|
|
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
dorfjunge
Anmeldedatum: 31.07.2016 Beiträge: 244
|
Verfasst am: 15.07.2018, 17:13 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
So langsam sollten ja die ersten Steuerbescheide zurück kommen...
Ging das bei den betroffenen denn problemlos beim Finanzamt durch? Oder gab es Diskussionen?
Habe wohl dieses Jahr meine ersten Verluste... |
|
Nach oben |
|
|
Hubertus Gast
|
Verfasst am: 18.07.2018, 15:08 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Ein sehr interessantes Thema. Habe in der letzten Zeit viel darüber gelesen. |
|
Nach oben |
|
|
fairygodfather
Anmeldedatum: 25.11.2012 Beiträge: 61 Wohnort: bei Wiesbaden
|
Verfasst am: 21.07.2018, 12:48 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
meine (deutsche) Steuererklärung* ist durch, und die Berücksichtigung der Verluste ebenfalls, ohne Diskussion. In dem Fall handelte es sich um ein Nachrangdarlehen von Companisto*, außer der formlosen Mitteilung des Insolvenzverwalters, dass Nachrangforderungen mangels Masse nicht angemeldet werden können, hatte ich keine Nachweise. |
|
Nach oben |
|
|
phoenix225
Anmeldedatum: 02.08.2012 Beiträge: 156
|
Verfasst am: 26.07.2018, 13:59 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Bei mir wurde der Einspruch abgelehnt mit dem Verweis, dass das Urteil BFH vom 24.10.2017, Az. VIII R 13/15 noch nicht im Bu ndessteuerblatt veröffentlicht wurde und damit nicht über den entschiedenen Einzelfall anwendbar ist. Darüber hinaus reiche laut dem Urteil eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Regel nicht aus.
Bleibt mir noch die Chance ihn bei Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. |
|
Nach oben |
|
|
Klecksi
Anmeldedatum: 01.02.2015 Beiträge: 23
|
Verfasst am: 01.08.2018, 15:08 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
phoenix225 hat Folgendes geschrieben: | Bei mir wurde der Einspruch abgelehnt mit dem Verweis, dass das Urteil BFH vom 24.10.2017, Az. VIII R 13/15 noch nicht im Bu ndessteuerblatt veröffentlicht wurde und damit nicht über den entschiedenen Einzelfall anwendbar ist. Darüber hinaus reiche laut dem Urteil eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners in der Regel nicht aus.
Bleibt mir noch die Chance ihn bei Abschluss des Insolvenzverfahrens geltend zu machen. |
Wenn Euer Finanzamt sich nicht der Rechtsauffassung aus dem Urteil anschließen möchte, dann solltet Ihr darauf hinwirken, dass das Verfahren insoweit ruhend und offen gelassen wird.
Die Länder und der Bund hatten sich bereits abgestimmt und sich dafür entschieden, dass Urteil zu veröffentlichen - somit anwendbar zu machen.
Zwischenzeitlich soll es allerdings Urteile von Finanzgerichten gegeben haben (mir nicht bekannt) die eine andere Auffassung vertraten. Das könnte z.B. an einem abweichendem Sachverhalt liegen.
Nun wollten sich Länder und Bund erneut abstimmen.
Die Finanzämter werden über entsprechende Verfügungen informiert. |
|
Nach oben |
|
|
Funny
Anmeldedatum: 14.10.2017 Beiträge: 82
|
Verfasst am: 03.10.2018, 17:35 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Blick ich nicht, gibt es nun eine Möglichkeit oder nicht die Verluste gegenzurechnen? |
|
Nach oben |
|
|
TTom
Anmeldedatum: 09.10.2011 Beiträge: 1481
|
Verfasst am: 05.10.2018, 09:56 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Das Thema wäre sicherlich mal einen größeren Blogpost wert, da hier sehr viel Aufklärungsbedarf besteht. (Claus, wie wärs? )
Wie sieht es mit der Verlustgegenrechnung auf einzelnen Plattformen (Auxmoney, Funding Circle*, Mintos*, Bondora* und div. andere Crowdinvests mit und ohne Nachrangdarlehen) aus? Bei Mintos* muss man dann vielleicht nochmal unterscheiden zwischen Ausfall von Darlehensanbahner (Eurocent) und Ausfall von Krediten ohne Rückkaufgarantie.
Wann ist z.B. der Zeitpunkt wann ich ein ausgefallenes Nachrangdarlehen (Denke da z.B. an Neuroproof) gegenrechnen kann? Kann ich das auch noch z.B. in einer kommenden Steureerklärung machen, oder ist der Zug abgefahren?
Ich würde von diesem Thema z.B. abhängig machen ob ich weiter auf Funding Circle* investiere, das würde bei mir den Unterschied machen, ob die Nettorendite positiv oder negativ ist! _________________ Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket |
|
Nach oben |
|
|
pointsman
Anmeldedatum: 24.12.2015 Beiträge: 94
|
Verfasst am: 16.01.2019, 14:02 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Neues Jahr, neues Spiel, neues Glück… Inzwischen trudeln ja die ersten Aufstellungen/Abrechnungen für 2018 ein (z.B. Finbee) die leider wieder nur die Brutto-Zinserträge und nicht die bereits einbehaltenen (lokalen) Quellensteuern, evtl.Plattform-Gebühren / Unkosten, und Verluste durch ausgefallene Kredite ausweisen. Seufz…
Ich schreibe systematisch die helplines an um eine detaillierte Aufstellung und vor allem die Netto(!)-Erträge zu erhalten, und weise auch darauf hin das andere (deutsche) Investoren wahrscheinlich das gleiche wollen. Mal sehen was passiert.
=> Wie sieht's denn nun mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Verlusten bzw. bundesweit einheitlichen Anwendung aus - hat sich seit Okt. etwas getan? _________________ Pointsman |
|
Nach oben |
|
|
stefans
Anmeldedatum: 27.05.2016 Beiträge: 1597
|
Verfasst am: 17.01.2019, 09:19 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
sobald die verluste vorhanden sind, kannst du sie geltend machen. eine insolvenz ist noch kein verlust, es kann ja geld zurückkommen. |
|
Nach oben |
|
|
Gollum
Anmeldedatum: 13.01.2013 Beiträge: 547
|
Verfasst am: 17.01.2019, 10:43 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Welche Verluste von ausgefallenen Krediten willst du den bei Finbee* ausgewiesen bekommen?
Wenn der Kredit in Default ist wird versucht das Geld einzutreiben, dann gibt es noch keinen endgültigen Verlust für dich.
Und ich wüsste nicht, dass Finbee* Kredite schon abgeschrieben hat. |
|
Nach oben |
|
|
pointsman
Anmeldedatum: 24.12.2015 Beiträge: 94
|
Verfasst am: 17.01.2019, 13:41 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
re. Gollum: stimmt natürlich, aaaaber :
- in meiner Statistik tauchen ein paar Hundert Euro an "bad debt principal" auf, d.h. mehr als 61 Tage overdue. => Ich hatte das als Verlust aufgefasst. Kann natürlich sein, dass später noch Rückflüsse kommen; aber wie geht man/frau steuerlich mit solchen Zombie-Krediten (Auxmoney!) um, die de facto tot sind aber noch als lebendig in der Plattform-Statistik geführt werden?
- dazu kommen die Abzüge durch "withheld tax", d.h. lokale Quellensteuer die bereits von Finbee* einbehalten wurde. => zumindest die sollte getrennt ausgeweisen werden, damit man nicht zweimal Steuern zahlt.
Oder hab' ich (wieder mal) was falsch verstanden? _________________ Pointsman |
|
Nach oben |
|
|
Zedandi
Anmeldedatum: 02.11.2016 Beiträge: 1486
|
Verfasst am: 17.01.2019, 13:50 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
pointsman hat Folgendes geschrieben: | Kann natürlich sein, dass später noch Rückflüsse kommen; aber wie geht man/frau steuerlich mit solchen Zombie-Krediten (Auxmoney!) um, die de facto tot sind aber noch als lebendig in der Plattform-Statistik geführt werden? |
Dass da noch Rückflüsse kommen kann nicht nur sein, sondern ist sogar sehr wahrscheinlich. Wie man damit umgeht? Im Prinzip gibt es (für deutsche Anleger) zwei Möglichkeiten:
-Entweder halten bis die Plattform die Kredite offiziell abschreibt
oder
-Auf dem Zweitmarkt verkaufen
Vorher sind das keine Verluste und können somit auch steuerlich nirgendwo gegengerechnet werden. |
|
Nach oben |
|
|
MrP
Anmeldedatum: 15.02.2017 Beiträge: 106
|
Verfasst am: 22.01.2019, 16:23 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
In der Regel wird das dann viele Jahre dauern bis der Verlust absetzbar ist. Dann würde es sich lohnen diese Kredite für unter 25% auf dem Zweitmarkt zu kaufen um Abgeltungssteuer zu sparen |
|
Nach oben |
|
|
Oktaeder P2P Legende
Anmeldedatum: 13.07.2010 Beiträge: 10513 Wohnort: Bei Karlsruhe
|
Verfasst am: 22.01.2019, 17:07 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Du kaufst etwas um es abzuschreiben um Steuern zu sparen?! _________________ Mein Blog rund um p2p Kredite
Bondora/XIRR ca. 12%/ Investiere per API.
Stand 9/2023
Weitere Anlagen bei Swaper*,peerberry,afranga,lendermarket und estateguru |
|
Nach oben |
|
|
eugenkss
Anmeldedatum: 13.03.2017 Beiträge: 152
|
Verfasst am: 22.01.2019, 19:28 Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten |
|
|
Vermutlich war "verkaufen" gemeint.
Nur dann macht der Satz Sinn. |
|
Nach oben |
|
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
phpBB SEO URLs V2
*Anzeige / Affiliate Link
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
Vereitelte Spamregistrierungen: 192394
Impressum & Datenschutz
|