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Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten  
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 09.01.2021, 11:46    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

ich habe inzwischen weiter im Internet gestöbert. Es gibt natürlich die ersten Zweifler, ob diese Begrenzung rechtlich überhaupt zu halten ist. Dazu hat wohl urpsünglich auch der Bundesrat Zweifel geäußert und eine Klage beim Bundesfinanzhof (ich glaube der war es) eingereicht. Es dürfte also spannend bleiben.
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schnebi



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BeitragVerfasst am: 31.01.2021, 22:11    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Es tut mir sehr leid, falls das hier schon beantwortet wurde, aber ich finde es auch mit Suchfunktion nicht:

Gebühren der P2P Plattformen kann ich ja eigentlich nicht steuerlich geltend machen, da diese ja schon mit dem Freibetrag von 810€ abgegolten sind.

Aber gilt das auch für Zweitmarktgebühren? Also zum Beispiel die 2% die Estateguru* bei jeder Zweitmarkttransaktion nimmt. Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass das dann Transaktionsgebühren sind, die mit dem Veräußerungsgeschäft zusammenhängen, und man diese dann doch gewinnmindernd absetzen kann. Hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht?
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 31.01.2021, 22:39    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

schnebi hat Folgendes geschrieben:
Es tut mir sehr leid, falls das hier schon beantwortet wurde, aber ich finde es auch mit Suchfunktion nicht:

Gebühren der P2P Plattformen kann ich ja eigentlich nicht steuerlich geltend machen, da diese ja schon mit dem Freibetrag von 810€ abgegolten sind.

Aber gilt das auch für Zweitmarktgebühren? Also zum Beispiel die 2% die Estateguru* bei jeder Zweitmarkttransaktion nimmt. Ich habe an verschiedenen Stellen gelesen, dass das dann Transaktionsgebühren sind, die mit dem Veräußerungsgeschäft zusammenhängen, und man diese dann doch gewinnmindernd absetzen kann. Hat da jemand schon Erfahrungen mit gemacht?


Ja, die Gebühren für Zweitmarkttransaktionen mindern deinen Veräusserungsgewinn und werden in der Regel auch vom Finanzamt anerkannt.
Also wenn du 100€ Gewinn auf dem Zweitmarkt gemacht hast und 20€ Zweitmarkttransaktionen bezahlt hast, müsstest du dann nur noch 80€ versteuern.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 01.02.2021, 09:50    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Zu den Zweitmarktgebühren gibt es noch keine (klaren) Regelungen, wie so häufig.

Meinem Gesetzesverständnis nach sind die Kosten eig. mit dem Sparerfreibetrag abgegolten, allerdings ist dieses Konstrukt nicht für einen solchen Fall eingeführt worden.

Ich verrechne daher die Gebühren mit den Einnahmen- wenn das FA Unterlagen will, einfach die Berechnung offenlegen und erläutern. Wie im Einzelfall dann entschieden wird, hat leider noch keine Relevanz für die Gesamtheit, bis es keine klaren Aussagen der Finanzverwaltung gibt oder jemand aufgrund einer Nichtanerekennung der Kosten vor Gericht zieht.
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stefans



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BeitragVerfasst am: 21.02.2021, 16:21    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Zum Thema, wie man Verluste bei Krediten angibt. Kurze Frage an die Leute die den Text verstehen, kann ich die Verluste angeben oder nicht? Bei dem Satz "Nach dem Beschluss..." hört mein Verständnis für Amtsdeutsch auf.

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MathiasM



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BeitragVerfasst am: 21.02.2021, 20:46    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Dem Text nach können die Verluste nicht angegeben werden.
Das ist die Rechtslage, die bis 2019 gilt, die aber strittig ist.

Ab 2020 hat sich das Gesetz geändert und die Verluste aus einem Forderungsausfall können bis zu einem Höchstbetrag abgezogen werden.
Wie hier schon geschrieben wurde, musst du allerdings ohnehin warten, bis das Insolvenzverfahren / Strafverfahren abgeschlossen oder eingestellt wurde.
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stefans



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BeitragVerfasst am: 22.02.2021, 07:28    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ok danke. Es geht hier um Kauf/Verkauf auf den Sekundärmärkten von Mintos*, Viventor* usw. aus 2019.
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MathiasM



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BeitragVerfasst am: 22.02.2021, 10:26    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

OK in dem Fall ist die Begründung des Finanzamt meiner Meinung nach nicht richtig.

Bei einem Poolausgleich sind Forderungsausfälle und Kosten enthalten.
Daher sind die Verluste nicht abziehbar.

Bei dir handelt es sich dagegen um reine Veräußerungen. Diese sind abzugsfähig.
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fangri



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BeitragVerfasst am: 22.02.2021, 13:19    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ich habe für die Begründung zur Anerkennung der Sekundärmarktverlusten gegenüber meine Sachbearbeiterin die Analogie zu börsengehandelten Unternehmensanleihen gezogen. Auch dort werden verzinsliche Kreditanteile je nach Marktentwicklung mit einem entsprechenden Auf- und Abschlag gehandelt. Wurde bei mir dann so akzeptiert.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 23.02.2021, 09:24    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ein Beschluss der Einkommensreferatsleiter ist ein keine rechtliche Grundlage - das ist lediglich eine interne Abstimmung des Finanzamts.

Zudem passt die Begründung, wie Matthias auch schreibt, nicht auf deinen Fall.

Ich würde den Einspruch aufrechterhalten und entsprechend begründen.

Wenn ihr euch aber im nächsten Schritt nicht einigen könnt, musst du, wenn du deine Rechtslage weiter vertreten willst, Richtung Finanzgericht gehen.
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stefans



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BeitragVerfasst am: 21.03.2021, 08:59    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

danke euch, ich habe der dame vom finanzamt zurückgeschrieben mit recherche und google suchergebnissen, weil ich mir nicht so viel zeit nehmen wollte.
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thx222



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BeitragVerfasst am: 28.07.2021, 13:44    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

So gerade mein Steuerbescheid bekommen,leider haben sie mein p2p Einkommen nicht anerkannt ,es nach alternativen Besteuerung zu versteuern😕
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 30.07.2021, 06:33    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

thx222 hat Folgendes geschrieben:
So gerade mein Steuerbescheid bekommen,leider haben sie mein p2p Einkommen nicht anerkannt ,es nach alternativen Besteuerung zu versteuern😕

Das ist schade für dich, überrascht mich aber nicht wirklich.

Wie ist die Begründung im Bescheid? Hat das FA direkt ohne Anhöhrung einfach geändert?
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thx222



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BeitragVerfasst am: 30.07.2021, 10:16    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Standard: Zinseinnahmen gelten in dem Zeitpunkt zugeflossen,indem diese ihnen zur Verfügung stehen. Der Antrag über Auszahlung ist dabei unerheblich.Maßgeblich ist beim Zufluss,dass sie die Einnahmen sich auszahlen lassen können.
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TheManiac



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BeitragVerfasst am: 30.07.2021, 12:39    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

thx222 hat Folgendes geschrieben:
Standard: Zinseinnahmen gelten in dem Zeitpunkt zugeflossen,indem diese ihnen zur Verfügung stehen. Der Antrag über Auszahlung ist dabei unerheblich.Maßgeblich ist beim Zufluss,dass sie die Einnahmen sich auszahlen lassen können.

Danke für die Erläuterung.

Ja, so sehe ich es ja eigentlich auch schon seit Einführung von Go&Grow.

Es "rutscht" bei manchen halt durch, aber wenn es auffällt (bzw. der Bearbeiter einen Prüfhinweis erhält) sollte es standartmäßig so laufen.
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