenteil - in so einem Fall würde möglicherweise etwas zusätzliches Geld bei der SWK-Bank verbleiben. |
Da geht es aber nur um den Mehrbetrag der durch die Versicherung zu stande kommen könnte, wie das auch immer möglich ist...
Zitat: | 17 Obliegenheiten im Versicherungsfall
1) Ein Versicherungsfall ist den Versicherern unverzüglich, vollständig und
wahrheitsgemäß anzuzeigen. Darüber hinaus sind – abhängig vom
Versicherungsfall – die im Folgenden genannten Unterlagen und Nachweise im
Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift einzureichen:
a) Bei Tod:
eine Kopie des Darlehensvertrages inkl. aller Anlagen ,
eine amtliche Sterbeurkunde, die Alter, Geburtsort und Todeszeitpunkt enthält;
ein ausführliches ärztliches oder amtliches Zeugnis (ausgestellt innerhalb des EWR)
über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod
geführt hat.
3) Im Todesfall ist derjenige, der das Recht auf die vertragliche Leistung des
Versicherers hat, verpflichtet - wenn von den Versicherern hierzu eine konkrete
Aufforderung erfolgt – im Einzelfall schriftlich zu erklären, ob und inwieweit Ärzte,
Krankenhäuser und sonstige Krankenanstalten, bei denen die versicherte Person in
Behandlung war, Pflegeheime und Pflegepersonen, gesetzliche Krankenkassen,
Berufsgenossenschaften und Behörden sowie andere Personenversicherer von der
Schweigepflicht entbunden werden |
Auch wenn unter Punkt 1 nicht angeführt ist, wer den Todesfall melden und die Versicherung anfordern muss . Spricht Punkt 3. klar für die SWK Bank.
Im Anhang befindet sich eine Auflistung aller versicherten und NICHT versicherten Risiken, dort aus von einem Ausfall bei fehlenden Erbe keine Rede.
Wie sollte man hier weiter vorgehen, es werden ja immer wieder solche Fälle auftauchen.
Im Vertrag steht auch die Adresse des Versicherungsombudsmannes Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die dürfte das vielleicht auch interessieren.
[/b] |
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kenzoo
Anmeldedatum: 20.02.2013 Beiträge: 399
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Verfasst am: 01.01.2014, 20:50 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Gibt auch gute Nachrichten im bezug auf die RKV
Code: | 22.04.2013//PG: Der Schuldner ist verstorben. Erben konnten bislang nicht ermittelt werden. Bisher wurde das Erbe durch sämtliche erbberechtigten Personen ausgeschlagen.
30.12.2013//PG: Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass eine Kulanzzahlung der Restkreditversicherung erwirkt werden konnte. Die Restkreditversicherung wird den Fall übernehmen und den Gesamtbetrag zeitnah überweisen. |
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