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Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten  
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1fcb



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BeitragVerfasst am: 04.03.2019, 21:13    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ich brauch ein wenig Hilfe für ganz Dumme:
- Verluste sind (falls endgültig zB durch Verkauf der Forderung) steuerlich gegenrechenbar gegen genau was? Zinseinnahmen? Veräußerungsgewinnen (zB Zertifikate)?

Wenn ich mich recht erinnere, sind Aktienverluste nur Aktiengewinnen gegenrechenbar, während alle anderen Kapitalanlagen in einem Topf verrechnet werden können. Warum sollte ich also P2P Verluste nicht den Zinseinnahmen gegenrechnen können?
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StefanAlbert



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Beiträge: 1322
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BeitragVerfasst am: 05.03.2019, 07:55    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

1fcb hat Folgendes geschrieben:
Ich brauch ein wenig Hilfe für ganz Dumme:
- Verluste sind (falls endgültig zB durch Verkauf der Forderung) steuerlich gegenrechenbar gegen genau was? Zinseinnahmen? Veräußerungsgewinnen (zB Zertifikate)?

Wenn ich mich recht erinnere, sind Aktienverluste nur Aktiengewinnen gegenrechenbar, während alle anderen Kapitalanlagen in einem Topf verrechnet werden können. Warum sollte ich also P2P Verluste nicht den Zinseinnahmen gegenrechnen können?


Soweit mir als Laie bekannt: Gegen Kapitalerträge. Egal ob Veräußerungsgewinne, Zinsen etc.. Ausgeklammert bleiben Aktiengeschäfte.
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Mein Blog: www.p2p-kredite-vergleich.de
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stefans



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BeitragVerfasst am: 05.03.2019, 16:09    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

sehe ich auch so, wobei ich bei P2P mehr gewinne als verluste habe und das 1 zu 1 gegenrechnen kann.
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stefans



Anmeldedatum: 27.05.2016
Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 05.06.2019, 09:24    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

wie würdet ihr das cashback von Kuetzal steuerlich angeben?
https://kuetzal.com/de/promo_cashback/
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njal



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Beiträge: 348

BeitragVerfasst am: 05.06.2019, 10:35    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

stefans hat Folgendes geschrieben:
wie würdet ihr das cashback von Kuetzal steuerlich angeben?
https://kuetzal.com/de/promo_cashback/


Sonstige Einkünfte, steuerfrei bis 256€
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kaph1016



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BeitragVerfasst am: 05.06.2019, 11:40    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

njal hat Folgendes geschrieben:
stefans hat Folgendes geschrieben:
wie würdet ihr das cashback von Kuetzal steuerlich angeben?
https://kuetzal.com/de/promo_cashback/


Sonstige Einkünfte, steuerfrei bis 256€


Jup so habe ich das auch gemacht, auch für andere Plattformen.
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 12.06.2019, 08:02    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

WICHTIG

Der Entwurf des Jahressteuergesetz 2019 sieht Änderungen vor!

siehe https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2019/jstg-2019-einkommensteuergesetz_168_490832.html
dort Punkt 7

Laut Gesetzesbegründung soll die Auffassung des BFH allerdings nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen. Vielmehr habe der Gesetzgeber primär bezweckt, dass Steuerpflichtige laufende Einkünfte nicht in steuerfreie Veräußerungsgewinne transferieren können.
Mit der Ergänzung des § 20 Abs. 2 EStG um einen neuen Satz 3 soll daher geregelt werden, dass insb. der durch den Ausfall einer Kapitalforderung (Nr. 1) oder die Ausbuchung einer wertlosen Aktie (Nr. 2) entstandene Verlust steuerlich unbeachtlich sein soll. Die abschließende Aufzählung der steuerlich relevanten Realisationsvorgänge in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG führt ausschließlich Veräußerungssurrogate auf, deren wesentliches Merkmal der Rechtsträgerwechsel und die Entgeltlichkeit ist. Der Wertverfall erfülle diese Merkmale gerade nicht. Um Umgehungsgeschäfte zu vermeiden, soll nach § 20 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 EStG-E auch die Veräußerung von wertlosen Wirtschaftsgütern steuerlich unbeachtlich sein.


(via Privatier)

Geplant ist Inkrafttreten ab 01.01.2020
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Beendet: Smava*, Auxmoney*, MyC4, Zidisha, Crosslend*, Lendico*, Omarahee, Lendy*, Bondmason, Finbee*, Bulkestate*, Zlty, Mintos*, Iuvo*, Robocash*, Viainvest*, Viventor*
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stummlfumml



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BeitragVerfasst am: 12.06.2019, 09:40    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Danke für die Info, Claus. Wenn ich das richtig verstehe ist es dann zukünftig so, dass Teilverluste (z.B. beim Verkauf eines Rot gewordenen Kreditanteils bei Bondora) weiterhin als Verlust anerkannt werden, Verluste bei der entgültigen Abschreibung der offenen Forderung (Wechsel von Rot auf Grau) aber nicht mehr?

Vermutlich für die meisten Plattformen nicht relevant, aber den zukünftigen Einbehalt der KapESt für Plattformen mit deutschem Sitz oder deutscher Niederlassung finde ich auch noch erwähnenswert:

Zitat:
Kapitalertragsteuerabzug bei Kapitalanlage über eine Internet-Dienstleistungsplattform

Der neue § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst c EStG-E soll regeln, dass die Einkommensteuer auf Zinsen auch dann durch Abzug vom Kapitalertrag erhoben wird, wenn die Zinsen aus einer Forderung stammen, die über eine Internet-Dienstleistungsplattform erworben wurde (z.B. Crowdlending). Ergänzend hierzu soll nach § 44 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1c EStG-E der inländische Betreiber einer Internet-Dienstleistungsplattform oder die inländische Zweigniederlassung eines ausländischen Betreibers die für den Kapitalertragsteuereinbehalt verantwortliche auszahlende Stelle sein.

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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 12.06.2019, 10:36    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Für die genauen Auswirkung fragst Du Deinen Steuerberater.

Trifft übrigens m.E. auch Crowdinvesting.

Der Teil mit dem Steuereinbehalt war mir schon bekannt, siehe
https://www.p2p-kredite.com/diskussion/kommt-pflicht-zum-steuereinbehalt-fuer-deutsche-plattformen-t6577.html
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stefans



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BeitragVerfasst am: 13.06.2019, 05:46    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

das risiko wird leider stark gesteigert wenn man die P2P verluste nicht von der Steuer* absetzen könnte. ich hätte da einmal 900€ bei Estateguru* und ca. 350€ bei lendico.

am wann soll das gesetz gelten? für die steuererklärung* für das jahr 2020?
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Panke



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BeitragVerfasst am: 13.06.2019, 07:43    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

stefans hat Folgendes geschrieben:
am wann soll das gesetz gelten? für die steuererklärung* für das jahr 2020?

Für alle Verluste ab dem 01.01.2020
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stummlfumml



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BeitragVerfasst am: 13.06.2019, 07:44    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Nach aktuellem Zeitplan: ja. Wäre allerdings auch nicht das erste Jahressteuergesetz, das sich etwas verzögert.
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Bolanger



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BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 07:28    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Hallo,

was würde das denn für Crowdinvesting bedeuten?

Ich habe 100 EUR in einem Immobilieninvestment. Das Projekt scheitert, der Bauträger meldet Konkurs an.

Ich habe Glück, weil ich aus der Konkursmasse noch 10 EUR bekomme. Zusätzlich kann ich dann die 90EUR Verlust steuerlich geltend machen?!

Ich habe Pech, und aus der Konkursmasse bleibt nichts für mich über. Vater Staat legt dann noch den Finger in die Wunde und ich kann gar nichts davon steuerlich berücksichtigen?

Habe ich das richtig verstanden?
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Claus Lehmann
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BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 07:32    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Steuerberater fragen. Aber meine Meinung ist ja, so würde ich es interpretieren.

Cool wäre ein Service, der Anlegern die Anteile für 0,01 Euro abkauft. Very Happy
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Doso



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BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 09:09    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Auch so ein Vorteil von Buyback Plattformen. Man kriegt bei sowas im Zweifelsfall keinen Krampf bei der Absetzbarkeit von der Steuern. Vorausgesetzt natürlich der Buyback hält sein Versprechen.
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