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njal
Anmeldedatum: 26.07.2018 Beiträge: 348
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Verfasst am: 31.07.2021, 08:57 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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thx222 hat Folgendes geschrieben: | So gerade mein Steuerbescheid bekommen,leider haben sie mein p2p Einkommen nicht anerkannt ,es nach alternativen Besteuerung zu versteuern😕 |
Das dürfte klar sein, dass die meisten Sachbearbeiterinnen das erstmal ablehnen. Ohne Einspruch und Bereitschaft vors FG zu gehen, wird das nix. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 06.01.2022, 19:35 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Gibts inzwischen ein Update?
Für mich stellen sich folgende Fragen:
1. Finanzgericht bedeutet das man einen Anwalt braucht und Gerichtskosten zahlen muss, oder?
2. Zweitmarktgewinne und Verluste innerhalb einer Plattform darf ich schon verrechnen, oder? Sonst müsste man ja nur die gewinnbringenden Transaktionen heraussuchen, das macht ja keine Plattform?
3. Wenn ich plus gemacht habe, dann addiere ich das einfach mit den Zinsen. Wenn ich minus gemacht habe, dann kann ich dies komplett verrechnen oder nur bis zu 20.000€ und der Rest verfällt? Oder kann man es gar nicht verrechnen?
4. Wenn eine Plattform oder ein Kredit komplett ausgefallen ist, dann kann man dies laut einem BGH Urteil ebenfalls ansetzen, aber der Gesetzgeber möchte auch hier nur 20.000€ pro Jahr akzeptieren? Oder wie ist nun hier die Lage?
Ich frage auch deshalb, weil mir das Finanzamt geschrieben hat:
"Wurde ein Secondary Markt Discount, also ein Verlust, gemacht, so darf dieser nicht in die Zinseinnahmenberchnung mit aufgenommen werden, da Sie Verluste aus P2P Krediten nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen können. Anders als bei Investments in Aktien können Zinsen, die nicht bezahlt werden, nicht als Werbungskosten, Verlust oder entgangene Einnahmen steuerlich abgesetzt werden." |
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Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10509 Wohnort: Bei Karlsruhe
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Verfasst am: 06.01.2022, 21:37 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Sieht so aus, als gäbe es Verständnisschwierigkeiten.
Natürlich kann man ausgefallene Zinsen nicht geltend machen, das scheint mir aber nicht der Punkt zu sein. Hast du mal mit deiner Sachbearbeiterin telefoniert?
Ansonsten helfen dir unsere Erfahrungen wenig. Und 20k Verlust hatte ich zum Glück auch noch nie. Da würde ich mir dann doch einen Steuerberater gönnen. Der es auch vermutlich nicht blickt aber den nimmt das FA ernster _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 06.01.2022, 23:50 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Ja, das mit den ausgefallenen Zinsen hat mich auch stutzig gemacht. Ich glaube ich werde mich am Montag gleich bei Ihr melden. Die anderen Fragen würden mich aber trotzdem interessieren, falls da jemand eine Antwort drauf hat. |
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MathiasM
Anmeldedatum: 28.07.2019 Beiträge: 240
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Verfasst am: 07.01.2022, 12:44 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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bowden hat Folgendes geschrieben: | Gibts inzwischen ein Update?
Für mich stellen sich folgende Fragen:
1. Finanzgericht bedeutet das man einen Anwalt braucht und Gerichtskosten zahlen muss, oder?
2. Zweitmarktgewinne und Verluste innerhalb einer Plattform darf ich schon verrechnen, oder? Sonst müsste man ja nur die gewinnbringenden Transaktionen heraussuchen, das macht ja keine Plattform?
3. Wenn ich plus gemacht habe, dann addiere ich das einfach mit den Zinsen. Wenn ich minus gemacht habe, dann kann ich dies komplett verrechnen oder nur bis zu 20.000€ und der Rest verfällt? Oder kann man es gar nicht verrechnen?
4. Wenn eine Plattform oder ein Kredit komplett ausgefallen ist, dann kann man dies laut einem BGH Urteil ebenfalls ansetzen, aber der Gesetzgeber möchte auch hier nur 20.000€ pro Jahr akzeptieren? Oder wie ist nun hier die Lage?
Ich frage auch deshalb, weil mir das Finanzamt geschrieben hat:
"Wurde ein Secondary Markt Discount, also ein Verlust, gemacht, so darf dieser nicht in die Zinseinnahmenberchnung mit aufgenommen werden, da Sie Verluste aus P2P Krediten nicht gegenüber dem Finanzamt geltend machen können. Anders als bei Investments in Aktien können Zinsen, die nicht bezahlt werden, nicht als Werbungskosten, Verlust oder entgangene Einnahmen steuerlich abgesetzt werden." |
So grundsätzliche steuerliche Fragen zu beantworten ist immer etwas schwierig.
Soweit ich es beurteilen kann und ohne auf irgendwelche spezifischen Einzelheiten einzugehen, kann man folgendes sagen:
1. Für steuerliche Streitigkeiten gibt es vorher das Rechtsbehelfsverfahren. Wenn es da auch keine Einigung gibt kannst du vor dem Finanzgericht klagen.
Zum Gerichtsverfahren siehe https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/finanzgericht
2. Technisch gesehen werden Gewinne und Verluste getrennt ermittelt und in die Steuererklärung* eingetragen. Bondora* z.B. weist das so getrennt aus.
3+4. Die Beschränkung auf 20.000 Euro gilt für Verluste aus Forderungsausfällen (ggf. inkl. der Veräußerung wertloser Forderungen). Für Zweitmarktverluste (P2P-Veräußerungsverluste) gibt es soweit ich weiß keine Beschränkung.
Die abziehbaren P2P-Verluste sind mit sämtlichen Kapitalerträgen (wie Zinsen, usw.) verrechenbar. Wenn nicht genügend Kapitalerträge vorhanden sind, werden die Verluste auf zukünftige Jahre vorgetragen. _________________ Investments:
Mintos, Bondora*, Neofinance*, Finbee*, ViaInvest, Bondster*, Debitum
EstateGuru, Evoestate*, Inrento*, Bonafide
Seedrs, Axiafunder*, LandEx |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 12.01.2022, 09:47 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Vielen Dank für die Antwort, da waren einige interessante Punkte dabei. |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 28.12.2022, 15:51 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Hallo nochmal, ich hab noch Mal eine Verständnis Frage
Angenommen ich habe in einem Jahr 10000€ Verlust aufgrund eines bankrotten Kreditgeber ls gemacht und ansonsten 3000€ Gewinn gemacht.
Muss ich dann in Zeile 19 -7000 eintragen und in Zeile 22 10000? Oder 3000 in Zeile 19 |
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Bandit55555
Anmeldedatum: 29.07.2011 Beiträge: 2501 Wohnort: BW
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Verfasst am: 28.12.2022, 21:32 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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bowden hat Folgendes geschrieben: | Hallo nochmal, ich hab noch Mal eine Verständnis Frage
Angenommen ich habe in einem Jahr 10000€ Verlust aufgrund eines bankrotten Kreditgeber ls gemacht und ansonsten 3000€ Gewinn gemacht.
Muss ich dann in Zeile 19 -7000 eintragen und in Zeile 22 10000? Oder 3000 in Zeile 19 |
Zeile 19 wäre -7000€
Und Zeile 22 wäre dann 10000 _________________ Meine Rendite: Erhaltene Zinsen:
Finbee: 153.000€,
Omaraha: 108.000€ |
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bowden
Anmeldedatum: 04.09.2016 Beiträge: 852
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Verfasst am: 29.12.2022, 10:21 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Oh, dann hätte ich das jetzt fast völlig falsch gemacht.
Ich dachte, man trägt 3000 und 10000 ein. Danke! |
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mschill1
Anmeldedatum: 25.09.2019 Beiträge: 20
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Verfasst am: 12.04.2023, 16:40 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Die Quellensteuern bei Mintos*, Twino*, Viainvest*, ... werden in Zeile 41 KAP eingetragen, vermindern aber nicht Zeile 19. Richtig? |
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Joshua
Anmeldedatum: 27.09.2020 Beiträge: 14
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Verfasst am: 04.07.2023, 14:14 Titel: Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Zitat: | Die Quellensteuern bei Mintos*, Twino*, Viainvest*, ... werden in Zeile 41 KAP eingetragen, vermindern aber nicht Zeile 19. Richtig? |
Ja so mache ich es auch.
Frage zu den Verlusten:
Habe bis jetzt immer die Verluste der ausgefallenen Kredite in Zeile 22 eingetragen (in Zeile 19 bereits abgezogen).
Muss man jetzt die gleichen Verluste nochmal in Zeile 25 eintragen, wegen dem 20000€ limit? Oder nur noch in Zeile 25? Konnte im Internet dazu nichts finden. |
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Bolanger
Anmeldedatum: 10.04.2017 Beiträge: 457
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Verfasst am: 21.07.2023, 18:05 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Hallo,
ich habe gerade die Info vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Abschreibung der Restbeträge von Viventor* und Lenndy* bitte als uneinbringliche Forderung weiter begründen solle.
Was kann ich denn da noch tun?
Bei Viventor* gibt es entsprechende Informationen von Firmen wie Creditreform oder der Schufa, die aufzeigen, dass die Firma zwar nicht in Insolvenz ist, sie aber Verlust machen, nicht erreichbar sind etc. Defacto ist das eine Uneinbringlichkeit meiner Forderung, da ich keine Erfolgsaussichten sehe, wenn ich nun mit hohem finanziellen Aufwand über einen ausländischen Anwalt oder Gerichtsvollzieher versuchen würde, meine Forderung einzutreiben.
Und Lenndy? habt Ihr noch irgendwelche Informationen, die ich dem Finanzamt weiterreichen kann? |
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Money-Rain
Anmeldedatum: 19.07.2023 Beiträge: 42
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Verfasst am: 26.07.2023, 22:39 Titel: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Hallo zusammen,
ich hätte Mal eine aktuelle Frage, die Schwester eines Bekannten hatte damals in eine Plattform Sparpiloten oder so investiert. Sah wohl aus wie Weltsparen und Geld ging nach Portugal. Die Plattform war wohl komplett Betrug.
Die Schwester ist aber verstorben, erbt man solche Verluste auch, sprich könnte mein Bekannter die Verluste dann steuerlich bei sich geltend machen? Sprich rückwirkend für die verstorbene Schwester noch eine Steuererklärung* machen mit den Anwaltsschreiben nachweisen. Und den verbleibenden Verlust dann auf seine Steuererklärung* übertragen und den Verlust so nach und nach wenigstens mit seinen positiven Kapitalerträgen ausgleichen.
Hat da jemand Erfahrungen mit? |
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njal
Anmeldedatum: 26.07.2018 Beiträge: 348
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Verfasst am: 27.07.2023, 08:35 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Money-Rain hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich hätte Mal eine aktuelle Frage, die Schwester eines Bekannten hatte damals in eine Plattform Sparpiloten oder so investiert. Sah wohl aus wie Weltsparen und Geld ging nach Portugal. Die Plattform war wohl komplett Betrug.
Die Schwester ist aber verstorben, erbt man solche Verluste auch, sprich könnte mein Bekannter die Verluste dann steuerlich bei sich geltend machen? |
Solche Bekannten hatte ich auch mal.
Erstmal ist bei nachgewiesenem Betrug keine Verlustabschreibung möglich.
https://www.fiala.de/steuerpflicht-beim-schneeball-system-und-fuer-scheinrenditen-2/
Und vererben kann man so etwas auch nicht.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/geerbte-verlustvortraege-in-altfaellen-abziehen_164_373812.html
Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, aber da müsste man wohl schon sehr kreativ formulieren und sich selbst in einen gesetzlichen Graubereich begeben. Um jetzt nicht "selbst ein Betrüger sein", zu schreiben. |
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maxmusterleinchen
Anmeldedatum: 11.08.2019 Beiträge: 6
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Verfasst am: 03.08.2024, 20:16 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
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Hallo zusammen,
ich wollte meine Verluste bei Grupeer, Viventor und Fastinvest bei der diesjährigen Steuererklärung* geltend machen.
Nun beim Steuerbescheid schrieb das Finanzamt, dass die Verluste nicht berücksichtigt werden konnten, da die Uneinbringlichkeit noch nicht abschließend festgestellt ist.
Hat jemand bei einem oder allen drei Plattformen ebenfalls Geld verloren und versucht das verlorene Geld bei der Steuererklärung* geltend zu machen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Bei Erfolg, bei welchem Finanzamt? Vielleicht kann ich das beim Widerspruch zum Steuerbescheid angeben. |
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