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schach



Anmeldedatum: 12.08.2009
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

In Deutschland ist der Eingehungsbetrug nach dem allgemeinen Betrugstatbestand (§ 263 StGB) strafbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug

und da lässt sich bei den Beschreibungen immer was finden.
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Claus Lehmann
Site Admin


Anmeldedatum: 31.08.2007
Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Kennst Du einen Fall in Deutschland bei dem es Ergebnisse aus Betrugsanzeigen wegen Eingehungsbetrug zu Peer to Peer Krediten gibt?
_________________
Meine Investments (aktualisiert 03/22):
Laufend: Bondora*, Investly*, Estateguru*, Ablrate*, Moneything* (Rest), Crowdestate* (Rest), Fellow Finance* (Rest), October* (Rest), Linked Finance*, Lenndy* (Rest), Assetz*, Plenti, Neofinance* (Rest), Lendermarket*,
Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
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McGoldi



Anmeldedatum: 08.10.2009
Beiträge: 173
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Kannte ich noch gar nicht, scheint mir aber in der Praxis untauglich.
Wiki hat Folgendes geschrieben:
Der tatsächliche Umgang mit diesen Fällen ist in der forensischen Praxis jedoch nicht einfach, weil die Abgrenzung [...]ausschließlich im subjektiven Tatbestand erfolgt, [...]: War dieser bei Abschluss des Vertrages noch der Meinung, seine Schulden bezahlen zu können, und hat sich an seiner Leistungsfähigkeit oder seiner Absicht erst später etwas geändert, liegt kein Delikt vor, andernfalls ist der Tatbestand erfüllt. Dieser subjektive Tatbestand ist aber, wenn kein Geständnis des Täters vorliegt, nur im Wege des Rückschlusses von den objektiven Tatsachen auf den subjektiven Willen des Täters möglich. An die Beweiswürdigung des Gerichts sind hierbei hohe Anforderungen gestellt, weil dieser Rückschluss in besonderer Weise fehleranfällig ist.

Heißt ja dann wohl, das man Strafanzeige stellt und dann nachweisen muss, daß es dem Schuldner von vorneherein unmöglich war die Schuld zu begleichen UND ihm dies auch bewußt war! Scheint mir in der Praxis schwierig, gegen einen guten Rechtsanwalt unmöglich.

Frei nach dem Motto: Ich hab vorher noch Lotto gespielt und bin fest davon ausgegangen, davon meinen Kredit abbezahlen zu können.

Hier zählt der tatsächliche Wille des Schuldners und der ist objektiv nicht festzustellen. Ohne Geständnis sehe ich da schwarz. In der Praxis meiner Meinung nach untauglich.

Hab leider keine Statitikseite gefunden, die nach Anklage und Erfolg mal aufschlüsselt, wie oft ein solches Verfahren zur Verurteilung geführt hat. Die müsste es aber eigentlich geben.
_________________

www.P2P-Verwaltung.de die Empfehlung
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BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

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tegolator



Anmeldedatum: 15.10.2009
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 21.10.2009, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

In den meisten derartigen Fällen wird sich schon herausstellen, dass die Beschreibung, die die KN in der Projektbeschreibung abgegeben hat, nicht korrekt sein. Wenn durch eine falsche Kreditbeschreibung bei den investierenden Anlegern ein Irrtum erregt wird, diese daraufhin durch die Zurverfügungstellung des Anlagebetrages eine Vermögensverfügung vornehmen und hierdurch einen Vermögensschaden herbeiführen, wobei eine Vermögensgefährdung genügt, wäre der objektive Tatbestand des §263 StGB (Betrug) erfüllt. Der subjektive Tatbestand (Vorsatz des Täters) ist damit in der Regel auch nachweisbar. Ein bloses Schweigen wird in diesen Fällen selten dazu führen, dass eine Verurteilung ausgeschlossen wäre. Ansonsten könnte in den meisten Fällen, in den der Täter von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch macht (und das ist sehr häufig) keine Verurteilung erfolgen.

Eingehungsbetrug dürfte im Übrigen einer der häufigsten Betrugsformen sein.

Ich gehe davon aus, dass es zahlreiche Fälle bei AM geben wird, bei denen sich im Nachhinein herausstellen wird, dass die Kreditbeschreibung nicht korrekt war und dass damit ein Betrug vorliegt.

Allerdings gibt es in derartigen Fällen auch einen zivilrechtlichen Vorteil für die Anleger: Wenn der KN das Darlehen auf betrügerische Weise erlangt hat, haben die Anleger auch einen Anspruch nicht nur aus dem Darlehensvertrag, sondern gleichzeitig aus unerlaubter Handlung. Dieser deliktische Schadensersatzanspruch ermöglicht aber bessere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Anleger könnten dann in größeren Umfang in Arbeitseinkommen des KN vollstrecken und die Forderung erlischt auch dann nicht, wenn der KN ein Insolvenzverfahren beantragt und nach der Wohlverhaltensphase eine Restschuldbefreiung erhält.

Voraussetzung ist aber wieder - wie könnte es anders sein - dass AM tatsächlich das auch verfolgt und einen entsprechenden Titel erwirkt (natürlich bevor die Forderung verjährt). Ob das passiert bleibt abzuwarten.
_________________
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schach



Anmeldedatum: 12.08.2009
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 22.10.2009, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke
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dagobert



Anmeldedatum: 26.03.2009
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Diesmal hat es mich auch erwischt. Zahlungsverzüge über 350,00 Euro.

Warum können die KN nicht für eine ordentliche Deckung auf ihrem Konto sorgen. Auxmoney* macht ja momentan Werbung. Was KN über Auxmoney* denken. Evtl. sollt Auxmoney* mal die KG fragen, was die von ax und den KN halten.

[*** vom Moderator gelöscht ***]

Sollten alle Verzüge später in das Inkasso laufen, sieht meine Rendite ganz schmal aus. Sozusagen EZB Niveau.

Ich bin so richtig angefressen.

Zuerst die Bewertung im Finanztest, dann der peinliche Webauftritt von creditconnect und jetzt säumige KN.
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mowmoh



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Beiträge: 65

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo dagobert und andere,

ich würde gerne mal wissen:

in welchem Monat fingen Eure ersten Kredite so an zum ersten Mal im Zahlungsverzug zu landen... ich denke die meisten Kredite die später den Bach runtergehen werden den ersten oder die ersten Monate noch gut bedient, oder?

Es ist jetzt die zweite Monatsratenrückzahlung für mich und ich hatte noch keinen Zahlungsausfall. Aber 2 Monate ist ja auch erst sehr wenig.
_________________
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Trivial



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Beiträge: 165
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

mowmoh hat Folgendes geschrieben:
hallo dagobert und andere,

ich würde gerne mal wissen:

in welchem Monat fingen Eure ersten Kredite so an zum ersten Mal im Zahlungsverzug zu landen... ich denke die meisten Kredite die später den Bach runtergehen werden den ersten oder die ersten Monate noch gut bedient, oder?

Es ist jetzt die zweite Monatsratenrückzahlung für mich und ich hatte noch keinen Zahlungsausfall. Aber 2 Monate ist ja auch erst sehr wenig.


Tja meine beiden Inkasso fälle sind schon quasi zur 1. Rate ausgefallen...
aber da bin zugegeben selber schuld...
_________________
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Smava


"Ironie setzt Intelligenz beim Empfänger voraus!"
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 17873

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

Mein (bisher) einziger Auxmoney* Ausfall ist auch direkt ohne eine Rate zu zahlen ausgefallen.

Bei Smava* ist einer auch direkt ausgefallen, die beiden anderen waren schon ein Stück weit in den Kredit (aber noch im ersten Jahr der Laufzeit)
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dagobert



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Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Erfahrung auf Smava* und auxmoney. Wenn Ausfälle dann zu Beginn der Tilgung.

Das ist das eigentliche Problem . Wenn Ausfälle von Anfang an sind, dann ist das eine vorsätzliche Straftat.
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dagobert



Anmeldedatum: 26.03.2009
Beiträge: 102

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ich ganz vergessen euch noch mitzuteilen.

Ich werde mit weiteren Krediten warten. Jedenfalls solange bis die Zahlungsausfälle weniger geworden sind.

Das ist für mich auch so ein kleiner stiller Protest gegen auxmoney. Ich kann mein Geld auch anders investieren.

MfG
dagobert
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menena



Anmeldedatum: 16.10.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Bin ja auch noch ein "Frischling" und hatte dementsprechend keine Ausfälle.
Auch für diesen Monat stehen sämtliche Projekte auf "gebucht"
_________________
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Almenschorsch



Anmeldedatum: 15.06.2009
Beiträge: 577
Wohnort: Töging am Inn

BeitragVerfasst am: 08.11.2009, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir war jetzt jeden Monat n Zahlungsverzug dabei.. die dann später gezahlt wurden..

Was mit dem jetzt ist - naja lass ma uns überraschen..

Ist halt doch auch a bisserl Zockerei.. Laughing
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Orest_



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Beiträge: 149
Wohnort: Virgo Superhaufen

BeitragVerfasst am: 09.11.2009, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

[*** vom Moderator gelöscht ***]

Nen schoenen Wochenanfang,
Orest
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foobar



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Beiträge: 109

BeitragVerfasst am: 09.11.2009, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte schon 2-3 mal Rückbuchungen die im Folgemonat bezahlt wurden. Ein Kredit wird wohl ausfallen (2 Rücklastschriften in Folge)

Alle diese Kredite haben gemeinsam, dass der Schufa-Score schlecht oder nicht vorhanden war. Weiters waren es die ersten Kredite die ich finanzierte - also quasi als Greenhorn.
Der wahrscheinlich-Ausfall ist zudem mein einziger "Microkredit" von 1.500€. Zum Glück waren das von mir nur 50€ die da drin stecken...


Man muss aber allgemein noch dazu sagen, dass die meisten Kredite bei mir noch frisch sind und noch auf die ersten Zahlungen warten - man wird sehen ob meine Strategie besser geworden ist...
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Auxmoney:

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