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BigM2000
Anmeldedatum: 10.02.2013 Beiträge: 95
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Verfasst am: 01.02.2014, 12:41 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Das ist nicht ganz richtig:
Die RSV dient auch zum Schutz des Kreditgebers!!!
Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Ich glaube da braucht man nicht nachhaken. Die RKV dient ausschließlich dem KN (der bezahlt sie ja auch) und sichert diesen z.B. bei Arbeitslosigkeit ab. Mal angenommen, KN hat hier einen Kredit aufgenommen und besitzt eine ETW die schon zur Hälfte abgetragen ist. Verliert Job, kann die beiden Raten (ETW+Kredit) nimmer stemmen ... demnach läuft er Gefahr, dass nun in die Immo vollstreckt wird. Dann springt die RKV ein und übernimmt die Raten zum. für den AM-Kredit. Stirbt der KN und er hat was zu vererben, dann sind die Erben mit diesem Kredit nicht mehr belastet. Wird das Erbe aber ausgeschlagen, oder es gibt gar keine Hinterbliebenen, dann schauen "wir" leider in die Röhre, denn es gibt ja -außer bei uns- keinen Schaden. Wir aber haben ja dem Risiko des Totalverlustes zugestimmt.
Würde diese RKV uns absichern, so wäre die nachträgliche Stornierung dieser teuren Versicherung ja ein Kündigungsgrund des Kredites. Macht ja hier auch keiner "Welle" der auf ein Projekt MIT RKV geboten hat und mit der 1. Rate dann die Gutschrift des Versicherungsanteils der Kreditsumme wg "Kündigung" erfolgt.
Hat der KN keine abgeschlossen und verstirbt und hat Vermögenswerte zu vererben, dann haben die Hinterbliebenen neben dem hinterlassenen Vermögen eben auch für die Verbindlichkeiten einzustehen.
Für uns interessant -als Sicherheit- wäre die RKV nur für den Fall, dass der KN während der Laufzeit des Kredites arbeitslos würde. Damit wäre der KN zum. da entlastet und wir würden weiterhin die Raten erhalten. Hätte er keine, wäre das primär Problem des KN, wenn er was zu verlieren hätte (z.B. Immo), sekundär natürlich unseres ebenso (streckt die Finger, mangels Masse).
Daher AM-Aussage : RKV greift nur, wenn es Erben gibt ... imho. korrekt
AM/CC/SWK haben imho auch keinen finanziellen Vorteil durch die Nichtleistung im "erbenlosen" Todesfall, sondern in diesem Fall der Versicherer, der Prämien kassiert hat ohne zu leisten.
Ein Fall für den Verbraucherschutz (und für die Staatsanwaltschaft ) wäre es, wenn die SWK-Bank sich im Fall des erbenlosen Ablebens eines KN die Versicherungsleistung einverleiben würde, und uns dann aber mitteilt : "KN verstorben, keine Erben, Kredit leider ausgefallen".
So sehe ich das ganze....
Wäre die RKV eine zusätzliche Sicherheit für uns, hätte AM doch schon längst ein Zertifikat draus gemacht.
Kann sein, das im Kreditgeschäft manche Banken auf so eine Versicherung bestehen (da gibt es sicher auch Verträge, die dann auch ohne Erben einfach die kreditgebende Bank absichern, sprich Bank erhält auf jeden Fall sein Geld -dann eben über die Versicherung- zurück) wenn der KN nur ein regelmäßiges EK, sonst aber keine dingbaren Sicherheiten vorzuweisen hat. Ich musste z.B. damals bei der Finanzierung meiner Bude ne Risiko-Leben abschließen (was eigentlich die günstigere Variante ist einen Kredit abzusichern), da ist halt aber Arbeitslosigkeit nicht mit drin.
In unserem speziellen Fall hier hat die Bank (die ja nur zwischengeschaltet ist) ja gar keinen Schaden. Die RKV müsste der KN ansonsten auf jeden einzelnen von uns abschließen. |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 01.02.2014, 13:28 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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@BigM
natürlich dient so etwas auch (sogar hauptsächlich im Normalfall) dem Schutz des Kreditgebers. Viele Kreditinstitute bestehen auf eine Versicherung vor Kreditgewährung.
Hier haben wir allerdings die Sondersituation das wir Anleger sind, aber "offiziell" keine Kreditgeber. Das ist die SWK-Bank. Und die braucht sich nicht zu schützen, denn die hat ja durch AM-Ausfälle niemals einen Schaden, den haben im Zweifel wir. Wird der KN arbeitslos, so greift die RKV in "seinem Sinne". Verstirbt er aber ohne Erben, bzw. mit theoretischen Erben die dann ausschlagen, ist sowohl dem verblichenen KN als auch der Bank die Absicherung egal. SWK könnte zwar die Absicherung in Anspruch nehmen und dann an uns KG "durchreichen", dass passiert aber scheinbar im Todesfall (wo nur noch Bank und ggf. Erben, nicht aber der eigentliche KN mehr einen Schaden hätten) nicht. Vermutlich aus vertraglichen Gründen Bank/Versicherer. Muß die Bank einen eigenen Schaden nachweisen, kann sie das nicht. Wir sind Geschädigte in diesm Fall, aber kein Vertragspartner. _________________
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bluerose6 Gast
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Verfasst am: 17.03.2014, 22:47 Titel: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt |
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Wenn es nichts mehr zu verdienen gibt, muss man keinen Finger mehr krummmachen. Ist doch eine lobenswerte Einstellung. |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 18.03.2014, 06:33 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Mit der Sache hat sich Auxmoney* für mich ein für alle mal erledigt und ich hoffe für viele andere auch. |
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Chton
Anmeldedatum: 04.09.2012 Beiträge: 76
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Verfasst am: 27.03.2014, 10:37 Titel: Ich habe auch so einen Fall (wenn nicht schon genannt) |
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Projekt: 10275338
28.11.2013//PG: Das Nachlassgericht teilte uns mit, dass keine Erben vorhanden sind. Die Forderung kann daher nicht weiter beigetrieben werden.
RKV vorhanden (inkl.)
Und was bei mir wie grober Unfug ankommt:
Der Status des Projekts bleibt auf "Inkasso" und wechselt nicht auf "ausgefallen".
Auch nicht auf Rückfrage.
Rückfrage ergab folgenden Textbaustein:
*Zitat Anfang*
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Der Status des Kreditprojektes lautet: „Bitte bei diesem Kredit beachten:
28.11.2013//PG: Das Nachlassgericht teilte uns mit, dass keine Erben vorhanden sind. Die Forderung kann daher nicht weiter beigetrieben werden.“
Als „ausgefallen“ werten wir solche Kreditprojekte, bei denen z.B. die Vermögensauskunft abgegeben wurde oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Dies trifft jedoch auf dieses Kreditprojekt nicht zu.
Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
*Zitat Ende*
D.h.: Geld futsch, Statistik geschönt (nach meinem Verständnis). |
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 27.03.2014, 11:03 Titel: Re: Ich habe auch so einen Fall (wenn nicht schon genannt) |
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Chton hat Folgendes geschrieben: | Projekt: 10275338
28.11.2013//PG: Das Nachlassgericht teilte uns mit, dass keine Erben vorhanden sind. Die Forderung kann daher nicht weiter beigetrieben werden.
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Wenn Nachlassmasse vorhanden ist kann jeder Gäubiger b.d. Amtsgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers/-verwalters beantragen, ggf. die Nachlassinsolvenz bei gemischten Nachlässen (unklare Aktive und Passiva).
Die kümmern sich dann ggf. auch um die RKV. _________________ Gruss aus dem Norden |
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Chton
Anmeldedatum: 04.09.2012 Beiträge: 76
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Verfasst am: 31.03.2014, 09:41 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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... würde denn doch bedeuten, dass Auxm. dies für die Investoren tut.
Sieht aber nicht so aus ...
Oder ? |
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schmat
Anmeldedatum: 14.05.2013 Beiträge: 418
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Verfasst am: 31.03.2014, 12:15 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Ich hatte genau so einen Fall und habe praktisch alles Versucht.
AM/SWA
AXXA
BAFIN Ombudsmann
Verbraucherschutz
Im Grunde ist es immer am fehlenden Verhältnis zwischen Gläubiger und Kreditgebter gescheitert.
Zitat: | Sehr geehrter Herr xx,
als Ombudsmann ist es meine Aufgabe, konkreten Beschwerden nachzugehen, die sich auf einen eigenen Versicherungsvertrag beziehen. Zwischen Ihnen und dem Versicherer, dessen Entscheidung Sie beanstanden, müsste eine vertragliche Beziehung bestehen.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen trifft dies nicht zu. Ihre Forderung richtet sich gegen das Versicherungsunternehmen, bei dem nicht Sie, sondern die Person versichert ist, die Sie geschädigt hat. Solche Beschwerden gehören nicht in meinen Aufgabenbereich. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen deshalb nicht weiterhelfen kann."
AXXA war noch am ehesten zur Hilfe Bereit, aber dafür hätte sie dann Name und Versicherungsnummer gebraucht, die Auxmoney* nicht herausgibt...
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Scripophix
Anmeldedatum: 09.01.2014 Beiträge: 2205 Wohnort: HL
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Verfasst am: 31.03.2014, 12:31 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Chton hat Folgendes geschrieben: | ... würde denn doch bedeuten, dass Auxm. dies für die Investoren tut.
Sieht aber nicht so aus ...
Oder ? |
Die Frage ist, ob sie es tun müssen - und das hängt am "Verwaltungsvertrag", den der Anleger schließt. Den habe ich nicht geprüft. Aber genau das liegt der "Hase im Pfeffer"...
Der einzelne Anleger kann das Recht nicht für sich oder die gesamte Gruppe der KG geltend machen, das kann nur die Verwaltungsstelle. _________________ Gruss aus dem Norden |
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jensf
Anmeldedatum: 06.01.2012 Beiträge: 743 Wohnort: Karlsrube
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Verfasst am: 31.03.2014, 13:27 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Wenn man in den Versicherungsbedingungen nachließt, steht dort:
ich habe mir nochmal die Versicherungsbedingungen durchgelesen.
https://www.auxmoney.com/contracts/AVB_AXA.pdf
Zitat: | Demnach gilt:
§ 10 Versicherungsleistungen
2) Bei Ihrem Tod wird die Leistung als eine einmalige Kapitalleistung an die
Versicherungsnehmerin erbracht. Die Versicherungsleistung besteht aus den am
Todestage bestehenden Verpflichtungen der versicherten Person gegenüber der
Versicherungsnehmerin aus einem versicherten Kreditverhältnis gemäß § 3. Wenn die
fällige Rate mit dem Todestag zusammenfällt, wird diese ebenfalls übernommen.
Zahlungen, die möglicherweise am Todestag bereits rückständig sind einschließlich der
Verzugszinsen oder ähnlichem werden auf keinen Fall übernommen.
|
Versicherungsnehmerin ist die SWK-Bank.
von daher dürfte es eigentlich völlig egal sein, ob Erben vorhanden sind oder nicht - die SWK Bank müßte den Betrag von der Versicherung erhalten und dann entsprechend an die Anleger auszahlen.
Warum das nicht gemacht wird, wollte mir Auxmoney* leider nicht beantworten - mehrere E-Mails bleiben hier unbeantwortet _________________
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TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1488
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Verfasst am: 31.03.2014, 14:42 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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jensf hat Folgendes geschrieben: |
Versicherungsnehmerin ist die SWK-Bank.
von daher dürfte es eigentlich völlig egal sein, ob Erben vorhanden sind oder nicht - die SWK Bank müßte den Betrag von der Versicherung erhalten und dann entsprechend an die Anleger auszahlen.
Warum das nicht gemacht wird, wollte mir Auxmoney* leider nicht beantworten - mehrere E-Mails bleiben hier unbeantwortet |
Hat sich schonmal jemand der Betroffenen KGs diesbezüglich direkt an die SWK-Bank gewandt? Da die AM-Kommunikation manchmal vollständig versagt, muss man vielleicht den direkten Weg gehen. _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 31.03.2014, 19:45 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Die SWK-Bank ist doch nur ein von Auxmoney* notwendigerweise zwischengeschaltetes Organ. Wenn das mit der Kommunikation KG->AM nicht klappt, kann das der SWK völlig schnuppe sein.
Zitat: | Versicherungsnehmerin ist die SWK |
Das mag sein, die SWK ist aber niemals durch den Tod eines KN geschädigt, denn sie hat ja offiziell kein Geld der Bank verliehen sondern nur unseres weitergeleitet. Wird der KN arbeitslos, profitiert der KN von dieser Versicherung (und wir natürlich mit), da er sich -trotz weggefallenen EK´s- um die Raten nicht sorgen muss und -gut für uns- in´s Inkasso geht das Ding dann auch nicht. Der eigentlichen Versicherungsnehmerin SWK könnte eine Arbeitslosigkeit ebenso schnuppe sein. Sie wird einfach niemals nie "Geschädigte" werden.
Im Todesfall hat es die Konstellation, das es dem toten KN dann -naturgemäß- "schnuppe" ist, wie es nach dem Ableben mit seinen Raten weitergeht, der SWK eben auch (hat ja beim Verblichenen kein Geld im Feuer). Für die Erben wäre diese Versicherung dann wieder interessant. Treten sie das Erbe an, übernimmt die RKV die ausstehenden Raten und wären mit dem Kredit nicht belastet. Höchstwahrscheinlich nicht selten dürften aber verblichene AM-KN´s außer Schulden nichts hinterlassen, so dass halt verm. ein Erbe -so es denn Erben gibt- eher ausgeschlagen wird, dann geht diese RKV "ins Leere", da wir -die in diesem Fall einzigen eigentlich Geschädigten- nun mal gar nicht versichert sind, sondern nur die SWK, die aber gar keinen Schaden hat.
Zitat: | Die Versicherungsleistung besteht aus den am Todestage bestehenden Verpflichtungen der versicherten Person gegenüber der Versicherungsnehmerin aus einem versicherten Kreditverhältnis gemäß § 3. |
Welche Verpflichtungen hat denn der verblichene KN ggü. der Versicherungsnehmerin SWK ?
Ich denke die SWK hätte nur Ansprüche, wenn sie z.B. unsere Zahlungen auf einem gesonderten Konto auf Guthaben-Basis parkt und dann wiederum bankeigenes Kapital an den KN überweist. In diesem Fall könnte sich die Bank dann als "geschädigt" ansehen. Leitet sie unsere Einzahlungen einfach nur gebündelt an den KN weiter (ein Konto für unsere Eingänge und die Ausgänge an den KN) kann die SWK doch ggü. der Axa gar keinen Schaden nachweisen.
Oder sehe ich hier was falsch ? _________________
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kenzoo
Anmeldedatum: 20.02.2013 Beiträge: 399
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Verfasst am: 09.04.2014, 12:21 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Ich gesell mich mal in diese ilusteren Runde, da ich seit de, 07.04. dazu gehöre, bei meinem ersten Todesfall hat die Versicherung auf Kulanz bezahlt, aber hier scheinbar nicht.
Code: |
07.04.2014/SB: Die Schuldnerin ist verstorben. Nach Akteneinsicht beim zuständigen Nachlassgericht waren keine weiteren Erben zu ermitteln. Alle in Frage kommenden Rechtsnachfolger haben das Erbe ausgeschlagen, da der Nachlass ohne Wert und verschuldet war. Daher ist eine weitere Beitreibung der Forderung ausgeschlossen.
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Zinshans hat Folgendes geschrieben: | Die SWK-Bank ist doch nur ein von Auxmoney* notwendigerweise zwischengeschaltetes Organ. Wenn das mit der Kommunikation KG->AM nicht klappt, kann das der SWK völlig schnuppe sein.
Zitat: | Versicherungsnehmerin ist die SWK |
Das mag sein, die SWK ist aber niemals durch den Tod eines KN geschädigt, denn sie hat ja offiziell kein Geld der Bank verliehen sondern nur unseres weitergeleitet. ... |
Das würde aber bedeuten, das die RKV nie zahlen müsste (Auch nicht bei Arbeitslosigkeit), da die SWK Bank nie "geschädigt" wird.[/code] |
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Zinshans
Anmeldedatum: 11.04.2012 Beiträge: 2525
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Verfasst am: 13.04.2014, 01:08 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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@kenzoo :
Zitat: | Das würde aber bedeuten, das die RKV nie zahlen müsste (Auch nicht bei Arbeitslosigkeit), da die SWK Bank nie "geschädigt" wird. |
doch ! Die Bank ist nie geschädigt. Aber der KN (ein weiterer Vertragspartner der RKV). Arbeitslosigkeit entbindet den ja nicht von der Verpflichtung aus dem Kreditvertrag. Also ist das dann die finanzielle Entlastung in schwieriger Zeit, für die er ja auch (nicht wenig im Verhältnis) extra gezahlt hat. In diesem Fall (Arbeitslosigkeit) hat also der KN ein Interesse daran, dass die RSV eintritt. _________________
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TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1488
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Verfasst am: 15.04.2014, 22:06 Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. |
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Falls die SWK das Recht haben sollte, die RKV auszulösen, dies jedoch nicht tun, da sie daraus keinen Nutzen zieht, sollte man einen Deal mit denen schließen, dass sie einen kleinen Anteil der Auszahlungssumme als Gebühren behalten dürfen. _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
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