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Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten  
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dorfjunge



Anmeldedatum: 31.07.2016
Beiträge: 244

BeitragVerfasst am: 15.07.2018, 17:13    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

So langsam sollten ja die ersten Steuerbescheide zurück kommen...

Ging das bei den betroffenen denn problemlos beim Finanzamt durch? Oder gab es Diskussionen?

Habe wohl dieses Jahr meine ersten Verluste...
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Hubertus
Gast





BeitragVerfasst am: 18.07.2018, 15:08    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ein sehr interessantes Thema. Habe in der letzten Zeit viel darüber gelesen.
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fairygodfather



Anmeldedatum: 25.11.2012
Beiträge: 61
Wohnort: bei Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 21.07.2018, 12:48    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

meine (deutsche) Steuererklärung* ist durch, und die Berücksichtigung der Verluste ebenfalls, ohne Diskussion. In dem Fall handelte es sich um ein Nachrangdarlehen von Companisto*, außer der formlosen Mitteilung des Insolvenzverwalters, dass Nachrangforderungen mangels Masse nicht angemeldet werden können, hatte ich keine Nachweise.
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phoenix225



Anmeldedatum: 02.08.2012
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 26.07.2018, 13:59    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Bei mir wurde der Einspruch abgelehnt mit dem Verweis, dass das Urteil BFH vom 24.10.2017, Az. VIII R 13/15 noch nicht im Bu ndessteuerblatt veröffentlicht wurde und damit nicht über den entschiedenen Einzelfall anwendbar ist. Darüber hinaus reiche laut dem Urteil eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Regel nicht aus.

Bleibt mir noch die Chance ihn bei Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend zu machen.
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Klecksi



Anmeldedatum: 01.02.2015
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 01.08.2018, 15:08    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

phoenix225 hat Folgendes geschrieben:
Bei mir wurde der Einspruch abgelehnt mit dem Verweis, dass das Urteil BFH vom 24.10.2017, Az. VIII R 13/15 noch nicht im Bu ndessteuerblatt veröffentlicht wurde und damit nicht über den entschiedenen Einzelfall anwendbar ist. Darüber hinaus reiche laut dem Urteil eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Regel nicht aus.

Bleibt mir noch die Chance ihn bei Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend zu machen.


Wenn Euer Finanzamt sich nicht der Rechtsauffassung aus dem Urteil anschließen möchte, dann solltet Ihr darauf hinwirken, dass das Verfahren insoweit ruhend und offen gelassen wird.

Die Länder und der Bund hatten sich bereits abgestimmt und sich dafür entschieden, dass Urteil zu veröffentlichen - somit anwendbar zu machen.
Zwischenzeitlich soll es allerdings Urteile von Finanzgerichten gegeben haben (mir nicht bekannt) die eine andere Auffassung vertraten. Das könnte z.B. an einem abweichendem Sachverhalt liegen.
Nun wollten sich Länder und Bund erneut abstimmen.

Die Finanzämter werden über entsprechende Verfügungen informiert.
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Funny



Anmeldedatum: 14.10.2017
Beiträge: 82

BeitragVerfasst am: 03.10.2018, 17:35    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Blick ich nicht, gibt es nun eine Möglichkeit oder nicht die Verluste gegenzurechnen?
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TTom



Anmeldedatum: 09.10.2011
Beiträge: 1481

BeitragVerfasst am: 05.10.2018, 09:56    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Das Thema wäre sicherlich mal einen größeren Blogpost wert, da hier sehr viel Aufklärungsbedarf besteht. (Claus, wie wärs? Very Happy)

Wie sieht es mit der Verlustgegenrechnung auf einzelnen Plattformen (Auxmoney, Funding Circle*, Mintos*, Bondora* und div. andere Crowdinvests mit und ohne Nachrangdarlehen) aus? Bei Mintos* muss man dann vielleicht nochmal unterscheiden zwischen Ausfall von Darlehensanbahner (Eurocent) und Ausfall von Krediten ohne Rückkaufgarantie.

Wann ist z.B. der Zeitpunkt wann ich ein ausgefallenes Nachrangdarlehen (Denke da z.B. an Neuroproof) gegenrechnen kann? Kann ich das auch noch z.B. in einer kommenden Steureerklärung machen, oder ist der Zug abgefahren?

Ich würde von diesem Thema z.B. abhängig machen ob ich weiter auf Funding Circle* investiere, das würde bei mir den Unterschied machen, ob die Nettorendite positiv oder negativ ist!
_________________
Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket
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pointsman



Anmeldedatum: 24.12.2015
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 16.01.2019, 14:02    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Neues Jahr, neues Spiel, neues Glück… Inzwischen trudeln ja die ersten Aufstellungen/Abrechnungen für 2018 ein (z.B. Finbee) die leider wieder nur die Brutto-Zinserträge und nicht die bereits einbehaltenen (lokalen) Quellensteuern, evtl.Plattform-Gebühren / Unkosten, und Verluste durch ausgefallene Kredite ausweisen. Seufz…

Ich schreibe systematisch die helplines an um eine detaillierte Aufstellung und vor allem die Netto(!)-Erträge zu erhalten, und weise auch darauf hin das andere (deutsche) Investoren wahrscheinlich das gleiche wollen. Mal sehen was passiert.

=> Wie sieht's denn nun mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Verlusten bzw. bundesweit einheitlichen Anwendung aus - hat sich seit Okt. etwas getan?
_________________
Pointsman
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stefans



Anmeldedatum: 27.05.2016
Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 17.01.2019, 09:19    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

sobald die verluste vorhanden sind, kannst du sie geltend machen. eine insolvenz ist noch kein verlust, es kann ja geld zurückkommen.
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Gollum



Anmeldedatum: 13.01.2013
Beiträge: 547

BeitragVerfasst am: 17.01.2019, 10:43    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Welche Verluste von ausgefallenen Krediten willst du den bei Finbee* ausgewiesen bekommen?
Wenn der Kredit in Default ist wird versucht das Geld einzutreiben, dann gibt es noch keinen endgültigen Verlust für dich.
Und ich wüsste nicht, dass Finbee* Kredite schon abgeschrieben hat.
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pointsman



Anmeldedatum: 24.12.2015
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 17.01.2019, 13:41    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

re. Gollum: stimmt natürlich, aaaaber :

- in meiner Statistik tauchen ein paar Hundert Euro an "bad debt principal" auf, d.h. mehr als 61 Tage overdue. => Ich hatte das als Verlust aufgefasst. Kann natürlich sein, dass später noch Rückflüsse kommen; aber wie geht man/frau steuerlich mit solchen Zombie-Krediten (Auxmoney!) um, die de facto tot sind aber noch als lebendig in der Plattform-Statistik geführt werden?

- dazu kommen die Abzüge durch "withheld tax", d.h. lokale Quellensteuer die bereits von Finbee* einbehalten wurde. => zumindest die sollte getrennt ausgeweisen werden, damit man nicht zweimal Steuern zahlt.


Oder hab' ich (wieder mal) was falsch verstanden?
_________________
Pointsman
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Zedandi



Anmeldedatum: 02.11.2016
Beiträge: 1486

BeitragVerfasst am: 17.01.2019, 13:50    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

pointsman hat Folgendes geschrieben:
Kann natürlich sein, dass später noch Rückflüsse kommen; aber wie geht man/frau steuerlich mit solchen Zombie-Krediten (Auxmoney!) um, die de facto tot sind aber noch als lebendig in der Plattform-Statistik geführt werden?


Dass da noch Rückflüsse kommen kann nicht nur sein, sondern ist sogar sehr wahrscheinlich. Wie man damit umgeht? Im Prinzip gibt es (für deutsche Anleger) zwei Möglichkeiten:
-Entweder halten bis die Plattform die Kredite offiziell abschreibt
oder
-Auf dem Zweitmarkt verkaufen

Vorher sind das keine Verluste und können somit auch steuerlich nirgendwo gegengerechnet werden.
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MrP



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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 22.01.2019, 16:23    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

In der Regel wird das dann viele Jahre dauern bis der Verlust absetzbar ist. Dann würde es sich lohnen diese Kredite für unter 25% auf dem Zweitmarkt zu kaufen um Abgeltungssteuer zu sparen
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Oktaeder
P2P Legende


Anmeldedatum: 13.07.2010
Beiträge: 10513
Wohnort: Bei Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 22.01.2019, 17:07    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Du kaufst etwas um es abzuschreiben um Steuern zu sparen?!
_________________
Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023

Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru
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eugenkss



Anmeldedatum: 13.03.2017
Beiträge: 152

BeitragVerfasst am: 22.01.2019, 19:28    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Vermutlich war "verkaufen" gemeint.
Nur dann macht der Satz Sinn.
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