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tegolator
Anmeldedatum: 15.10.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 15.10.2009, 22:35 Titel: Zahlungsausfälle und gerichtliches Mahnverfahren |
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Hallo,
ich bin neu hier im Forum und auch noch relativ neuer Auxmoney-Anleger. An sich finde ich das Auxmoney-System durchaus gut und gelungen. Als Anleger bekommt man sehr gute Zinssätze geboten, was ja durchaus positiv ist. Bei der näheren Durchsicht dieses Forums und der auf wiseclerk.com veröffentlichten Ausfallraten ist mir aber aufgefallen, dass sehr viele Kredite offenbar ausfallen und dann im Status "gerichtliches Mahnverfahren" hängen bleiben. Andererseits finden sich bei Auxmoney* und creditconnect keinerlei Informationen zu deren Vorgehensweisen in derartigen Fällen.
Da ich selbst Rechtsanwalt bin und häufig mit gerichtlichen Mahnverfahren konfrontiert bin und auch die Abläufe insoweit gut kenne, würde es mich interessieren, welche Erfahrungen Seitens der Anleger mit den gerichtlichen Mahnverfahren gemacht worden sind. Ich habe weder im Forum, noch auf Wiseclerk.com irgendwelche Informationen dazu gefunden, wie die Verfahren geendet haben und ob Auxmoney* bzw. creditconnect hierüber irgendwelche Informationen an die Anleger weitergeben (bspw. Mahnbescheid zugestellt, Vollstreckungsbescheid beantragt, Widerspruch eingelegt,...).
Würde mich über Antworten freuen, weil es mich - schon im Hinblick auf meine eigenen Anlagen - interessieren würde, wie Auxmoney* bzw. creditconnect diese Fälle handhaben.
MfG
tegolator _________________
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dagobert
Anmeldedatum: 26.03.2009 Beiträge: 102
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Verfasst am: 16.10.2009, 06:36 Titel: |
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Hallo
Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und der Insolvenzabwicklung habe ich bisher noch keine Erfahrungen gemacht.
Da dies aber ein sehr interessantes Thema ist, könnten Sie als Jurist bei ax mal nachfragen, und die KG informieren.
Eigentlich sollte die Transparenz der Abwicklung von ax kommen.
Freundliche Grüsse
dagobert |
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schach
Anmeldedatum: 12.08.2009 Beiträge: 49
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Verfasst am: 16.10.2009, 06:53 Titel: |
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es soll bis zur eV gehen. Danach soll angeblich jeder einen Titel bekommen.
Wie das abläuft, keine Ahnung.
Gruß |
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Werbeunterbrechung / Werbung
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Verfasst am: 16.10.2009, 06:53 Titel: |
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relook
Anmeldedatum: 16.04.2009 Beiträge: 109 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 16.10.2009, 11:38 Titel: |
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Schritt 1-
Code: | Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,
wir haben gegen die Kreditnehmerin des Kreditprojekts mit der Nummer: 7654321 ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung dieses Verfahrens zeitnah auf dem Laufenden halten.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen |
Schritt 2-
Code: | Sehr geehrte Anleger,
da der Kreditnehmer bis heute nicht auf die Mahnungen der Creditreform, sowie auf den zugestellten Mahn- und Vollstreckungsbescheid reagiert hat, wurde nun die Pfändungsverfügung an Drittschuldner überstellt.
Sobald uns die Drittschuldnererklärung und die entsprechende Benachrichtigung der Creditreform vorliegt, werden wir Sie darüber informieren.
--
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. |
Schritt 3-
Code: | Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger,
der Kreditnehmer des Kreditprojekts mit der Nummer 7654321 hat leider bis zum heutigen Tag weder auf unsere Mahn-, noch auf unsere Vollstreckungsbescheide reagiert.
Wir haben daher nun eine Drittschuldnererklärung eingefordert und werden versuchen auf diesem Weg eine Lohn-/ Gehaltspfändung zu erwirken.
Sobald wir nähere Informationen erhalten werden wir Sie umgehend darüber informieren.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. |
Weiter bin ich noch nicht gekommen......... _________________ Anleger bei Auxm0ney seit August2008 |
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McGoldi
Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 16.10.2009, 11:55 Titel: |
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Hallo relook.
Kannst Du da noch jeweils das Datum zu den einzelnen Schritten eintragen? _________________
www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung |
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relook
Anmeldedatum: 16.04.2009 Beiträge: 109 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 16.10.2009, 12:20 Titel: |
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Recht so:
Also es schadet nix, etwas Geduld mitzubringen. Wenn ich das jetzt noch in meinen Zins mit einrechne, oh je. _________________ Anleger bei Auxm0ney seit August2008 |
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McGoldi
Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 16.10.2009, 12:25 Titel: |
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Vielen Dank, ist recht so _________________
www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung |
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MrPoot
Anmeldedatum: 12.08.2009 Beiträge: 1169
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Verfasst am: 16.10.2009, 14:04 Titel: |
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@Tegolator:
Welche Schritte gibt es eigentlich, die Auxmoney* bzw. CC einleiten kann, wie zeigen diese Schritte sich dem Kreditnehmer (z.B. ein "einfacher" Brief, ein "wichtig aussehender" Brief, ein Anzugträger mit bösem Blick vor der Tür?!) und wie wird in den jeweiligen Schritten versucht, an das ausstehende Geld zu gelangen?
Ich kann mir das alles nur schlecht vorstellen - in den typischen Kabel1 Reportagen sieht man immer nur einen Gerichtsvollzieher in kargen Wohnungen nach alten Videorekordern suchen. |
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tegolator
Anmeldedatum: 15.10.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 16.10.2009, 19:42 Titel: |
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Hallo,
Derartige Einzugsverfahren lassen sich generell in drei Schritte einteilen:
Erstens außergerichtlich, zweitens das gerichtliche Verfahren und drittens das Zwangsvollstreckungsverfahren.
In der ersten Stufe, der außergerichtlichen Geltendmachung kann CC/Auxmoney generell nur diverse Mahnschreiben versenden, wie das Inkassounternehmen auch. Mir wäre nicht bekannt, dass Creditreform neuerdings Herren in schwarzen Anzügen vorbeischickt. Das ist erstens wohl auch Nötigung (oder zumindest sehr nah dran), zum anderen auch zu kostenintensiv bei Forderungen in dieser Höhe.
Deshalb kommt auch Creditreform nicht um die gerichtliche Geltendmachung drumherum. Dies wird in der Regel über eine Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (MB) und - nach Ablauf der Widerspruchsfrist - auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides (VB) laufen. Liegt dann ein VB vor, ist dies - wie ein rechtskräftiges Urteil - ein Vollstreckungstitel mit dem die dritte Phase anlaufen kann.
Mit dem VB ist dann die Zwangsvollstreckung (ZV) möglich. In der Regel wird die ZV so ablaufen, dass zunächst die Beitreibung durch Pfändung der beweglichen Gegenstände erfolgen wird. Der Gerichtsvollzieher (GV) wird dann den Schuldner aufsuchen und ihn auffordern, die Forderung zu bezahlen. Kann oder will er das nicht, wird er zum einen (bei einem entsprechenden Vollstreckungsantrag) Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (eV) bestimmen und alle pfändbaren Gegenstände des Schuldners durchsehen. Da in einer Privatwohnung aber die ZV ohnehin äußerst begrenzt ist (für einen Fernseher muss beispielsweise ein Ersatzgerät im Wege der Austauschpfändung bereitgestellt werden) und die Versteigerung von gebrauchter Wohnungseinrichtung bzw. auch Elektronikgeräten meist nicht viel bringt, belässt der GV diese meist dem Schuldner ohne zu pfänden (also ohne den Kuckuck anzubringen). Sollte der Schuldner dann die eV abgeben, muss er hierin ein Vermögensverzeichnis aufstellen. Anhand dessen können die weiteren Vermögenwerte (Arbeitseinkommen, Konten, Mieteinnahmen, Grundstücke, Versicherungsleistungen, etc. etc.) dann durch die entsprechenden ZV-Maßnahmen gepfändet werden.
Was mich an Auxmoney* leider ein bisschen stört ist, dass hinsichtlich der Beitreibung der nicht bezahlten Darlehensraten immer nur davon die Rede ist, diese würden mit Inkassobüro (das m.E. nur weiter mehr oder weniger bedrohliche Briefchen schreiben kann) und gerichtlichem Mahnverfahren beigetrieben und dann eine Lohn- und Gehaltspfändung durchgeführt. Das oben beschriebene Verfahren funktioniert aber nur, wenn nicht vom Schuldner Widerspruch gegen den MB (oder alternativ Einspruch gegen den VB- aber das geht hier wohl zu weit) eingelegt wird. Ist dies der Fall, so kann kein VB erlassen werden und das Verfahren wird, nachdem ein weiterer Gerichtskostenvorschuss eingezahlt worden ist, an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Das Verfahren wird damit zu einem ganz "normalen" Klageverfahren, bei dem sich die Beteiligten ab dem Landgericht (ab Streitwert 5.000,- € zuständig) von einem Anwalt vertreten lassen müssen. Vor dem Amtsgericht ist dies zwar nicht unbedingt erforderlich, jedoch nur ratsam (was ich und oft auch das Gericht meinen anwaltlich nicht vertretenen Gegnern auch oft genug sagen muss).
Damit sind aber zwangsläufig auch hohe Kosten verbunden, bei einem Darlehen von 5.000,- € kommen da, alleine für das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren ca. 1.750,- € zusammen. Für die Eintreibung der Forderung im Wege der ZV sind natürlich - je nach zu pfändenden Vermögensgegenstand bzw. ZV-Maßnahme - wieder Vorschüsse zu erbringen. Wenn dann der Schuldner/KN am Ende nichts mehr haben sollte und vielleicht auch schon Privatinsolvenz beantragt hat, so schaut man aber mitunter (und das passiert in der Praxis leider häufig) in die Röhre. Man hat dann mehrere wunderschöne Titel (Urteil und einen oder mehrere Kostenfestsetzungsbeschlüsse) und kann dennoch nichts erlösen.
Ich habe diesbezüglich schon mal bei Auxmoney* angefragt, wer diese Kosten den trägt, weil in den AGBs eine derartige Regelung völlig fehlt. Zuerst habe ich nur oberflächliche Antworten erhalten. Auf meine letzte Anfrage (ich veröffentliche Anfrage und Antwort gleich im folgenden Beitrag) bekam ich nun die devinitive Bestätigung, dass Auxmoney* die Kosten hierfür trägt und alle sinnvollen ZV-Maßnahmen auf eigene Kosten durchführen lässt.
Allerdings habe ich insoweit noch Zweifel, weil dies für Auxmoney* unter Umständen ein erhebliches finanzielles Angagement bedeutet. Auxmoney* wird aber aus diesem Kreditprojekt aber keine Einnahmen mehr tätigen, weil Auxmoney* ja nur für die Einstellung des Projekts (Zertifikate und Abschlussgebühr) verdient, nicht jedoch an den Zahlungen des KN.
Ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn man sich diese Konstellation weiterdenkt, so muss man sich schon fragen, ob die Motivation für Auxmoney* tatsächlich gegeben ist, derartige mitunter kostspielige Verfahren durchzuführen. Das mag bei geringen Aufallquoten wohl noch so sein, sollten sich die Ausfälle allerdings häufen (wovon ich nach den Statistiken auf wiseclerk.com leider ausgehen muss) habe ich einerseits Zweifel, ob Auxmoney* das auf Dauer tatsächlich finanzieren kann (und will).
Da eine Regelung in den AGBs hierzu auch noch fehlt, besteht die nicht unerhebliche Gefahr, dass sich Auxmoney* bei derartigen Problemfällen seinen (vertraglich gerade nicht vereinbarten) Verpflichtungen entzieht und sich eben nicht dazu bereiterklärt, alle erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Ich bitte meine Äußerungen nicht als Schwarzmalerei abzutun und diese aber auch nicht misszuverstehen: Ich will Auxmoney* keine bösen Absichten unterstellen. Allerdings kann die Konstellation leicht zu einem erheblichen Interessenkonflikt zwischen Auxmoney* und den Anlegern führen und dieser Konflikt sollte zumindest in den AGB deutlich gelöst werden.
Ich werde insoweit nochmals mit Auxmoney* in Kontakt treten und eine Änderung der AGBs dringend anraten. Es wäre interessant von anderen Anlegern zu erfahren, wie sich Auxmoney* bei gerichtlichen Verfahren (sollte es die noch nicht geben, kommen sie mit Sicherheit) verhält. Über eine entsprechende Rückmeldung würde ich mich freuen.
MfG
tegolator _________________
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tegolator
Anmeldedatum: 15.10.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 16.10.2009, 19:44 Titel: |
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Hier noch meine Mail an Auxmoney:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herren Dümeland und Krieger,
da ich von Ihnen bislang immer noch keine befriedigenden Antworten erhalten habe, versuche ich es jetzt nochmals.
Hintergrund, wie bereits in meiner letzten Mail erläutert, ist, dass ich erhebliche Probleme sehe, wenn das gerichtliche Mahnverfahren eben nicht mit einem Vollstreckungsbescheid endet. Hierzu einmal folgendes Beispiel:
Sollte beispielsweise ein Kreditnehmer ein Privatdarlehen in Höhe von 5.000,- € nicht bedienen und es dann zu Mahnungen und schließlich zur Einschaltung von Creditreform kommen, wird Creditreform den Kreditnehmer anmahnen. Hierfür wird Creditreform dem Kreditnehmer selbst auch Gebühren in Rechnung stellen. Aus der Erfahrung liegen die Gebühren immer knapp unterhalb der höchstzulässigen Gebühr, die der Gebühr für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts entspricht. Das wären bei einer Forderungshöhe von 5.000,- € bei 489,45 €. Weiter geht es - nachdem wieder nicht bezahlt wird - mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und beantragt - falls kein Widerspruch eingelegt wird - einen Vollstreckungsbescheid. Für das gerichtliche Mahnverfahren fällt schon mal ein Gerichtskostenvorschuss von 60,50 € an. Bis zu diesem Punkt kann ich mir die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise noch gut vorstellen. Entweder Creditreform trägt die anfallenden Kosten und bekommt eben nichts (zurück) wenn auch die anschließende Vollstreckung erfolglos bleibt oder diese werden Auxmoney* weiterbelastet und Auxmoney* finanziert diese gescheiterten Kredite eben aus den vereinnahmten Gebühren für neue Kredite. Diese Kosten halten sich ja auch noch einigermaßen im Rahmen. Im schlimmsten Falle so etwa um die 550,- €. Evtl. besteht zwischen Auxmoney* und Creditreform auch noch ein (Erfolgshonorar-)Vereinbarung, nachdem nur die Gerichtskostenvorschüsse bezahlt werden müssen, dann in meinem Beispielsfall 60,50 € zzgl. Gerichtsvollzieherkosten für die Zwangsvollstreckung.
Jetzt aber mal eine kleine aber feine Abwandlung zu diesem Fall: Der Kreditnehmer legt eben doch Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, was durchaus sein gutes Recht ist. Dann wird, damit das Verfahren an das jetzt (wegen der Streitwertgrenze von 5.000,- €) zuständige Landgericht vorgelegt wird, sofort ein weiterer Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 302,50 € fällig. Creidtreform kann und darf sich aber vor dem Landgericht nicht selbst vertreten sondern muss zwingend durch einen Anwalt vertreten werden (§78 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Für diesen fällt für die Vertretung vor dem Landgericht dann nochmals Gebühren in Höhe von 919,28 € an, womit sich die Gesamtkosten schon auf insgesamt ca. 1.750,- € erhöhen. Nach einem gewonnen Prozess ist dann zwar eine Kostenverteilung zu Lasten des beklagten Kreditnehmers zu erwarten und die Anleger (bzw. Creditconnect, die ja wegen der stillen Zession noch offiziell Inhaberin der Forderung ist) würde einen vollstreckbaren Titel erhalten. Allerdings müsste dieser, genauso wie das Urteil, erst noch vollstreckt werden, was mitunter zu schwierig und langwierig sein kann und darüber hinaus noch zu weitaus höheren Kosten führen kann (man denke nur an den Kostenvorschuss des Gläubigers im Rahmen der Zwangsversteigerung eines Grundstückes für die Erstellung des Sachverständigengutachtens zum Grundstückswert, etc. etc.).
Um auf den Punkt zu kommen: Laut Ihrer Aussage, wenn ich Sie richtig verstanden habe, tragen all diese Kosten im Falle der Erfolglosigkeit der Zwangsvollstreckung ausschließlich die Auxmoney* GmbH. Also in meinem obigen Beispielsfall mit Verfahren vor dem Landgericht insgesamt ca. 1.750,- € (ohne schwierige Zwangsvollstreckung). Und das obwohl Sie an dieser Darlehensvermittlung wohl nur einen Bruchteil verdient haben können. Um derartige Ausfälle nochkompensieren zu können, müsste die Ausfallrate mit anschließendem gerichtlichen Verfahren wohl äußerst gering (nach meiner Schätzung höchsten 1-2% - korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege) sein.
Damit stellt sich für mich allerdings zwangsläufig die Frage, ob Sie überhaupt ein Interesse daran haben können, tatsächlich einen Titel zu erwirken, oder ob den Kreditgebern nach dem Widerspruch im Mahnverfahren einfach mitgeteilt wird, die Forderung sei nicht beitreibbar. Da auch zu dieser Frage überhaupt Regelungen in Ihren AGB´s fehlen und auch auf der HP keinerlei Informationen vorhanden sind, wie derartige Fälle gehandhabt werden sollen, bitte ich daher um (bitte etwas ausführlichere) Stellungnahme zu folgenden Fragen (und dieses Mal bitte alle):
1. Trägt die Auxmoney* GmbH auch die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten zum Erwerb eines vollstreckbaren Titels, wenn dieser nicht durch Mahn- und Vollstreckungsbescheid erlangt werden kann, und stattdessen ein gerichtliches Verfahren notwendig ist?
2. Lässt die Auxmoney* GmbH gerichtliche Verfahren in jedem Fall durchführen, in denen ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde?
3. Lässt die Auxmoney* GmbH alle erforderlichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, einschließlich von Zwangsversteigerungen, durchführen, wenn diese erfolgversprechend sind?
4. Trägt die Auxmoney* GmbH die für die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erforderlichen Kosten?
5. Warum sind in den AGBs der Auxmoney* GmbH derartige Kostenregelungen nicht enthalten?
6. Warum finden sich auf Ihrer HP hierzu keinerlei Informationen?
Ich bitte Sie, zu den oben aufgeführten Fragen Stellung zu nehmen. Sollten Sie Herr Dürneland, Herr Krieger oder wer diese Mail sonst noch zur Bearbeitung vorgelegt bekommt, hierüber nicht informiert sein, so bitte ich um Bearbeitung durch die entsprechenden - informierten - Stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Auxmoney-Anleger: tegolator _________________
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tegolator
Anmeldedatum: 15.10.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 16.10.2009, 19:47 Titel: |
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und die zugehörige Antwort von Auxmoney:
Sehr geehrter Herr xxx,
von meinen Kollegen wurde mir Ihre Email weitergeleitet, mit bitte um Beantwortung. Ich hoffe Ihre Email sachlich und vollständig zu Ihrer Zufriedenheit beantworten zu können.
Grundsätzlich wird jeder gekündigte Kreditvertrag an unseren Inkassopartner, die Creditreform, weitergeleitet und der Auftrag erteilt, die Forderung auf gerichtlichem Wege einzutreiben. Die einzige Ausnahme hierbei ist, sobald ein Kreditnehmer die Arbeitgeberrückfrage verifziert hat, können wir kurz vor der Kündigung eine Lohnabtretung anstossen, die in den Kreditverträgen beinhaltet ist. Sollte eine Lohnabtretung vom Arbeitgeber akzeptiert werden, so läuft der Kreditvertrag weiter und der Arbeitgeber überweist die Raten an die SWK Bank. Hierbei muss auch kontrolliert werden, ob die Höhe der Rate innerhalb des pfändbaren Betrages liegt. Sollte dem nicht so sein, führen wir in diesen Fällen eine automatische Ratenplanänderung vor, kleinere Raten mit längerer Laufzeit, um die Chance einer vollständigen Rückzahlung weiterhin hoch zu halten.
Gegenüber der Creditreform haben wir ein festen Kostenkatalog mit vergünstigten Konditionen. Auch mit den Kosten des gerichtlichen Verfahrens bleiben wir immer noch rentabel.
Die weitere Verfahrensweise des Inkassobüros wird wie folgt behandelt.
Der Kreditnehmer erhält als erstes ein Schreiben der Creditreform, in der die Creditreform Ihre Kosten geltend macht und bietet dem Kunden, neben der Begleichung der Hauptforderung, auch eine Ratenzahlung an. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung wird diese von der Creditreform überwacht und sobald die ersten Zahlungen von dem Schuldner eintreffen, werden diese nach den Gebühren der Creditreform, an uns überwiesen. Die entsprechenden Ratenauszahlung finden dann wie gewohnt, in neuer Höhe, statt. Bei Verzug der Ratenzahlung oder wenn keine Ratenzahlung vereinbart wurde, wird der Schuldner einmal telefonisch kontaktiert. Anschließend wird dieser Fall an den Vetragsanwalt weitergeleitet. Dieser beauftragt sodann den Mahnbescheid und, wenn kein Widerspruch eingelegt wurde, den Vollstreckungsbescheid.
Wenn beides vorliegt und kein Widerspruch eingelegt wurde, wird definitv immer eine Kontopfändung veranlasst. Sobald auch eine Kontopfändung fruchtlos bleibt, beantragen wir die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, bzw. lassen vorher den Gerichtsvollzieher vorbeischauen. Sobald uns diese vorliegt, werden weitere Schritte individuell eingeleitet (z.B.: Gehaltspfändung, etc).
Die Kosten für das komplette Verfahren tragen wir alleine, auch wenn die Chance vorhanden ist, das der Schuldner nicht zahlt. Es werden zu keinem Zeitpunkt die Kosten der vollständigen Beitreibung, so fern diese möglich ist, auf die Anleger umgelegt.
Darüber hinaus wird auch im Falle eines Widerspruches das gerichtliche Verfahren vollzogen, da es sich hierbei um eine berechtigte Forderung handelt und wir auch hier für unsere Anleger tätig sind und sein müssen.
Unser Geschäftsmodell ist für die meisten Laien bisher schwer oder ganz unverständlich. Daher sind wir darauf bedacht, unser Geschäftsmodell so einfach wie möglich zu halten, dies schließt unsere Homepage und auch die AGB mit ein. Daher sehen wir es als sehr verwirrend an, wenn in den AGB und auf unserer Homepage detailiert der Ablauf des Inkassos untergebracht hätten. Aus diesem Grund nahmen wir davon Abstand. Dennoch stehen wir zu diesen speziellen Fragen gerne Rede und Antwort.
Zusammenfassend nochmals sehr kurz die Antworten zu Ihren Punkten:
1. Auxmoney* trägt die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten, wenn ein gerichtliches Verfahren notwendig ist.
2. Auxmoney* lässt in jedem Fall das gerichtliche Verfahren durchführen, wenn ein Widerspruch eingelegt wurde.
3. Auxmoney* lässt alle erfolgversprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen.
4. Auxmoney* trägt sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, sofern diese nicht vom Schuldner beglichen wird.
5+6. siehe dazu letzten Absatz.
Ich hoffe Ihnen hiermit Ihre offenen Fragen beantwortet zu haben. Sollten Sie dennoch Rückfragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Endric Gollenbusch _________________
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MrPoot
Anmeldedatum: 12.08.2009 Beiträge: 1169
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Verfasst am: 16.10.2009, 23:15 Titel: |
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Wow!
Danke für Deine sehr ausführliche Antwort und Dein Engagement in dieser Sache. Für meine Laien-Ohren klingt das doch sehr "gut" - zumindest für die Anleger.
Es wird natürlich sehr spannend sein (besonders, wenn man persönlich betroffen ist) zu sehen, ob im Falle eines Kreditausfalls jemals wieder Anteile des Geldes an die Anleger zurück fließen - ich habe keine Ahnung, wie bei der Einleitung solcher Maßnahmen dann die Chancen stehen...
Vielleicht kann uns relook ja bald (hoffentlich dann natürlich positiv) von den Resultaten all dieser Maßnahmen und der weiteren Informationspolitik von Auxmoney* berichten, ihn hat es ja scheinbar tatsächlich schwer getroffen was Totalausfälle angeht. |
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McGoldi
Anmeldedatum: 08.10.2009 Beiträge: 173 Wohnort: Mainz
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Verfasst am: 16.10.2009, 23:24 Titel: |
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Wow, gut einen Anwalt im Forum mit dabei zu haben. Vielen Dank!
Sollte der Fall bei mir einmal eintreffen, werde ich allerdings AM um die elektronische Zusendung der Gercihtsbescheide bitten, um sicher zu gehen.
Eine Schuldeintreibung bis zum Schluss halte ich auch für den richtigen Weg, da so die Plattform nicht in Verruf kommt, man müsse nur Widerspruch einlegen und die Sache wäre gegessen. Allerdings habe ich auch schon in einem Laden mit häufigen Säumern und niedrigen Forderungen (Videothek) gearbeitet und dort war es klar, daß bei einem Einspruch keinesfalls weiter gemacht wurde. Zu teuer. Durfte sich nur nicht rumsprechen.
Gruß, McGoldi _________________
www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung |
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dagobert
Anmeldedatum: 26.03.2009 Beiträge: 102
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Verfasst am: 17.10.2009, 07:22 Titel: RE:Mahnverfahren |
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Wenn ich das also richtig interpretiere, und daraus den Transfer ziehe, dann ist eine Arbeitgeberrückfrage ein wichtiges KG Instrument.
Umso erstaunlicher, weil bisher mit der Arbeitgeberrückfrage wenig gearbeitet wurde.
Die Antwort von ax sollte irgendwie ganz oben hier im Forum fest verankert werden.
Vielen Dank nochmals an unseren Juristen.
Freundliche Grüsse
dagobert |
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tegolator
Anmeldedatum: 15.10.2009 Beiträge: 14
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Verfasst am: 17.10.2009, 11:48 Titel: |
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Danke für das Lob - wir Juristen tendieren eben zu langen Ausführungen! Sorry an die, denen meine Beiträge zu lang waren.
Kernproblem das ich sehe ist jedenfalls, dass Auxmoney* für den Erwerb der Titel unter Umständen ziemlich viel Geld ausgeben müsste, ohne hiervon selber noch was zu haben. Da dies in den AGB auch nicht verankert ist, könnte sich dadurch ein nicht unerheblicher Interessenkonflikt ergeben. Es wäre somit wünschenswert, wenn sich Auxmoney* durch eine klare Positionierung im Vertrag (d.h. in den AGB) dazu verpflichtet, die Vollstreckungstitel auch herbeizuführen und die ZV-Maßnahmen auch durchzuführen, sofern diese erfolgversprechend sind. Von der Arbeitgeber-Lohnabtretung halte ich ehrlich gesagt wenig, weil diese auf freiwilliger Basis vom Arbeitgeber erfoglen müsste. Gezwungen kann er hierzu nur im Rahmen der ZV durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) werden. Vorausetung ist aber hierfür wieder ein Titel.
Ich bitte darum von den laufenden gerichtlichen Mahnverfahren zu berichten, da es nur eine Frage der Zeit ist, bis ein KN Widerspruch/Einspruch einlegt. Auf die Vorgehensweise von Auxmoney* bin ich jedenfalls gespannt.
Klar gesagt werden muss jedenfalls, dass es sicherlich zahlreiche Fälle geben wird, in denen auch mit Titel nichts zu holen ist. Gerade dieses Klientel wird eher nicht zur Bank gehen, falls ein Darlehen von nöten ist. Um die Chancen eines spätern Zugriffs auf das Vermögen noch zu wahren (man denken nur an eine Erbschaft) muss aber jedenfalls auch in diesen Fällen ein Titel her, sonst droht u.U. auch die Verjährung der Forderung.
Das ist jedenfalls meine Meinung. Mal sehen ob sich Auxmoney* an die eigenen Angaben zu derartigen Fällen hält.
MfG
tegolator _________________
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