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RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt.  
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jensf



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BeitragVerfasst am: 15.08.2013, 14:41    Titel: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Mal wieder eine neue Skurrilität von AM.

Bei Projekt 10184286 ist der Kreditnehmer wahrscheinlich verstorben. Zum Glück hatte der Kreditnehmer eine RKV abgeschlossen und auch die ersten 6 Raten bezahlt, so dass ich eigentlich dachte, jetzt wäre alles klar.

Ich habe daraufhin mal bei AM nachgefragt, wann die RKV die Zahlungen übernimmt.

Die Antwort:
Zitat:
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Im Todesfall des Kreditnehmers können ggf. die Erben die Kreditauslösung durch die Versicherung bewirken. Eine zwingende Abwicklung des Restsaldos ist jedoch durch diese Versicherung nicht gewährleistet, wenn z.B. die Erben die Versicherung des Kreditnehmers nicht in Anspruch nehmen (Erbe ausschlagen).


Im Klartext: Damit die RKV im Todesfall zahlt, muß es
a) Erben überhaupt geben
b) Die Erben dürfen das Erbe nicht ausschlagen
c) Die Erben müssen sich damit genau auseinandersetzen und erstmal herausfinden, dass es überhaupt eine RKV gab und dort Ansprüche anmelden.

Fazit: Die RKV ist noch nutzloser als ohnehin schon gedacht... Es ist reines Kassemachen ohne Erbringung von Leistungen.

Überspitzt könnte man sagen: Der Kreditnehmer hat seinen Tod gefälligst schriftlich vorher anzumelden.
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HansDambf



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BeitragVerfasst am: 15.08.2013, 15:16    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Das finde ich absurd! Ich denke mal, dass der (verstorbene) KN, wenn schon keine Erben oder sonstige Angehörigen, einen Nachlassverwalter hat. Wird der nicht automatisch von staatlicher Seite eingesetzt, wenn es keine Erben gibt?
Zumindest würde das Sinn machen. Irgend wer muss ja alles regeln. Und wenn AM schon mal Kenntnis vom Tode des KN erlangt hat, wieso kann AM nicht die Ansprüche gegenüber des Nachlassverwalters / der RKV geltend machen. Ist sicherlich wieder das Kleingedruckte in der Police. Denn sollte es Erben geben, könnte die RKV ja auch sagen, dass die Kredit gefälligst aus der Erbmasse (sofern vorhanden) zu tilgen ist.
Und die Erben dürfen dann einen Kredit für die Beerdigungskosten aufnehmen. Evil or Very Mad
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schmat



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Beiträge: 418

BeitragVerfasst am: 15.08.2013, 15:45    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Was für eine schwachsinnige Antwort von AM! Es wird immer einen Erben geben, im Notfall bekommt es halt der Staat.

Ich bin selbst bei dem Projekt dabei und wenn AM hier Probleme macht, haben sie eine Klage am Hals.
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creditguru



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BeitragVerfasst am: 15.08.2013, 16:14    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Wenn es nix zu vererben gibt (wovon ich mal ausgehe), dann werden die Erben das Erbe sowieso ausschlagen, denn Schulden will wohl keiner erben.
Der Staat wird es wohl ebenso machen, wobei hier noch die Hoffnung bleibt, dass man einen halbwegs kompetenten Nachlassverwalter bekommt, der sich der Sache annimmt (aber man weiß ja mit wieviel Papierkram solche Leute beschäftigt sind).
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arspoliteia



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BeitragVerfasst am: 15.08.2013, 17:47    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Und welchen Nutzen hat die RKV dann?

Das wird mir langsam alles ein bisschen bunt.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 16.08.2013, 00:19    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

arspoliteia hat Folgendes geschrieben:
Und welchen Nutzen hat die RKV dann?

AM verdient eine dicke Provision.
Einen anderen Sinn haben RKVs nicht, das ist nicht nur bei AM so.
Zitat:

Das wird mir langsam alles ein bisschen bunt.

Siehe mein länglicher Kommentar hier https://www.p2p-kredite.com/diskussion/was-ich-gerne-wissen-will-t1886.html
So ist AM halt.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 16.08.2013, 00:24    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

jensf hat Folgendes geschrieben:

c) Die Erben müssen sich damit genau auseinandersetzen und erstmal herausfinden, dass es überhaupt eine RKV gab und dort Ansprüche anmelden.


Naja, dass die Versicherung zahlt ohne dass irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden kann ja nun auch nicht sein, woher soll sie denn dann wissen, dass gezahlt werden soll und an wen.
Der Vertragspartner und Begünstigte der RKV ist ja der Versicherungsnehmer und wenn der verstirbt natürlich seine Erben. In dessen Namen springt die RKV dann beim Kreditgläubiger ein, aber der ist nicht direkt begünstigt oder Vertragspartner.

Und ja: RKVs sind komplett nutzloser Unsinn (außer für den Kreditvermittler), das sollte sich aber doch langsam mal 'rumsprechen, das ist schließlich nicht nur bei AM so.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 16.08.2013, 11:38    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben:

Naja, dass die Versicherung zahlt ohne dass irgendwelche Ansprüche geltend gemacht werden kann ja nun auch nicht sein, woher soll sie denn dann wissen, dass gezahlt werden soll und an wen.
Der Vertragspartner und Begünstigte der RKV ist ja der Versicherungsnehmer und wenn der verstirbt natürlich seine Erben. In dessen Namen springt die RKV dann beim Kreditgläubiger ein, aber der ist nicht direkt begünstigt oder Vertragspartner.


Ich kenne mich nun nicht mit den Rechtlichen Sachen aus:
Aber wenn ein Schulder nicht zahlt, wird ja im Inkasso auch z.B: eine Lohnpfändung gemacht, so dass dann der Arbeitgeber an die Gläubiger zahlen muß - obwohl der ja auch keinen Vertrag mit Auxmoney* hat.

Müsste es hier nicht auch ähnlich laufen? AM (bzw. das Inkasso-Büro) ist ja verpflichtet die Forderung einzutreiben - müssten dann nicht auch die Ansprüche bei der RKV geltend gemacht werden können?
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 16.08.2013, 11:52    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Die Lohnpfändung richtet sich ja aber nicht gegen den Arbeitgeber. Der wird nicht verpflichtet, irgendwas zu zahlen, was er sonst nicht auch zahlen würde, nur halt an jemand anderen.

Das Problem wird sein, dass ohne Aktivitäten der Erben erst gar keine Forderung gegen die Versicherung entsteht, die man pfänden könnte. Ich denke, wenn die Forderung erstmal entstanden und akzeptiert ist, dann wird die schon auch korrekt ausbezahlt, aber ohne dass die einmal geltend gemacht wird, wird's schwer.

Nochmal: die RKV dient __NICHT__ dazu, den Gläubiger abzusichern sondern dazu, den KREDITNEHMER abzusichern, damit der in bestimmten Umständen nicht hinterher verschuldet ist, ohne zahlen zu können. Das fällt aber halt weg, wenn der Schuldner stirbt und kann höchstens auf die Erben übergehen.
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jensf



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BeitragVerfasst am: 16.08.2013, 11:59    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Interessanterweise steht aber im ANLEGER-FAQ:

Zitat:
Wozu dient eine Restkreditversicherung eines Kreditnehmers?

Die Restkreditversicherung deckt den Todesfall, die Arbeitsunfähigkeit und die unverschuldete Arbeitslosigkeit ab unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer mindestens 6 Monate in der Firma festangestellt tätig war.


Wie man also wieder schön sieht - hier wird mit falschen Versprechungen geworben.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 16.08.2013, 13:45    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

DAS ist ja nun bei AM nix besonderes, oder?
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ziemer



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BeitragVerfasst am: 18.08.2013, 23:36    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Geld => Auxmoney* == Verlust
Kannst Deine Kohle auch nach Griechenland überweisen
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schmat



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BeitragVerfasst am: 19.08.2013, 15:17    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

So locker werd ich das jedenfalls nicht hinnehmen. Wenn sich wirklich nichts tut wird meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen.
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nobodyofconsequence
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BeitragVerfasst am: 19.08.2013, 19:26    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

Gegen wen willste denn klagen? AM? Versicherung? Erben?
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MiniKG



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BeitragVerfasst am: 20.08.2013, 08:31    Titel: Re: RKV zahlt nicht bei Todesfall, wenn es keine Erben gibt. Antworten mit Zitat

AM / CC natürlich Wink
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