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RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt.  
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 01:22    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

wenn obiges zutrifft, sollte man bei Rückfragen bzw. KN-Kontakt drauf hinweisen (falls absehbar ist, das -während der Laufzeit- die Verbindlichkeiten größer/gleich den Vermögenswerten sein werden) , dass die Versicherung in diesem Fall sogut wie nutzlos ist (es sei denn KN wird arbeitslos, das gibt es ja auch noch)
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jensf



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 13:08    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:
wenn obiges zutrifft, sollte man bei Rückfragen bzw. KN-Kontakt drauf hinweisen (falls absehbar ist, das -während der Laufzeit- die Verbindlichkeiten größer/gleich den Vermögenswerten sein werden) , dass die Versicherung in diesem Fall sogut wie nutzlos ist (es sei denn KN wird arbeitslos, das gibt es ja auch noch)


Damit riskierst Du eine Abmahnung von AM.
Ist mir schon passiert, als ich mehreren KNs empfohlen habe, die RKV zu stornieren...

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,
Sie haben wiederholt Kreditnehmer über das Auxmoney-Nachrichtensystem aufgefordert, die RKV zu stornieren, bzw. diese nicht abzuschließen. Eine solche Form der Kommunikation können wir nicht dulden. Ich möchte Sie bitten, dieses in Zukunft zu unterlassen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf,
XXX
Senior Anlagebetreuer

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Stefan026



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 16:51    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

@JensF
Ich sehe das als freundlichen Hinweis Auxmoney* nicht in die Suppe zu spucken aber bestimmt nicht als Abmahnung.
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schmat



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 16:52    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Kleines Update habe mittlerweile Axa und den Verbraucherschutz kontaktiert. Soweit nichts neues.

Wer überhaupt die Versicherung in Anspruch nehmen kann, konnte mir bisher auch noch keiner sagen.

Bin auf die Reaktion vom Verbraucherschutz gespannt.

Zitat:

Sehr geehrter x

der Todesfall wurde uns nicht gemeldet. Leider können wir ohne den Vor- und Nachnamen nicht feststellen, ob für diese Kreditnummer ein Versicherungsschutz besteht.

Mit freundlichen Grüßen


AXA Creditor
Postfach 92 03 21
51153 Köln

Tel: 0800 600 29 29
Fax: 0800 600 27 27
E-Mail: service.swk@axa-creditor.com
________________________________________

Gesendet: Freitag, 10. Januar 2014 09:44
An: service swk
Betreff: Aw: RE:RE:Restkreditversicherung Auxmoney* SWK Bank

Sehr geehrte x

gibt es zu diesem Kreditvertrag daher überhaupt keine Versicherung ? Oder wurde der Todesfall nicht gemeldet ?
Wer ist berechtigt dies zu melden, aus dem Versicherungsvertrag geht das für mich nicht klar hervor.

Freundliche Grüße



Gesendet: Freitag, 10. Januar 2014 um 09:08 Uhr
Von: "service swk" <service>
Betreff: RE:RE:Restkreditversicherung Auxmoney* SWK Bank

Sehr geehrter Herr x

ein Versicherungsfall wurde uns zu der von Ihnen genannten Kreditnummer nicht gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen


AXA Creditor
Postfach 92 03 21
51153 Köln

Tel: 0800 600 29 29
Fax: 0800 600 27 27
E-Mail: service.swk@axa-creditor.com
________________________________________
Gesendet: Donnerstag, 9. Januar 2014 18:33
An: service swk
Betreff: Aw: RE:Restkreditversicherung Auxmoney* SWK Bank

Sehr geehrte x

ich habe diesbezüglich bei Auxmoney* nachgefragt aber leider nur folgende Antwort erhalten.
"Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Auch nach dem Tod eines Kreditnehmers, geben wir dessen persönliche Daten oder diesbezüglichen Schriftwechsel nicht heraus."

Ich kann Ihnen daher nur die Kreditnummer "10184286" und den Usernamen "teacher111" sagen . Ich hoffe sie können mir damit weiterhelfen.
Die persönlichen Daten sind sowohl Auxmoney* als auch der SWK Bank bekannt.

Freundliche Grüße

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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 18:10    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Stefan026 hat Folgendes geschrieben:
@JensF
Ich sehe das als freundlichen Hinweis Auxmoney* nicht in die Suppe zu spucken aber bestimmt nicht als Abmahnung.


Ich glaube die brauchen nicht "abzumahnen" sondern können einen bei "Nichtgefallen" auch ablehnen (haben ja gewisserweise das Hausrecht)

Finde es aber bezeichnend, dass AM solche Äußerungen "sauer aufstoßen". Ist doch eigentlich nur ein Ratschlag an den KN (letztlich entscheidet der selbst). Ich habe einige angeschrieben, warum sie mit einem 10% AM-Kredit (zzgl. 2,95% der Kreditsumme "Vermittlungsgebühr, zzgl. x Monate Servicefee) ihren (bis auf die Zinsen) ja an sich jederzeit tilgbaren und ansonsten gebührenfreien Dispo nicht einfach zurückstottern. Selbst diese Rechnung haben die meisten nicht verstanden.

Aber gut zu wissen, dass AM scheinbar private Mails an die KN kontrolliert.
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Stefan026



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 21:16    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Zinshans hat Folgendes geschrieben:

Aber gut zu wissen, dass AM scheinbar private Mails an die KN kontrolliert.

Das glaube ich nicht. Haben die gar nicht nötig. Einige KN sind leider sowas wie ein DAU Wink
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Ikke



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 21:24    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

@stefan26: wie lange bist du eigentlich schon dabei und was für eine Rendite hast du wenn ich mal fragen darf?
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Stefan026



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 21:31    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Ikke hat Folgendes geschrieben:
@stefan26: wie lange bist du eigentlich schon dabei und was für eine Rendite hast du wenn ich mal fragen darf?

Seit Jahreswechsel 2009 / 2010 und bis jetzt laut P2P-Verwaltung 5,67% über alles.
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Ikke



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 21:48    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Stefan026 hat Folgendes geschrieben:
Ikke hat Folgendes geschrieben:
@stefan26: wie lange bist du eigentlich schon dabei und was für eine Rendite hast du wenn ich mal fragen darf?

Seit Jahreswechsel 2009 / 2010 und bis jetzt laut P2P-Verwaltung 5,67% über alles.

Auch auf die Gefahr hin für blöd gehalten zu werden, aber die Rendite von 5,67% bezieht sich das nun auf die gesamte Laufzeit von, in deinem Fall, 4 Jahren. Also pro Jahr 1,42% oder wie rechnet sich das. Damit das Ergebnis von AM mit anderen Vergleichen kann muss ich das immer in einem Jahreszinssatz haben.
An alle anderen: Ich will dien Threat nicht kabern, es ist nur eine Zwischenfrage Wink
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Stefan026



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BeitragVerfasst am: 10.01.2014, 22:09    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Natürlich so wie es sein muss berechnet; also Durchschnitt über die bisherige Zeit.
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schmat



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BeitragVerfasst am: 22.01.2014, 09:31    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

mag hier bitte mal ein deutscher Staatsbürger beim Verbraucherschutz nachhaken, ich würde leider auf Österreich verwiesen.
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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 22.01.2014, 10:13    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Ich glaube da braucht man nicht nachhaken. Die RKV dient ausschließlich dem KN (der bezahlt sie ja auch) und sichert diesen z.B. bei Arbeitslosigkeit ab. Mal angenommen, KN hat hier einen Kredit aufgenommen und besitzt eine ETW die schon zur Hälfte abgetragen ist. Verliert Job, kann die beiden Raten (ETW+Kredit) nimmer stemmen ... demnach läuft er Gefahr, dass nun in die Immo vollstreckt wird. Dann springt die RKV ein und übernimmt die Raten zum. für den AM-Kredit. Stirbt der KN und er hat was zu vererben, dann sind die Erben mit diesem Kredit nicht mehr belastet. Wird das Erbe aber ausgeschlagen, oder es gibt gar keine Hinterbliebenen, dann schauen "wir" leider in die Röhre, denn es gibt ja -außer bei uns- keinen Schaden. Wir aber haben ja dem Risiko des Totalverlustes zugestimmt.
Würde diese RKV uns absichern, so wäre die nachträgliche Stornierung dieser teuren Versicherung ja ein Kündigungsgrund des Kredites. Macht ja hier auch keiner "Welle" der auf ein Projekt MIT RKV geboten hat und mit der 1. Rate dann die Gutschrift des Versicherungsanteils der Kreditsumme wg "Kündigung" erfolgt.
Hat der KN keine abgeschlossen und verstirbt und hat Vermögenswerte zu vererben, dann haben die Hinterbliebenen neben dem hinterlassenen Vermögen eben auch für die Verbindlichkeiten einzustehen.

Für uns interessant -als Sicherheit- wäre die RKV nur für den Fall, dass der KN während der Laufzeit des Kredites arbeitslos würde. Damit wäre der KN zum. da entlastet und wir würden weiterhin die Raten erhalten. Hätte er keine, wäre das primär Problem des KN, wenn er was zu verlieren hätte (z.B. Immo), sekundär natürlich unseres ebenso (streckt die Finger, mangels Masse).

Daher AM-Aussage : RKV greift nur, wenn es Erben gibt ... imho. korrekt

AM/CC/SWK haben imho auch keinen finanziellen Vorteil durch die Nichtleistung im "erbenlosen" Todesfall, sondern in diesem Fall der Versicherer, der Prämien kassiert hat ohne zu leisten.

Ein Fall für den Verbraucherschutz (und für die Staatsanwaltschaft Laughing) wäre es, wenn die SWK-Bank sich im Fall des erbenlosen Ablebens eines KN die Versicherungsleistung einverleiben würde, und uns dann aber mitteilt : "KN verstorben, keine Erben, Kredit leider ausgefallen".

So sehe ich das ganze....

Wäre die RKV eine zusätzliche Sicherheit für uns, hätte AM doch schon längst ein Zertifikat draus gemacht.

Kann sein, das im Kreditgeschäft manche Banken auf so eine Versicherung bestehen (da gibt es sicher auch Verträge, die dann auch ohne Erben einfach die kreditgebende Bank absichern, sprich Bank erhält auf jeden Fall sein Geld -dann eben über die Versicherung- zurück) wenn der KN nur ein regelmäßiges EK, sonst aber keine dingbaren Sicherheiten vorzuweisen hat. Ich musste z.B. damals bei der Finanzierung meiner Bude ne Risiko-Leben abschließen (was eigentlich die günstigere Variante ist einen Kredit abzusichern), da ist halt aber Arbeitslosigkeit nicht mit drin.
In unserem speziellen Fall hier hat die Bank (die ja nur zwischengeschaltet ist) ja gar keinen Schaden. Die RKV müsste der KN ansonsten auf jeden einzelnen von uns abschließen.
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Vagabund



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BeitragVerfasst am: 22.01.2014, 13:22    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Ich glaube bis 2010/11 gab es bei AM noch die Einzelversicherung von Arbeitslosigkeit, Krankheit und Tod. AM wusste schon warum man sie abgeschafft hat!
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Oktaeder
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BeitragVerfasst am: 22.01.2014, 17:25    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Die RKV hat einen Zweck: Provisionen zu generieren. Punkt.
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Stand 9/2023

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Zinshans



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BeitragVerfasst am: 22.01.2014, 18:00    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Oktaeder hat Folgendes geschrieben:
Die RKV hat einen Zweck: Provisionen zu generieren. Punkt.


Finde das aber nicht verwerflich. Der KN hat ja die Möglichkeit sie abzuwählen. Gibt doch auch genügend die mit einem 9% AM-Kredit zzgl. 2,95% auf die Gesamtsumme zzgl. Servicefee + KAZ-Gebühr gerne ihren Dispo ausgleichen möchten. Wir sollten nicht mit dem Portemonnaie der KN denken. Würden wir das tun, stünden viele von uns vermutlich auf "der anderen Seite".

Die Provision zahlt letztlich der KN und wenn er meint tlw. zig hundert Euro on Top für eine Versicherung rauszuhauen, die er ggf. nicht braucht, oder die ihm nicht wirklich was (an sinnvollem Schutz) bringt, dann ist das seine Sache. Viele gehen -wie ich festgestellt habe- sehr "unbedarft" an eine Kreditaufnahme heran. Genauso "unbedarft" habe ich hier anfangs auf Projekte geboten.

Wage aber zu behaupten, dass ich mir selbst als "newbie"-Anleger anfangs sicher mehr Gedanken über meine Anlage gemacht habe, als manch "newbie"-KN über die Folge(n)kosten seines Kredites.

Wenn ich mir AM so anschaue (30 Jobs gibt es da, hab ich irgendwo gelesen) und die Erträge die mit 3,95% Fee (KG+KN) + Servicegebühr so "eingefahren" werden können (nach veröffentlichtem Durchschnitt seit 3/2008 wohlwollend ca. 1 mio/Jahr), dann sind sie auf weitere Zusatzeinnahmen einfach angewiesen um profitabel zu sein/werden.
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