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Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten  
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Wursty



Anmeldedatum: 08.05.2023
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 04.08.2024, 00:08    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

maxmusterleinchen hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich wollte meine Verluste bei Grupeer, Viventor und Fastinvest bei der diesjährigen Steuererklärung* geltend machen.

Nun beim Steuerbescheid schrieb das Finanzamt, dass die Verluste nicht berücksichtigt werden konnten, da die Uneinbringlichkeit noch nicht abschließend festgestellt ist.

Hat jemand bei einem oder allen drei Plattformen ebenfalls Geld verloren und versucht das verlorene Geld bei der Steuererklärung* geltend zu machen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Bei Erfolg, bei welchem Finanzamt? Vielleicht kann ich das beim Widerspruch zum Steuerbescheid angeben.


Wieso denkst du, dass sich Finanzamt X dafür interessiert, wie Finanzamt Y in einer Einzelfallentscheidung entschieden hat?
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maxmusterleinchen



Anmeldedatum: 11.08.2019
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.08.2024, 21:29    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Wursty hat Folgendes geschrieben:
maxmusterleinchen hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich wollte meine Verluste bei Grupeer, Viventor und Fastinvest bei der diesjährigen Steuererklärung* geltend machen.

Nun beim Steuerbescheid schrieb das Finanzamt, dass die Verluste nicht berücksichtigt werden konnten, da die Uneinbringlichkeit noch nicht abschließend festgestellt ist.

Hat jemand bei einem oder allen drei Plattformen ebenfalls Geld verloren und versucht das verlorene Geld bei der Steuererklärung* geltend zu machen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Bei Erfolg, bei welchem Finanzamt? Vielleicht kann ich das beim Widerspruch zum Steuerbescheid angeben.


Wieso denkst du, dass sich Finanzamt X dafür interessiert, wie Finanzamt Y in einer Einzelfallentscheidung entschieden hat?


Man kann es ja zumindest mal versuchen. Und ein Einzelfall ist es ja wohl auch nicht, da ich ja nicht der einzige betroffen deutsche Steuerzahler bin.
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mentos MINT



Anmeldedatum: 25.12.2018
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 05.08.2024, 13:14    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Zu Viventor finden sich hier und in den folgenden Beiträgen einige Erfahrungsberichte.

Es kommt zumindest bei Viventor offenbar sehr auf das FA bzw den Sachbearbeiter an.
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BeitragVerfasst am: 05.08.2024, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

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eugenkss



Anmeldedatum: 13.03.2017
Beiträge: 153

BeitragVerfasst am: 05.08.2024, 14:30    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Vor ein paar Jahren hab ich meine Verluste bei Envestio (?) in der Steuererklärung* geltend gemacht.

Ich war in keinem Klageverfahren dabei, hatte aber mitbekommen, als der Insolvenzverwalter benannt wurde und man ihm seine Forderungen schicken konnte, was ich gemacht hatte.
Also Folge hab ich eine Bestätigung/ Anerkennung meiner Verluste vom Insolvenzverwalter bekommen. Dies bezog sind nur auf meine Einlage, aber nicht auf die "Zinsen".

Diese Aufstellung hatte ich meiner Steuererklärung* beigefügt und eine überzeugend klingende Fomulierung gewählt, dass von einer "Rückzahlung nicht mehr ausgegangen wird" (oder so ähnlich).
Das wurde dann anerkannt (und mit meinen anderen Erträgen verrechnet).
Es handelte sich so um ca. 2-3k Euro.
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Ostpocke



Anmeldedatum: 11.01.2019
Beiträge: 677

BeitragVerfasst am: 05.08.2024, 21:08    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

maxmusterleinchen hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich wollte meine Verluste bei Grupeer, Viventor und Fastinvest bei der diesjährigen Steuererklärung* geltend machen.


Hatte meine Grupeer-Verluste direkt bei der folgenden Steuererklärung* angegeben .. gab keine Nachfrage seitens des Finanzamts, also Thema durch. Cool
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maxmusterleinchen



Anmeldedatum: 11.08.2019
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 12.09.2024, 17:54    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Also ich habe jetzt Antwort über Grupeer, Viventor und Fastinvest von meinem Finanzamt erhalten. Es sollen Insolvenzverfahren bei allen drei Plattformen laufen. Und solange diese nicht abgeschlossen sind und es noch eine Chance auf Rückzahlung gibt, ist eine Verlustanerkennung nicht möglich.
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jam78



Anmeldedatum: 01.03.2017
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 19.09.2024, 10:37    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ich habe in diesem Jahr meine Verluste bei Envestio (etwas über 1k) und den bei Fast Invest noch auf der Plattform befindlichen Betrag (ca 130 Euro) als Verluste angegeben und dabei auf diverse Online-Artikel zu den Plattformen verwiesen. Das FA hat diese Berücksichtigt.
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