|
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Wursty
Anmeldedatum: 08.05.2023 Beiträge: 89
|
Verfasst am: 04.08.2024, 00:08 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
maxmusterleinchen hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich wollte meine Verluste bei Grupeer, Viventor und Fastinvest bei der diesjährigen Steuererklärung* geltend machen.
Nun beim Steuerbescheid schrieb das Finanzamt, dass die Verluste nicht berücksichtigt werden konnten, da die Uneinbringlichkeit noch nicht abschließend festgestellt ist.
Hat jemand bei einem oder allen drei Plattformen ebenfalls Geld verloren und versucht das verlorene Geld bei der Steuererklärung* geltend zu machen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Bei Erfolg, bei welchem Finanzamt? Vielleicht kann ich das beim Widerspruch zum Steuerbescheid angeben. |
Wieso denkst du, dass sich Finanzamt X dafür interessiert, wie Finanzamt Y in einer Einzelfallentscheidung entschieden hat? |
|
Nach oben |
|
|
maxmusterleinchen
Anmeldedatum: 11.08.2019 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 04.08.2024, 21:29 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Wursty hat Folgendes geschrieben: | maxmusterleinchen hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich wollte meine Verluste bei Grupeer, Viventor und Fastinvest bei der diesjährigen Steuererklärung* geltend machen.
Nun beim Steuerbescheid schrieb das Finanzamt, dass die Verluste nicht berücksichtigt werden konnten, da die Uneinbringlichkeit noch nicht abschließend festgestellt ist.
Hat jemand bei einem oder allen drei Plattformen ebenfalls Geld verloren und versucht das verlorene Geld bei der Steuererklärung* geltend zu machen? Wenn ja, mit welchen Ergebnis? Bei Erfolg, bei welchem Finanzamt? Vielleicht kann ich das beim Widerspruch zum Steuerbescheid angeben. |
Wieso denkst du, dass sich Finanzamt X dafür interessiert, wie Finanzamt Y in einer Einzelfallentscheidung entschieden hat? |
Man kann es ja zumindest mal versuchen. Und ein Einzelfall ist es ja wohl auch nicht, da ich ja nicht der einzige betroffen deutsche Steuerzahler bin. |
|
Nach oben |
|
|
mentos MINT
Anmeldedatum: 25.12.2018 Beiträge: 152
|
Verfasst am: 05.08.2024, 13:14 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Zu Viventor finden sich hier und in den folgenden Beiträgen einige Erfahrungsberichte.
Es kommt zumindest bei Viventor offenbar sehr auf das FA bzw den Sachbearbeiter an. |
|
Nach oben |
|
|
Werbeunterbrechung / Werbung
|
Verfasst am: 05.08.2024, 13:14 Titel: |
|
|
|
|
Nach oben |
|
|
eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 153
|
Verfasst am: 05.08.2024, 14:30 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Vor ein paar Jahren hab ich meine Verluste bei Envestio (?) in der Steuererklärung* geltend gemacht.
Ich war in keinem Klageverfahren dabei, hatte aber mitbekommen, als der Insolvenzverwalter benannt wurde und man ihm seine Forderungen schicken konnte, was ich gemacht hatte.
Also Folge hab ich eine Bestätigung/ Anerkennung meiner Verluste vom Insolvenzverwalter bekommen. Dies bezog sind nur auf meine Einlage, aber nicht auf die "Zinsen".
Diese Aufstellung hatte ich meiner Steuererklärung* beigefügt und eine überzeugend klingende Fomulierung gewählt, dass von einer "Rückzahlung nicht mehr ausgegangen wird" (oder so ähnlich).
Das wurde dann anerkannt (und mit meinen anderen Erträgen verrechnet).
Es handelte sich so um ca. 2-3k Euro. |
|
Nach oben |
|
|
Ostpocke
Anmeldedatum: 11.01.2019 Beiträge: 677
|
Verfasst am: 05.08.2024, 21:08 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
maxmusterleinchen hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
ich wollte meine Verluste bei Grupeer, Viventor und Fastinvest bei der diesjährigen Steuererklärung* geltend machen. |
Hatte meine Grupeer-Verluste direkt bei der folgenden Steuererklärung* angegeben .. gab keine Nachfrage seitens des Finanzamts, also Thema durch. |
|
Nach oben |
|
|
maxmusterleinchen
Anmeldedatum: 11.08.2019 Beiträge: 6
|
Verfasst am: 12.09.2024, 17:54 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Also ich habe jetzt Antwort über Grupeer, Viventor und Fastinvest von meinem Finanzamt erhalten. Es sollen Insolvenzverfahren bei allen drei Plattformen laufen. Und solange diese nicht abgeschlossen sind und es noch eine Chance auf Rückzahlung gibt, ist eine Verlustanerkennung nicht möglich. |
|
Nach oben |
|
|
jam78
Anmeldedatum: 01.03.2017 Beiträge: 20
|
Verfasst am: 19.09.2024, 10:37 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Ich habe in diesem Jahr meine Verluste bei Envestio (etwas über 1k) und den bei Fast Invest noch auf der Plattform befindlichen Betrag (ca 130 Euro) als Verluste angegeben und dabei auf diverse Online-Artikel zu den Plattformen verwiesen. Das FA hat diese Berücksichtigt. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
phpBB SEO URLs V2
*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
Vereitelte Spamregistrierungen: 192629
Impressum & Datenschutz
|