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roadrunner
Anmeldedatum: 16.04.2010 Beiträge: 5 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 17.04.2010, 22:20 Titel: |
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nobodyofconsequence hat Folgendes geschrieben: | Ja. Und nun? |
Was soll ich Dir auf Dein „Und nun?“ antworten?
In Gegensatz zu Euch beschäftige ich mich mit diesem Thema erst einmal nur theoretisch. Ich meine, es könnte ein Fehler sein auf AM rumzuhaken, weil da eigentlich die SWK-Bank in der Pflicht wäre(warum hab ich ja schon geschrieben). Da wäre mal die Meinung von „tegolator“ gefragt, der sollte sich ja als studierter Jurist damit auskennen.
Ich hab‘ mir mal die Mühe gemacht und nachgeschlagen …
Zitat: | § 263 StGB Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Zitat: | § 43 StGB Ersatzfreiheitsstrafe
An die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe tritt Freiheitsstrafe. Einem Tagessatz entspricht ein Tag Freiheitsstrafe. Das Mindestmaß der Ersatzfreiheitsstrafe ist ein Tag. |
… diese Zeilen sollte AM gleich auf die erste Seite für KN in fetten Lettern in Rot stehen! Und dann mit dem Button “zur Kenntnis genommen“ auf die nächste Seite.
Wer hier einen Kredit haben will und evtl. den Vorsatz hat diesen platzen zulassen, der hat auch kein Geld für die angedrohte Geldstrafe und MUSS im Anzeigefall mit Haft bzw. Ersatzfreiheitsstrafe rechnen. Das sollte doch abschrecken! Wer will schon in den Knast zumal die Identität zweifelsfrei feststeht(Post-Ident). Auch hierzu wäre die Meinung von „tegolator“ gefragt.
So nun könnt Ihr sagen was will der „Außenstehende“ von uns, Ihr habt mich mit Euren Diskusionen über AM sowie die säumigen KN noch nicht abgeschreckt! Und werde wohl demnächst auch als KG tätig werden. Deshalb gleich noch ein unausgegorener Gedanke von mir:
Man könnte doch den KN, der ein fragwürdiges Projekt, einstellt ins Forum einladen um Fragen der KG zu beantworten. Dann wäre das ganze Forum der Anlegerbeirat.
Wenn der KN auch hier falsche Angaben macht gibt es 311 Zeugen für den Betrug!
LG
roadrunner |
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abacus
Anmeldedatum: 01.12.2009 Beiträge: 300
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Verfasst am: 18.04.2010, 00:25 Titel: |
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@roadrunner
um einen betrug mit absicht durchzuführen bedarf es einer gewissen intelligenz. wer aber intelligent ist wird schnell feststellen , das der mögliche gewinn von hier max. 20.000,- in keiner relation zum strafmaß steht. so ein mensch sucht sich lukrativere betätigungsfelder.
diejenigen die hier "betrügerisch" das geld abzocken sind schlicht doof und gegen dummheit helfen keine noch so großen warntexte.
gruß christian |
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nobodyofconsequence P2P Legende
Anmeldedatum: 02.09.2007 Beiträge: 5219
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Verfasst am: 18.04.2010, 00:30 Titel: |
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Plus: Du musst die Absicht nachweisen.
Falsche Angaben im Projekt und Antworten im Forum oder sonstwo sind KEIN Kreditbetrug, den Kredit schließt der KN nämlich NICHT mit dem KG, sondern mit der SWK-Bank ab, die auf Basis der Schufa-Auskunft, evtl. eigener Kreditprüfungen und der Identitätsprüfung entscheidet und auch noch eine Sorfaltspflicht hat, sich also von dem Geseier gar nicht beeindrucken lassen darf.
Der KG kann hier nur von der SWK betrogen werden (sic!), die das aber wiederum ja auf keinen Fall vorsätzlich täte, sondern sich anstelle dessen über mehrere Instanzen (AM und CC) 'raus hält. Die falschen Angaben des KN führen ja nur dazu, dass ein Geschäft zwischen der SWK und dem KG zu Stande kommt mit dem der KN direkt gar nix zu tun hat.
Nee, dat wird alles nix. |
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