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creditguru
Anmeldedatum: 26.06.2012 Beiträge: 1749 Wohnort: Karlsruhe
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Verfasst am: 05.01.2014, 14:03 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Kulanzzahlung. Klingt so als fühlen sie sich gar nicht verantwortlich überhaupt zu zahlen. Naja, das macht das Geld jetzt auch nicht weniger wert, ergibt eben nur einen bitteren Nachgeschmack, dass man immer auf dne Putz hauen muss um zu seinem vertraglichen Recht zu kommen. |
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volkmarf
Anmeldedatum: 07.10.2013 Beiträge: 280
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Verfasst am: 05.01.2014, 14:23 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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creditguru hat Folgendes geschrieben: | Kulanzzahlung. Klingt so als fühlen sie sich gar nicht verantwortlich überhaupt zu zahlen. Naja, das macht das Geld jetzt auch nicht weniger wert, ergibt eben nur einen bitteren Nachgeschmack, dass man immer auf dne Putz hauen muss um zu seinem vertraglichen Recht zu kommen. |
Kulanzzahlungen und außergerichtliche Vergleiche dienen nur einem Zweck: Verhindern, dass es zu einem verbindlichen Urteil kommt, auf das sich jeder Kunde berufen kann... wie zuletzt bei den Urteilen zu Kreditbearbeitungsgebühren geschehen. |
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Mystik
Anmeldedatum: 29.10.2013 Beiträge: 94 Wohnort: Schweiz
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Verfasst am: 05.01.2014, 16:29 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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In eine Kapitalismuswelt ist eine Kulanzzahlung eher um etwas teurer zu verminden (z.B ein Prozess) oder weil sie ein Fehler gemacht haben (= sie erkennen das Fehler und zahlen "kulanzerweise"). _________________ Da ich aus der französisches Teil der Schweiz bin, ich biete Ihnen um Verständnis für meine Grammatik
Letzte Investition in einem AM-Projekt : im Dezember 2013. Seitdem habe ich aufgehört |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 05.01.2014, 20:33 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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werde in dem ursprünglichen Fall jetzt auch nochmal meine Rechtsmeinung kundtun und auf eine Reaktion hoffen. Sonst hetze ich ihnen den Ombudsmann vom Anlegerschutz auf den Hals... |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 08.01.2014, 12:12 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Zitat: | vielen Dank für Ihre E-Mail.
Im Todesfall des Kreditnehmers können ggf. die Erben die Kreditauslösung durch die Versicherung bewirken. Eine zwingende Abwicklung des Restsaldos ist jedoch durch diese Versicherung nicht gewährleistet, wenn z.B. die Erben die Versicherung des Kreditnehmers nicht in Anspruch nehmen (Erbe ausschlagen).
Da keine Erben in diesem Fall vorhanden sind, kann die Restkreditversicherung nicht in Anspruch genommen werden.
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Am Standardantwort auf meine Einwände... |
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Vagabund
Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.01.2014, 12:34 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Das muss ja eine dolle Versicherung sein! Leider kannte man die Versicherungsbedingungen dieser von AM ins Boot geholten RKV nicht. Es ist AM aber gelungen, durch den Abschluss einer RKV durch den KN, den KG eine gewisse Sicherheit zu suggerieren! |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 08.01.2014, 12:52 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Vagabund hat Folgendes geschrieben: | Das muss ja eine dolle Versicherung sein! Leider kannte man die Versicherungsbedingungen dieser von AM ins Boot geholten RKV nicht. |
Wurde doch eine Seite vorher schon geposted:
https://www.auxmoney.com/contracts/AVB_AXA.pdf
Eigentlich steht es dort eindeutig:
Zitat: | 2) Bei Ihrem Tod wird die Leistung als eine einmalige Kapitalleistung an die Versicherungsnehmerin erbracht. Die Versicherungsleistung besteht aus den am Todestage bestehenden Verpflichtungen der versicherten Person gegenüber der Versicherungsnehmerin aus einem versicherten Kreditverhältnis gemäß § 3 |
Versicherungsnehmerin ist die SWK-Bank (siehe Info-Blatt):
Zitat: | Wir bieten Ihnen (versicherte Person) die Ratenabsicherung durch einen Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Süd-West-Kreditbank Finanzierung Gmbh (Versicherungsnehmerin) |
Es gibt also kein Grund, warum das nicht vorhandensein von Erben die Auszahlung verhindern sollte.
Das einzige, was abgezogen wird, sind Beträge, die beretits vorher Rückständig waren:
Zitat: | Zahlungen, die möglicherweise am Todestag bereits rückständig sind einschließlich der Verzugszinsen oder ähnlichem werden auf keinen Fall übernommen.
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Vielleicht doch bald Zeit für einen Anwalt... _________________
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Vagabund
Anmeldedatum: 25.01.2011 Beiträge: 4088 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 08.01.2014, 13:10 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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@jensf
Danke für den Hinweis. Ich dachte eher an die Zeit von vor 4/5 Jahren als ich mich noch durch vorhandene RKV zum "Angebot abgeben" hab verleiten lassen. AM muss irgendwann die Versicherung (RKV) gewechselt haben. |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 08.01.2014, 14:29 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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jensf hat Folgendes geschrieben: | Vagabund hat Folgendes geschrieben: | Das muss ja eine dolle Versicherung sein! Leider kannte man die Versicherungsbedingungen dieser von AM ins Boot geholten RKV nicht. |
Wurde doch eine Seite vorher schon geposted:
https://www.auxmoney.com/contracts/AVB_AXA.pdf
Eigentlich steht es dort eindeutig:
Zitat: | 2) Bei Ihrem Tod wird die Leistung als eine einmalige Kapitalleistung an die Versicherungsnehmerin erbracht. Die Versicherungsleistung besteht aus den am Todestage bestehenden Verpflichtungen der versicherten Person gegenüber der Versicherungsnehmerin aus einem versicherten Kreditverhältnis gemäß § 3 |
Versicherungsnehmerin ist die SWK-Bank (siehe Info-Blatt):
Zitat: | Wir bieten Ihnen (versicherte Person) die Ratenabsicherung durch einen Gruppenversicherungsvertrag zwischen der Süd-West-Kreditbank Finanzierung Gmbh (Versicherungsnehmerin) |
Es gibt also kein Grund, warum das nicht vorhandensein von Erben die Auszahlung verhindern sollte.
Das einzige, was abgezogen wird, sind Beträge, die beretits vorher Rückständig waren:
Zitat: | Zahlungen, die möglicherweise am Todestag bereits rückständig sind einschließlich der Verzugszinsen oder ähnlichem werden auf keinen Fall übernommen.
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Vielleicht doch bald Zeit für einen Anwalt... |
Sehe ich auch so. Habe mich jetzt mal an den Ombudsmann der Finanzaufsicht und der SWK Bank Beschwerdestelle gewand.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung sonst würde ich bereits mit Anwalt dagegen vorgehen. |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 09.01.2014, 18:25 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Zitat: |
Sehr geehrter Herr xxx
als Ombudsmann ist es meine Aufgabe, konkreten Beschwerden nachzugehen, die sich auf einen eigenen Versicherungsvertrag beziehen. Zwischen Ihnen und dem Versicherer, dessen Entscheidung Sie beanstanden, müsste eine vertragliche Beziehung bestehen.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen trifft dies nicht zu. Ihre Forderung richtet sich gegen das Versicherungsunternehmen, bei dem nicht Sie, sondern die Person versichert ist, die Sie geschädigt hat. Solche Beschwerden gehören nicht in meinen Aufgabenbereich. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen deshalb nicht weiterhelfen kann.
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Gibt es in Deutschland einen Verbraucherschutz ? Kenn ich zumindest so aus Österreich, dass die unabhängig von pers. Beteiligung dubiosen Verträgen nachgehen..[/quote] |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 09.01.2014, 18:45 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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schmat hat Folgendes geschrieben: | Gibt es in Deutschland einen Verbraucherschutz ? Kenn ich zumindest so aus Österreich, dass die unabhängig von pers. Beteiligung dubiosen Verträgen nachgehen.. |
http://verbraucherschutz.de
http://www.verbraucherzentrale.de/home _________________
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Looker
Anmeldedatum: 18.09.2011 Beiträge: 54 Wohnort: Voreifel
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Verfasst am: 09.01.2014, 21:43 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Ich meine, das es nach Deutschem Recht immer einen Erben bei einem Nachlaß gibt. Der letzte Erbe ist die Stadt / Gemeinde in der der verstorbene wohnte.
Jedenfalls erbt sie alle Vermögensgüter, als letzte Instanz !!
Ob sie allerdings Haftbar ist für Schulden, glaube ich eher nicht. Dafür kenne ich das Gesetz nicht so genau. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 09.01.2014, 22:20 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Looker hat Folgendes geschrieben: | Ich meine, das es nach Deutschem Recht immer einen Erben bei einem Nachlaß gibt. Der letzte Erbe ist die Stadt / Gemeinde in der der verstorbene wohnte.
Jedenfalls erbt sie alle Vermögensgüter, als letzte Instanz !!
Ob sie allerdings Haftbar ist für Schulden, glaube ich eher nicht. Dafür kenne ich das Gesetz nicht so genau. |
Der Fiskus erbt so oder so mit, wenn nennenswertes Vermögen vorhanden ist
(Erbschaftssteuer), aber für private Schulden haften ? nie und nimmer.
Das wäre ja noch schöner. Die Hinterbliebenen rechnen sich durch, besser wir lassen die Finger davon ... und sind fein raus (die Schulden der eigenen Angehörigen gehen sie dann nichts an)... und WIR (die Allgemeinheit) tilgen dann über die Staatskasse die Außenstände einer Person, die wir zu Lebzeiten nie zu Gesicht bekommen haben _________________
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volkmarf
Anmeldedatum: 07.10.2013 Beiträge: 280
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Verfasst am: 09.01.2014, 23:25 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Der Staat erbt, wenn es keine anderen Erben gibt - das steht in 1936 BGB. Von daher ist die Aussage, dass es keinen Erben gibt, rechtlich falsch.
Der Staat übernimmt keine Schulden. Die RSV soll aber dafür sorgen, dass die Schulden getilgt werden, unabhängig davon, wer erbt.
Im Versicherungsschein steht nichts davon, dass die Tilgung an das Vorhandensein eines Erben geknüpft ist oder dass die Tilgung ausgeschlossen ist, wenn der Staat erbt.
Das sind drei Gründe, die gegen die Aussage von AM sprechen. Einer von den beiden, AM oder die RSV, spielt nicht mit sauberen Karten. Ich würde sagen, das sollte sich der Verbraucherschutz ansehen... oder das Handelsblatt? |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 10.01.2014, 00:48 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Wenn die betr. der RKV mit der Axa zusammenarbeiten, sollte man ggf. mal dort nachfragen. Vlt. gibt es nette MA die das erklären, auch wenn man da kein VN mit so etwas ist.
Ich gehe mal so an die Geschichte ran : Wen schützt die RKV ?
Wikipedia schreibt :
Zitat: | Eine Restschuldversicherung (auch als Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bezeichnet) ist eine Absicherung des Kreditnehmers bzw. von dessen Hinterbliebenen für den Fall des Todes, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Sie dient auch dem Kreditgeber als zusätzliche Kreditsicherheit und wird als solche im Kreditvertrag an die Bank abgetreten. |
Klar : der KN besitzt ein Haus und ein Auto. Im Falle seines Ablebens möchte der KN gerne, dass seine geliebten Hinterbliebenen die Vermögenswerte übernehmen, nicht aber für evtl. noch bestehende Verbindlichkeiten geradestehen sollen. Dafür schließt er diese Kreditversicherung ab.
Gleichzeitig dient das der Bank als Sicherheit. Schlagen die Hinterbliebenen z.B. das Erbe aus und es gibt vom verblichenen KN gar nichts zu holen, so wird über die Prämien derer, die den Kredit ohne Inanspruchnahme der Versicherung tilgen, die Bank mit der ansonsten nicht rückführbaren Restsumme aus dem Darlehen schadlos gehalten.
Durch das AM-Konstrukt der P2P-Kredite ist die Bank aber nur Bindeglied, hat im Fall des Ablebens eines KN gar keinen Schaden, den haben nur die privaten KG.
So komme ich dann der (in meinen Augen waghalsigen) Sichtweise näher, die hier seitens AM vertreten werden zu scheint. Gibt es Erben, dann werden die Erben diese Versicherung wohl in Anspruch nehmen wollen (bekommen das Häuschen und haben die Verbindlichkeiten aus dem Kreuz). Gibt es keine (oder eben welche, die nicht wollen) hat die Bank gar kein Interesse daran, die in Anspruch zu nehmen, da sie -wie gesagt- als "reiner Mittler" ja gar keinen Schaden hat. Die RKV bei Aux ist -befürchte ich- im Todesfall des KN eine reine Hinterbliebenen-Absicherung, aber keine Absicherung der KG (wärs anders, hätten sie bestimmt aus der RKV ein Zertifikat gemacht).
Wenn das so ist, wäre das schon krass.
Und wenn der Staat nur Guthaben erbt, nicht aber Verbindlichkeiten, dann müssten wir KG beim Amt vlt. brav "bitte, bitte" sagen, damit der Fiskus sich bequemt in unserem Namen doch die Versicherungsleistung geltend zu machen. Und auch das wird verm. nicht funktionieren, weil Vater Staat 1.) kein Hinterbliebener im klassischen Sinn und 2.) ebenfalls kein "Geschädigter" ist, denn im Vergleich zum "Regel-Erben" darf der ja die Guthaben übernehmen und die Verbindlichkeiten ausschlagen. _________________
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