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tegolator



Anmeldedatum: 15.10.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 19.11.2009, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

[*** vom Moderator gelöscht ***]
_________________
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tegolator



Anmeldedatum: 15.10.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 19.11.2009, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:

Was Festuca möchte ist, dass diese bei Nichtzahlung gegenüber den Anlegern offengelegt wird.


Richtig - hatte ich überlesen!

Ich gehe davon aus, dass AM die Herausgabe aus datenschutzrechtlichen Gründen scheut. Das macht es umso dringlicher, dass AM die Anleger zumindest über die eingeleiteten Schritte informiert und ein effizientes Einzugsverfahren hat, was beides wohl (möglicherweise) nicht der Fall ist.
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festuca



Anmeldedatum: 18.11.2009
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 19.11.2009, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

@ tegolator

Vielen Dank für die umfassenden und für einen Nichtjuristen verständlichen Kommentierungen meines Postings.

Im Wesentlichen gibt es also eine Reihe Verbesserungsmöglichkeiten
bei auxmoney, um die Rechte der Kapitalanleger zu schützen.


Meine Vorstellung zur besseren Absicherung der Kapitalgeber besteht auch in der Forderung, dass die KN den Kredit ausschließlich zweckgebunden entsprechend dem Kreditantrag verwenden müssen und
hierfür entsprechende Belege erbringen müssen.

Wäre schlecht, wenn Ein KN statt ein Buch zu schreiben, seine Mätressen
finanzierte.

Ich denke, dass mit der Schwarmintelligenz dieses Forums und offene
Ohren bei AM ein gutes Ergebnis zu erzielen wäre.

btw: schon mal gesehen, wieviel zopa in AM steckt? :lol:
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Postzusteller



Anmeldedatum: 26.02.2009
Beiträge: 146
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 02:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Vorstellung zur besseren Absicherung der Kapitalgeber besteht auch in der Forderung, dass die KN den Kredit ausschließlich zweckgebunden entsprechend dem Kreditantrag verwenden müssen und
hierfür entsprechende Belege erbringen müssen.


Bei 15 % Zinsen + Zertifikatenkosten+ Auxmoney-Gebühr+SWK-Gebühr verlangst du jetzt auch noch, das ich jetzt jeden Cent nachweisen soll.

Also irgendwo ist gut Evil or Very Mad

Entscheident ist doch wohl, das die Raten rüber kommen.
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zoetrop



Anmeldedatum: 13.11.2009
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

festuca hat Folgendes geschrieben:
Meine Vorstellung zur besseren Absicherung der Kapitalgeber besteht auch in der Forderung, dass die KN den Kredit ausschließlich zweckgebunden entsprechend dem Kreditantrag verwenden müssen und
hierfür entsprechende Belege erbringen müssen.

Hmmm - ich kann die Idee zwar nachvollziehen, allerdings dürfte das in vielen Fällen nur schwer umzusetzen sein. Wenn jemand angibt, sich ein gebrauchtes Auto zu kaufen und Du dieser Aussage nicht traust, dann bringt es Dir auch nichts, wenn der KN gezwungen wird z.B. einen Kaufvertrag vorzulegen, denn den könnte man ja genauso faken, wie die einfache Aussage "Brauche Geld für gebrauchtes Auto" (aber stattdessen kaufe ich mir 'ne Playstation und'n TFT).
Oder aber man könnte sagen "das Auto war schon weg und dann ist unser Fernseher kaputtgegangen - also hab ich mir von dem Geld erstmal einen Fernseher gekauft".
Klar, ist jetzt alles sehr "konstruiert" - aber ich bin mir sicher, wenn man an diese Frage mal mit etwas Abstand rangeht, stellt man fest, dass es da nicht nur schwarz und weiss gibt - und man deshalb so einen Verwendungsnachweis nicht zur Pflicht machen kann. Was anderes wäre es vielleicht, wenn man das beim Einstellen eines kreditprojekts optional mit angeben kann - dass also beim Projekt dann (ähnlich wie die RKV) angezeigt wird "Der KN wird einen Verwendungszwecknachweis einreichen" o.ä. Aber ich bin mir noch nicht sicher, ob ich das überhaupt wöllte und ob mir persönlich als Kreditgeber das irgend etwas bringt und ich dadurch auf ein Projekt wirklich eher bieten würde oder nicht.

Mich persönlich stört primär die mangelnde Kommunikation zwischen Auxmoney* und Kreditgeber, wenn mal etwas nicht so läuft wie geplant, weshalb ich meine Aktivitäten auch erstmal stark runtergefahren habe. Ich werde daher auf jeden Fall versuchen, auch über den Support noch ein wenig Druck auszuüben, dass sich hier was ändert, denn ich denke, ich bin nicht der einzigste, den die Kommunikationspolitik von AM außerhalb des "Schönwetter-Falls" stört und entsprechende Telefonate oder Mails mit AM austauscht.
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Auxmoney:
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trigon



Anmeldedatum: 21.07.2009
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

festuca hat Folgendes geschrieben:
@ tegolator



Meine Vorstellung zur besseren Absicherung der Kapitalgeber besteht auch in der Forderung, dass die KN den Kredit ausschließlich zweckgebunden entsprechend dem Kreditantrag verwenden müssen und
hierfür entsprechende Belege erbringen müssen.



Ich finde das rechtlich sehr fragwürdig. Ich glaube nicht das man jemanden vorschreiben kann wofür er den Kredit ausgibt, und dann auch noch den KN strafrechtlich verfolgt wenn das Anlagegut nicht mehr zu erwerben war, oder er es nach Erwerb direkt weiterverkauft.

Schließlich ist Auxmoney* eine Kreditplattform, und keine Stiftung.

Wenn Dir das zu risikoreich ist mußt Du ja nicht mitbieten!
_________________
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schach



Anmeldedatum: 12.08.2009
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 09:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich versteh im Moment die Diskussion nicht.

Im § 10 + § 11 im Vertrag über den Verkauf und die Abtretung einer zukünftigen Verbraucherdarlehnsforderung ist doch die Vorgehensweise geklärt.

Für jeden Zahlungsverzug brauch ich keine eMail.
Schön wäre es allerdings, wenn ich es in der Übersicht von CC sofort sehen könnte.

Gerichtliche Mahnverfahren können in Deutschland sehr lange dauern.
Mein längster Fall war drei Jahre.
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schlapke



Anmeldedatum: 13.01.2008
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

trigon hat Folgendes geschrieben:

Ich finde das rechtlich sehr fragwürdig. Ich glaube nicht das man jemanden vorschreiben kann wofür er den Kredit ausgibt, und dann auch noch den KN strafrechtlich verfolgt wenn das Anlagegut nicht mehr zu erwerben war, oder er es nach Erwerb direkt weiterverkauft.



Ich glaube zwar, daß man das kann, wenn es Teil der Vereinbarungen zwischen KN,KG und AM wäre.
Im Augenblick sind die Vereinbarungen eben nicht so.

Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß ein KN von sich aus solche Verwendungsnachweise (einschließlich der "Strafen" bei Verstoß) anbietet und dafür mit einem niedrigeren Zins 'belohnt' wird.
Ich glaube aber wiederum nicht, daß dies irgendwie praktikabel durchsetzbar ist.
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Almenschorsch



Anmeldedatum: 15.06.2009
Beiträge: 577
Wohnort: Töging am Inn

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Meine Vorstellung zur besseren Absicherung der Kapitalgeber besteht auch in der Forderung, dass die KN den Kredit ausschließlich zweckgebunden entsprechend dem Kreditantrag verwenden müssen und
hierfür entsprechende Belege erbringen müssen.



Und die Leute die den Kredit zweckgebunden verwenden können doch trotzdem in Zahlungsverzug geraten, also des is Blödsinn.

Das meiste was mich bei Zahlungsverzügen etc. stört ist das man das erstmal nur durch Zufall erfährt wenn man alle Projekte bei Creditconnect einzeln durchsucht was total nervig ist oder eben wenn man bei wiseclerk.com schaut..
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festuca



Anmeldedatum: 18.11.2009
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Und damit hat tegolator es genau auf den Punkt gebracht:
Ich würde es nicht unbedingt einen Interessenkonflikt nennen sondern einen Zielkonflikt.
Weshalb sollte AM ohne Not (sprich zwingend verpflichtende Regelungen) gut verdientes Geld dem schlechten hinterherwerfen.

Hier besteht Bedarf an Verbesserungen.

Deshalb meine Forderung: AM muss einen Anlegerbeirat installieren, der nicht nur zum Kaffeetrinken vorbeikommt.

tegolator gehört da rein.

Und wenn es meine Zeit zulässt, kandidiere ich auch.

Ohne diesen Anlegerbeirat wird AM eher über kurz als lang ein
Imageproblem bekommen.
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festuca



Anmeldedatum: 18.11.2009
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Almenschorsch"][quote]
Meine Vorstellung zur besseren Absicherung der Kapitalgeber besteht auch in der Forderung, dass die KN den Kredit ausschließlich zweckgebunden entsprechend dem Kreditantrag verwenden müssen und
hierfür entsprechende Belege erbringen müssen. [/quote]


Und die Leute die den Kredit zweckgebunden verwenden können doch trotzdem in Zahlungsverzug geraten, also des is Blödsinn.

quote]

Dass jemand, der den Kredit zweckgebunden verwendet, in Zahlungsprobleme geraten kann, ist möglich, wurde aber auch nicht in Zweifel gezogen.

Ist es nicht vorstellbar, dass jemand ein wunderschönes Projekt plausibel
vorstellt, a scheenes Geld bekommt und es ohne besonderen Verwendungsnachweis dann verdaddelt?

Würde dann nicht jeder vernünftig Denkende fragen: Blöder,wo hast Deine Sorgfalt walten lassen.
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festuca



Anmeldedatum: 18.11.2009
Beiträge: 226

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="trigon"][quote="festuca"]@ tegolator



Meine Vorstellung zur besseren Absicherung der Kapitalgeber besteht auch in der Forderung, dass die KN den Kredit ausschließlich zweckgebunden entsprechend dem Kreditantrag verwenden müssen und
hierfür entsprechende Belege erbringen müssen.

[/quote]

Ich finde das rechtlich sehr fragwürdig. Ich glaube nicht das man jemanden vorschreiben kann wofür er den Kredit ausgibt, und dann auch noch den KN strafrechtlich verfolgt wenn das Anlagegut nicht mehr zu erwerben war, oder er es nach Erwerb direkt weiterverkauft.

Schließlich ist [url=https://www.p2p-kredite.com/auxmoney]Auxmoney*[/url] eine Kreditplattform, und keine Stiftung.

Wenn Dir das zu risikoreich ist mußt Du ja nicht mitbieten!

Schon mal `nen Kredit für ein Haus beantragt und dann dafür einen
Ferrari gekauft?

Es wird niemandem vorgeschrieben, wofür er das Geld einsetzt, ausser dass er es für das von ihm beschriebene Projekt verwendet.

AM: Keine Stiftung, aber auch kein Spielcasino

Ich bin Kapitalist. Und das ist gut so.

"Wenn Du einen Schweizer Bankier aus dem Fenster springen siehst,
spring hinterher. Es gibt sicher etwas zu verdienen" Voltaire
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Almenschorsch



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Beiträge: 577
Wohnort: Töging am Inn

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dass jemand, der den Kredit zweckgebunden verwendet, in Zahlungsprobleme geraten kann, ist möglich, wurde aber auch nicht in Zweifel gezogen.

Ist es nicht vorstellbar, dass jemand ein wunderschönes Projekt plausibel
vorstellt, a scheenes Geld bekommt und es ohne besonderen Verwendungsnachweis dann verdaddelt?

Würde dann nicht jeder vernünftig Denkende fragen: Blöder,wo hast Deine Sorgfalt walten lassen.



Gut das ist sicher ein Argument was dafür spricht, zumal es einige KN mit der Ehrlichkeit was ihre Einnahmen und Ausgaben betrifft nicht so genau nehmen.

Genauso das Rücklastschriften die nachbezahlt zufälligerweise immer eintreffen 2 Tage nach dem Auszahlungstermin und das Geld dann schön einen ganzen Monat unverzinst bei AM oder CC rumliegt. Bei mir sind fast jeden Monat 1-2 Rückbuchungen dabei die dann nachbezahlt wurden, exakt 2 Tage nach der Auszahlung. Da besteht also auch noch Nachbesserungsbedarf zumindest wenn die Raten höher sind.

Tatsache ist natürlich das - gerade bei Auxmoney* - man auch nur Geld anlegen sollte wo man notfalls den Verlust verkraften kann, auch wenn die das ganze gerichtliche Mahnverfahren bis zur eidesstattlichen Versicherung durchziehen hilft es ja nichts wenn man nach dieser weiß das bei dem nichts mehr zu holen ist.. aber wie heißts so schön? No Risk no fun Mr. Green
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit den Rücklastschriften und den Terminen würde ich tatsächlich für Zufall halten.

Bei Smava* werden die nachträglichen Zahlungen auch immer erst im nächsten Monat verrechnet und an de Anleger gezahlt
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
Crowdinvesting: Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest), Reinvest24*, Landex*


Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 20.11.2009, 16:03, insgesamt einmal bearbeitet
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schach



Anmeldedatum: 12.08.2009
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 20.11.2009, 14:56    Titel: Antworten mit Zitat

Almenschorsch schrieb:
Genauso das Rücklastschriften die nachbezahlt zufälligerweise immer eintreffen 2 Tage nach dem Auszahlungstermin und das Geld dann schön einen ganzen Monat unverzinst bei AM oder CC rumliegt. Bei mir sind fast jeden Monat 1-2 Rückbuchungen dabei die dann nachbezahlt wurden, exakt 2 Tage nach der Auszahlung. Da besteht also auch noch Nachbesserungsbedarf zumindest wenn die Raten höher sind.

Das kann ich nicht bestätigen, 2 Rücklastschriften, Geld war zum 10 gebucht
und zum 13. ausbezahlt.
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