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Zahlungsausfälle und gerichtliches Mahnverfahren  
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Trivial



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Beiträge: 165
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 17.10.2009, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

also erst mal vielen Dank für die ausführlichen Infos.

Ich kann nur sagen der Informationsfluss seitens AM zu Projekten die im Inkasso sind ist sehr dürftig bis kaum vorhanden...

Unter der CC-Übersicht wird das eine gar als storniert geführt.. und unter Details "im laufenden Inkasso"

alles etwas mau...
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Auxmoney


Smava


"Ironie setzt Intelligenz beim Empfänger voraus!"
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relook



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Beiträge: 109
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 17.10.2009, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

tegolator hat Folgendes geschrieben:
.... - wir Juristen tendieren eben zu langen Ausführungen! ..........


Darf ich daran etwas zweifeln. Am Juristen meine ich. Ich habe von den o.g. Ausführungen fast alles verstanden, was mir bei den letzten 3 Schreiben eines Anwaltes nicht gelungen ist - meist mußte ich nach dem lesen eine Aspirin einwerfen um die starken Kopfschmerzen wieder in den Griff zu bekommen. Wink
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relook



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Beiträge: 109
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 17.10.2009, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Trivial hat Folgendes geschrieben:
also erst mal vielen Dank für die ausführlichen Infos.

Ich kann nur sagen der Informationsfluss seitens AM zu Projekten die im Inkasso sind ist sehr dürftig bis kaum vorhanden...

Unter der CC-Übersicht wird das eine gar als storniert geführt.. und unter Details "im laufenden Inkasso"

alles etwas mau...


Find ich ja lustig. Passt zu einer email von mir an AM. Warum sie, jetzt wo sie doch endlich langsam alles im Griff haben, zu jemand anderem wechseln....?

Kam natürlich eine Marketingantwort. Alles wird viel schöner und besser. Blühende Wiesen, sag ich da nur - auch so eine Fehleinschätzung.
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McMephisto



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Beiträge: 157

BeitragVerfasst am: 17.10.2009, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe ja zur Zeit vier Inkasso-Ausfälle. Hier die dazu gehörenden Emails von auxmoney:

Projekt 1:

https://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=4368


Zitat:
Email vom 28.04.2009:

Sehr geehrte Anleger,

leider erhielten wir die Nachricht, das der Kreditnehmer die Privatinsolvenz beantragt hat.

Dadurch wurde der Kreditvertrag des Kunden von der SWK Bank in den schwebenden Zustand versetzt, bis wir weitere Informationen erhalten werden. Momentan wird ein außergerichtlicher Einigungsversuch angestrebt, der ein deutlich höhere Quote beinhalten würde, als ein gerichtliches Verfahren.

Die augenblickliche ermittelte Quote beträgt zur Zeit 69,00%. Voraussetzung dafür ist, das der außergerichtliche Einigungsversuch fruchtet.

Sobald wir weitere Informationen erhalten, werde ich Sie darüber umgehend informieren.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Endric Gollenbusch


Email vom 02.07.2009:

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kreditvertrag mit der Nummer 4368 auf Grund mehrerer nicht beglichener Raten gekündigt wurde.
Wir haben den ausstehenden Betrag nun sofort fällig gestellt und unser Inkassobüro mit der Eintreibung der offenen Forderung beauftragt.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie zeitnah informieren.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Malte Dümeland


Projekt 2:

https://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=9995091

Zitat:
Email vom 04.06.2009:

Sehr geehrte Anlegerinnen, sehr geehrte Anleger,

leider kam es bei dem Kreditprojekt mit der Nummer 9995091 zu mehreren Zahlungsausfällen. Wir haben nach drei vergeblichen Mahnungen nun den Gesamtbetrag fällig gestellt und die Creditreform mit der Beitreibung der offenen Gesamtsumme beauftragt.

Sollte eine Beitreibung erfolglos bleiben, so werden wir das gerichtliche Mahnverfahren gegen den Schuldner eröffnen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Auxmoney* Kundensupport


Projekt 3:

https://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=9996399

Zitat:
Email vom 02.07.2009:

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kreditvertrag mit der Nummer 9996399 auf Grund mehrerer nicht beglichener Raten gekündigt wurde.
Wir haben den ausstehenden Betrag nun sofort fällig gestellt und unser Inkassobüro mit der Eintreibung der offenen Forderung beauftragt.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie zeitnah informieren.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Malte Dümeland


Projekt 4:

https://www.auxmoney.com/lend/detail.php?ItemID=9995537

Zitat:
Email vom 02.07.2009:

Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kreditvertrag mit der Nummer 9995537 auf Grund mehrerer nicht beglichener Raten gekündigt wurde.
Wir haben den ausstehenden Betrag nun sofort fällig gestellt und unser Inkassobüro mit der Eintreibung der offenen Forderung beauftragt.

Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir Sie zeitnah informieren.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Malte Dümeland


Das ist soweit der Stand meiner Inkasso-Ausfälle. Ich werde aber die Tage mal Auxmoney* anschreiben, da ja bei dem ersten Projekt mittlerweile fast 6 Monate vergangen sind.

Noch ein schönes Wochenende,

McM
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relook



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Beiträge: 109
Wohnort: Europa

BeitragVerfasst am: 17.10.2009, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

McMephisto hat Folgendes geschrieben:
........da ja bei dem ersten Projekt mittlerweile fast 6 Monate vergangen sind.............



Hektiker...... Wink
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foobar



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BeitragVerfasst am: 18.10.2009, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

McMephisto hat Folgendes geschrieben:
Ich habe ja zur Zeit vier Inkasso-Ausfälle.


alle 4 weiblich...
3 davon mit nicht unattraktiven Bildern...
2 davon ohne Zertifikate
2 davon mit Schufa Klasse G (270 & 314)
alle 4 relativ niedrige Beträge (1200, 1500, 3000, 3000)
bei allen 4 nur 50€ angelegt (zum Glück)

Das soll keinerlei Kritik sein!
Ich versuche nur für mich selber evtl. "Muster" zu erkennen. zB werde ich kein Geld mehr an Frauen verleihen Razz
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Auxmoney:

Smava:
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Claus Lehmann
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Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 18.10.2009, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte vor Kurzem mal bei den Smava* Krediten analysiert, ob da mehr Ausfälle bei Frauen oder bei Männern sind.

Ist ziemlich gleichverteilt. Bei beiden Geschlechtern ca. 6% der Kredite ausgefallen bisher.
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Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
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tegolator



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Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 18.10.2009, 17:33    Titel: Antworten mit Zitat

@ McMephisto:

zu Projekt 1:
Sollte tatsächlich Privatinsolvenz beantragt worden sein, wird das eine sehr langwierige Angelgenheit. In Jahren wird dann einmal (wenn überhaupt) ein Bruchteil der Forderung an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt. Allerdings sollte nach fast sechs Monaten inzwischen auch das Insolvenzverfahren eröffnet worden sein oder auch nicht. Die zweite Mail von AM deutet eher auf letzteres hin. Aber ohne weitere Informationen....

zu Projekt 2-4:
Nach vier bzw. drei Monaten Bearbeitung durch Creditreform sollten die inzwischen damit auch schohn durch sein. Leider sind das oft Massen-Mahn-Rechenzentren, bei denen das oft lange dauert. Wir Anwälte sind wohl schneller Wink



Jedenfalls scheint der Informationsfluss von AM/Creditreform zu den Anlegern überhaupt nicht zu funktionieren. Und das obwohl es ja das Geld der Anleger ist, das AM eintreiben müsste.

Dies bestätigt leider nur noch meine Befürchtung zum Engagement von AM hinsichtlich der Beitreibung der offenen Forderungen.

Gibt es eigentlich irgendjemand im Forum dessen Darlehen durch Creditreform tatsächlich voll oder teilweise eingetrieben werden konnte?

MfG
tegolator
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tegolator



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Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

So, habe mich nochmals an AM gewandt, um die Frage der Beitreibung der Forderungen bei den Nicht-Zahlern auf den Tisch zu bringen.

Hier meine Mail

Zitat:
Sehr geehrter Herr Gollenbusch,

vielen Dank für Ihre äußerst ausführliche Antwort.

Ehrlich gesagt, stört mich an Ihren AGBs aber leider noch, dass die von Ihnen beschriebene Durchführung der gerichtlichen Verfahren und aller sinnvollen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Kosten der Auxmoney* GmbH nirgens in Ihren AGBs verankert ist. Eine derartige Regelung muss selbstverständlich nicht die gesamte Verfahrensweise beinhalten, was aufgrund der Vielzahl der denkbaren Konstellationen wohl ohnehin nicht möglich ist. Sinnvoll wäre in diesem Zusammenhang eine Regelung gewesen, wie etwa:

Der Darlehensvermittler verpflichtet sich gegenüber dem Anleger im Falle der Erfolglosigkeit der außergerichtlichen Beitreibung, auf seine Kosten den Erwerb eines vollstreckbaren Titels gegen den Darlehensnehmer zu erwirken und ebenfalls auf seine Kosten alle möglichen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchzuführen, sofern diese erfolgversprechend erscheinen.

Diese Regelung könnte ohne weiteres in §10 Abs. 10 ihrer AGB eingefügt werden und alle Anleger wüssten genau an was Sie sind.

Ich bitte um Rückäußerung, ob eine eine derartige Änderung Ihrerseits im Sinne aller Anleger möglich wäre.

Mit freundlichen Grüßen,

XXX
Rechtsanwalt
Auxmoney-Anleger: tegolator


Und die zugehörige Antwort von AM vom heutigen Tage:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XXX,

eine deratige Änderung ist kurzfristig leider nicht möglich, da bei jeglicher Änderung der AGB auch sämtliche Kunden informiert werden müssten und somit das Widerrfsverfahren überwacht werden muss.

Ich habe Ihre Anfrage aber an unseren Geschäftsführer weitergeleitet und dort würde entschieden, ob und wann wir diesen zusätzlichen Absatz einfügen.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Endric Gollenbusch

[/quote]

Ich bin mal gespannt, ob AM tatsächlich bei der nächsten Änderung der AGBs eine entsprechende Regelung einfügt.

Bitte aber weiter die Vorgehensweise von AM bei Nichtzahlern berichten. Ich denke, das interessiert nicht nur mich hier im Forum.

MfG
tegolator
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bigspender



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Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 19.10.2009, 23:11    Titel: Welche Begründung soll denn ein Widerspruch haben? Antworten mit Zitat

Hallo tegolator,

du gehst so tierisch auf den Widerspruch ab und dass er die Anwaltskosten für Auxmoney* hochtreibt (für den KN die Kosten letztlich auch) . Was für eine Begründung sollte denn ein KN vorbringen, warum er nicht zahlen muss. Da lacht sich doch jeder Richter kaputt, wenn er so etwas zu entscheiden hat.

Auxmoney kann nur den ganzen Weg gehen und es besteht doch nur ein Kostenrisiko für einen Komplettausfall oder Teilausfall. Das halte ich doch eher für gering. Wir können uns ja die Bilanzen von Auxmoney* und creditconnect nächstes Jahr unter www.unternehmensregister.de anschauen und sehen dann ob das Geschäftsmodell tragfähig ist.

Gruß bigspender
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menena



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Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

Na ich denk mir mal, dass tegolator schon recht hat, mit dem was er da tut. Stell dir mal vor, es würde allgemein bekannt, dass Auxmoney* nach einem Widerspruch keine weiteren Schritte unternimmt.... Na dann gute Nacht um 6.
_________________
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schach



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Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ein unbegründeter Widerspruch bedeutet für mich Betrug, und da ist der Staatsanwalt für zuständig.

Gruß
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McGoldi



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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Für Dich vielleicht schon, für den Staat aber nicht. Widerspruch kann letztlich jeder einlegen, auch wenn der dann später vor Gericht abgelehnt wird. Schließlich leben wir immer noch in einem Rechtsstaat. Klar, oft wird das eben auch aus dem Grund gemacht, damit das Verfahren durch den Kläger eingestellt wird. Wenn aber bekannt ist, daß das durch AM trotzdem weiter verfolgt wird, werden wohl hoffentlich nur noch berechtigte Einsprüche eingehen.

Ich finds schon gut, daß tegolator so darauf pocht, letztlich ist so eine Mail von AM wenig wert und da man bei Mahnverfahren ja scheinbar auch keine weiteren Unterlagen sondern immer nur ein paar Mails erhält, finde ich schon wichtig, das auch in den AGB zu finden. Da hat man dann später wenigstens eine Grundlage für einen Rechtsstreit.
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www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung
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Claus Lehmann
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Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

schach hat Folgendes geschrieben:
Ein unbegründeter Widerspruch bedeutet für mich Betrug, und da ist der Staatsanwalt für zuständig.

Gruß


Widerspruch einzulegen ist das gute Recht des Empfängers eines Mahnbescheides.
Das ist im Verfahren so vorgesehen und eine Begründung ist auch nicht erforderlich.
Will der Gläubiger seinen Anspruch durchsetzen, muss er nach erfolgtem Widerspruch klagen. Erst dann muss der Schuldner Gründe geltent machen warum er die Forderung bestreitet (oder wenn er keine angibt wird er mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit den Prozess verlieren)

Hat also mit Staatsanwalt gar nicht zu tun, sondern ist eine rein zivilrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien.
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Zuletzt bearbeitet von Claus Lehmann am 20.10.2009, 21:45, insgesamt einmal bearbeitet
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tegolator



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BeitragVerfasst am: 20.10.2009, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann meinen beiden Vorrednern nur Recht geben: Widerspruch kann jeder einlegen. Ein Mahnverfahren ist nichts anderes als ein vereinfachtes Klageverfahren. Jeder Beklagte hat aber das Recht ein "richtiges" Klageverfahren zu erhalten - egal aus welchem Grund. Mit Betrug hat das nichts zu tun und wird sicher auch von keinem Staatsanwalt verfolgt.

Dass es immer wieder Fälle geben wird, in denen unbegründet Widerspruch eingelegt wird und der KN dann doch zur Zahlung verurteilt werden wird, ist klar. Klar ist aber auch, dass dies noch lange nicht bedeutet, dass die Forderungen (inkl. der nicht unerheblichen Prozesskosten) dann auch tatsächlich vollstreckt werden können. Das ist zwangsläufig oft so - was ich leider aus der Praxis nur zu gut berichten kann.

Mir geht es aber in erster Linie darum, ob Auxmoney* auch tatsächlich alles unternimmt, um die Titel zu erhalten und die sinnvollen ZV-Maßnahmen zu ergreifen. Ich sehe für AM da einen nicht unerheblichen Interessenkonflikt, wenn AM Geld in die Hand nehmen muss für Forderungen, die nicht AM erhält, sondern die Anleger. Und weil dieser Interessenkonflikt auch in den AGB nicht geregelt ist, könnte dies dazu führen, dass AM die Eintreibung derart problematischer Darlehen gerade nicht vornimmt und sich das Geld lieber spart - auf Kosten der Anleger.

@bigspender:
Da - sollte dieser Fall eintreten - AM auch wenig für die Eintreibung der Forderungen ausgeben könnte, würde man das selbstverständlich auch nicht in den Bilanzen sehen.

Wohlgemerkt: Ich habe oben bewusst den Konjunktiv verwendet. Momentan gehe ich davon aus, dass sich AM an seine eigenen Aussagen hält. Insoweit wären aber jedenfalls Erfahungsberichte hier sehr hilfreich und natürlich eine entsprechende Klausel in den AGB. Dann hätte jeder Anleger einen rechtliche gesicherten Anspruch gegen AM auch alles für den Erwerb der Titel zu tun. Ansonsten kann ich menena nur Recht geben: Das wäre nicht nur das Ende für die Forderungen vieler Anleger, sondern wohl auch das von Auxmoney.
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