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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 16.04.2014, 07:42 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Hat noch jemand den Vertrag von der Auxmoney* Seite wurde er entfernt. |
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Vagabund
Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.04.2014, 08:42 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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schmat hat Folgendes geschrieben: | Hat noch jemand den Vertrag von der Auxmoney* Seite wurde er entfernt. |
Habe ich bestimmt in meinen Unterlagen! Welche Seite meinst Du? _________________ Gruß aus Berlin |
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bluerose6 Gast
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Verfasst am: 16.04.2014, 23:42 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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TTom hat Folgendes geschrieben: | Falls die SWK das Recht haben sollte, die RKV auszulösen, dies jedoch nicht tun, da sie daraus keinen Nutzen zieht, sollte man einen Deal mit denen schließen, dass sie einen kleinen Anteil der Auszahlungssumme als Gebühren behalten dürfen. |
Die Bank hat ja eigentlich keinen grossen Aufwand. Aus diesem Grund frage ich mich, ob man das Geld nicht selber einbehalten möchte? Überprüfen und nachweisen könnte
dies ja niemand. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 17.04.2014, 04:29 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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bluerose6 hat Folgendes geschrieben: | Die Bank hat ja eigentlich keinen grossen Aufwand. Aus diesem Grund frage ich mich, ob man das Geld nicht selber einbehalten möchte? Überprüfen und nachweisen könnte
dies ja niemand. |
Es liegt ganz sicher nicht am Aufwand, sondern am Vertrag. Der Bank ist kein Schaden entstanden, also wird die Versicherung (an die Bank) nicht leisten.
Ansonsten wäre das eine Bereicherung durch den Tod eines Menschen... und ich meine, das ist hier schon von gesetzes wegen nicht zulässig. _________________
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10635 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 17.04.2014, 07:51 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Sorry, aber ich halte das für eine dumme Ausrede. Bei Smava* war das ja auch lange Zeit die Frage und bei einem Meeting mit Anlegen in Berlin vor ein paar Jahren in Berlin gab es die klare Aussage: ja die RKV hat bei Tod des KN schon bezahlt. Und das Konstrukt mit den Bank ist kein anderes. Wer bekommt das Geld denn sonst? So würde sich ja die Versicherung bereichern. _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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kenzoo
Anmeldedatum: 20.02.2013 Beiträge: 399
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Verfasst am: 17.04.2014, 08:59 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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RKV ist sicher nicht gleich RKV!
Solange die Versicherung von Auxmoney* und Smava* nicht die selbe ist,
macht es keinen Sinn, die beiden Vorgehensweisen zu vergleichen.
Und das Versicherungen nicht davon leben Geld auszuzahlen ist doch sicher allen klar.
Es kommt halt darauf an, wer Vertragspartner ist und das ist nunmal der KN.
Ich denke, hier müsste Auxmoney* einschreiten und nach einer anderen Versicherung suchen.
Eine Versicherung, bei der Auxmoney* der Vertragspartner ist und nicht der KN, dann würden auch die Fälle verschwinden, wo der KN die Versicherung einfach im nachhinein kündigt. Das mag zwar Legal sein, aber für den KG ist das eigentlich ein "No Go", der kann ja seine Einlage auch nicht einfach ändern. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 17.04.2014, 14:36 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Wenn der KN die RKV nach Finanzierung kündigt, wäre das eigentlich auch ein Kündigungsgrund für die KG und das Kreditkapital wäre umgehend zurück zu führen. Grund : keine Absicherung des KG mehr im Falle der Arbeitslosigkeit. Aber eigentlich nur wegen "wo nichts ist, kann man nichts holen". Ansonsten hat der KN natürlich auch bei Arbeits/Einkommenslosigkeit seine Schulden ungekürzt und weiterhin an der Backe (solange nicht in PI).
Ergo ist die RKV in erster Linie eine Absicherung für den KN (im Fall der Arbeitslosigkeit wird der finanzielle GAU somit etwas abgefedert). Im Fall des Ablebens eine Absicherung/Goodie für die Erben (Hinterlassenschaft wird nicht durch den Kredit belastet). Gibt es keine Erben, bzw. werden nur Schulden hinterlassen und das Erbe deswegen ausgeschlagen ... dann greift die Police scheinbar nicht ggü. der Bank, weil der Vertragspartner Bank keinen eigenen Schaden nachweisen kann (hat ja das an den verblichenen KN ausgezahlte Geld zuvor von uns KG erhalten und nur weitergeleitet).
Viele RKV´s verlieren schon in der Anfangsphase ihre Leistungspflicht, da wohl vertraglich verankert ist, dass die RKV nur leistet, wenn die ersten 6 Monate des Kredites störungsfrei verlaufen sind. Also 6 Monate ohne eine RLS.
Scheint in der Tat ein gutes Geschäft für den Versicherer zu sein. Kaum ein KN, der eine RLS in den ersten Monaten hatte, kommt scheinbar auf die Idee darauf sofort die dann für ihn wertlose und sauteure RKV zu kündigen.
Wäre die RKV als direkte Versicherung/Absicherung für uns gedacht, hätte man das doch schon längst als zusätzliches Zertifikat verkauft. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5226
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Verfasst am: 17.04.2014, 16:09 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Wenn der KN die RKV nach Finanzierung kündigt, wäre das eigentlich auch ein Kündigungsgrund für die KG und das Kreditkapital wäre umgehend zurück zu führen. |
Klar, das wäre nachvollziehbar.
Das Problem ist: freiwillig wird das AM/SWK nicht machen, denn dann würden sie ja auf dem Kredit sitzen bleiben. Denn sie dürfen ihrerseits dem KN den Kredit deswegen nicht kündigen denn eine Zwangskopplung mit RKV ist nicht erlaubt. Und zwar genau deshalb, weil die RKV eigentlich nur der Absicherung des KN dienen soll! Ansonsten wäre sie ein einfacher Teil der Kreditkosten und müsste auch als solche ausgewiesen werden. |
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bluerose6 Gast
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Verfasst am: 28.04.2014, 16:20 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Es liegt ganz sicher nicht am Aufwand, sondern am Vertrag. Der Bank ist kein Schaden entstanden, also wird die Versicherung (an die Bank) nicht leisten.
Ansonsten wäre das eine Bereicherung durch den Tod eines Menschen... und ich meine, das ist hier schon von gesetzes wegen nicht zulässig. |
Dem Kunden von Auxmoney* ist aber ein Schaden entstanden. Insbesondere weil man mit der Versicherung für die Sicherheit der Projekte wirbt, kann sich jeder betroffene Anleger selber denken was das ist. |
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Stefan026
Anmeldedatum: 02.09.2010 Beiträge: 958
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Verfasst am: 28.04.2014, 19:53 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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bluerose6 hat Folgendes geschrieben: | Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Es liegt ganz sicher nicht am Aufwand, sondern am Vertrag. Der Bank ist kein Schaden entstanden, also wird die Versicherung (an die Bank) nicht leisten.
Ansonsten wäre das eine Bereicherung durch den Tod eines Menschen... und ich meine, das ist hier schon von gesetzes wegen nicht zulässig. |
Dem Kunden von Auxmoney* ist aber ein Schaden entstanden. Insbesondere weil man mit der Versicherung für die Sicherheit der Projekte wirbt, kann sich jeder betroffene Anleger selber denken was das ist. |
Die Bank hat den Kredit weiterverkauft und somit doch wohl ALLE Rechte und Pflichten, wobei in diesem Fall ja die Rechte betroffen sind. Da Creditconnect unsere Rechte und Pflichten als letzte Käufer in dieser Kette verwaltet, sollte es auch eigentlich zu den Aufgaben von Creditconnect gehören, den uns entstandenen Schaden bei der RKV einzufordern. Es gab doch auch hier im Forum mindestens einen Fall, wo das geklappt hat, auch wenn das angeblich "Good will" der RKV war. _________________
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5226
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Verfasst am: 28.04.2014, 21:58 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Stefan026 hat Folgendes geschrieben: |
Die Bank hat den Kredit weiterverkauft und somit doch wohl ALLE Rechte und Pflichten, wobei in diesem Fall ja die Rechte betroffen sind.
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Sie verkauft nur die Forderung aus dem Kredit, nicht den Kredit selber.
Deshalb hat sie z.B. nach wie vor für das Servicing zuständig.
Die Bank ist nach wie vor der Vertragspartner des KN.
Zitat: |
Da Creditconnect unsere Rechte und Pflichten als letzte Käufer in dieser Kette verwaltet, sollte es auch eigentlich zu den Aufgaben von Creditconnect gehören, den uns entstandenen Schaden bei der RKV einzufordern. Es gab doch auch hier im Forum mindestens einen Fall, wo das geklappt hat, auch wenn das angeblich "Good will" der RKV war. |
Ja, das Problem ist, dass CC aber nicht Vertragspartner der RKV ist, auch nicht der Gruppenversicherung. Und geschädigt sind sie auch nicht, haben also keine Forderung ggü. der RKV. die könnte höchstens die bank geltend machen, wenn es die Rechtsnachfolger des KN nicht tun.
CC bleibt formal nur, die Rechtsnachfolger des KN (oder die Bank) zu belatschern, irgend etwas zu tun, einen besseren Hebel haben sie nicht.
IMHO ist das die Abteilung "Kinderkrankheiten" des P2P-Systems. Versicherungen haben halt ein Produkt für Banken, das funktioniert seit zig Jahren mit bestimmten Prozessen. Jetzt kam die (insbesondere damals) kleine Auxmoney* und wollte was für ihr Modell, da macht die Versicherung bestimmt einen ganz neues Produkt aus.... Und wie ich Auxmoney* kenne, war denen auch nicht das effektivste und kundenfreundlichste Modell wichtig, sondern der Anbieter mit der höchsten Abschlussprovision.
Ich denke, wenn die noch ein paar Jahre weiter wachsen und auch etwas Erfahrung mit den Problemen rund um die RKV sammeln. dann werden sie auch mal einen besseren vertrag haben. Bis dahin passt's halt nicht so recht und knirscht in so Fällen, wie diesem. |
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bluerose6 Gast
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Verfasst am: 20.05.2014, 21:18 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Ja, das Problem ist, dass CC aber nicht Vertragspartner der RKV ist, auch nicht der Gruppenversicherung. Und geschädigt sind sie auch nicht, haben also keine Forderung ggü. der RKV. die könnte höchstens die bank geltend machen, wenn es die Rechtsnachfolger des KN nicht tun.
CC bleibt formal nur, die Rechtsnachfolger des KN (oder die Bank) zu belatschern, irgend etwas zu tun, einen besseren Hebel haben sie nicht.
IMHO ist das die Abteilung "Kinderkrankheiten" des P2P-Systems. Versicherungen haben halt ein Produkt für Banken, das funktioniert seit zig Jahren mit bestimmten Prozessen. Jetzt kam die (insbesondere damals) kleine Auxmoney* und wollte was für ihr Modell, da macht die Versicherung bestimmt einen ganz neues Produkt aus.... Und wie ich Auxmoney* kenne, war denen auch nicht das effektivste und kundenfreundlichste Modell wichtig, sondern der Anbieter mit der höchsten Abschlussprovision.
Ich denke, wenn die noch ein paar Jahre weiter wachsen und auch etwas Erfahrung mit den Problemen rund um die RKV sammeln. dann werden sie auch mal einen besseren vertrag haben. Bis dahin passt's halt nicht so recht und knirscht in so Fällen, wie diesem. |
Und warum wirbt Auxmoney* den damit, dass die RKV auch eine Sicherheit für den Anleger ist? Ist ja ziemlich weit hergeholt.
Auxmoney hat Folgendes geschrieben: | Wozu dient die Restkreditversicherung (RKV) eines Kreditnehmers? (nach oben)
Die Restkreditversicherung deckt den Todesfall, die Arbeitsunfähigkeit und die unverschuldete Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers ab; unter der Voraussetzung, dass er als Arbeitnehmer mindestens sechs Monate in einer Firma festangestellt tätig war. Die RKV springt nur ein, wenn ein Kreditnehmer mindestens sechs Monate lang seine Raten pünktlich gezahlt hat. Außerdem muss der Kreditnehmer seine RKV selbst der Bank gegenüber in Anspruch nehmen. Wenn ein Kreditnehmer eine RKV abgeschlossen hat, ist dies keine Garantie dafür, dass diese auch am Ende der Angebotsfrist noch vorhanden ist, da der Kreditnehmer die Versicherung mit einer gesetzlich vorgegebenen Frist von 30 Tagen zu Beginn der Kreditlaufzeit widerrufen kann bzw. während der Laufzeit mit dreimonatiger Frist kündigen kann. |
Es erscheint mir als Laie logisch, dass ein Toter die Versicherung nicht selber benachrichtigen kann. |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5226
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Verfasst am: 20.05.2014, 21:49 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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bluerose6 hat Folgendes geschrieben: |
Und warum wirbt Auxmoney* den damit, dass die RKV auch eine Sicherheit für den Anleger ist? Ist ja ziemlich weit hergeholt.
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AM wirbt mit vielen Dingen, die ziemlich weit hergeholt sind, zum Beispiel komplett utopischen Renditen und gelinde gesagt optimistischen Ausfallraten. |
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bluerose6 Gast
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Verfasst am: 25.05.2014, 08:41 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | bluerose6 hat Folgendes geschrieben: |
Und warum wirbt Auxmoney* den damit, dass die RKV auch eine Sicherheit für den Anleger ist? Ist ja ziemlich weit hergeholt.
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AM wirbt mit vielen Dingen, die ziemlich weit hergeholt sind, zum Beispiel komplett utopischen Renditen und gelinde gesagt optimistischen Ausfallraten. |
Kann ich fast nicht glauben. Und ich wollte schon die Lebensversicherung künden und bei Auxmoney* anlegen |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 14.06.2014, 07:06 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Finally!
03.06.2014//PG: Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir in intensiven Verhandlungen mit der Restkreditversicherung eine Kulanzregelung herbeiführen konnten, sodass wir am heutigen Tag einen Betrag i. H. v. 4.617,38 Euro vereinnahmen konnten.
Vielleicht hat es sich doch ausgezahlt, dass ich den Versicherer und jeden möglichen Ombudsmann/ Verbraucherschutz angeschrieben habe ^^ |
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