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Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten  
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Panke



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BeitragVerfasst am: 09.01.2018, 20:08    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Klecksi hat Folgendes geschrieben:

Mir macht etwas anderes größere Bauchschmerzen, weil man es im Einzelfall errechnen und ggf. dem Finanzbeamten verkaufen muss.

Beispiel:
Nennbetrag des Kredites = 100 €
Rückzahlung bis zu Ausfall = 90 € (davon 80€ bereits versteuert)
Verlust = 10 €

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber warum sollte die Rückzahlung versteuert werden? Steuerlich relevant ist doch nur der erhaltene Zins, der Rückfluß Deines Eigenkapitals interessiert doch gar nicht. Du setzt den Verlust von 10€ Eigenkapital an und das wars.
Oder liege ich da falsch?
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MrP



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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 09.01.2018, 20:33    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

In deinem Beispiel mit dem 100 Euro Kredit sind 90 Euro Rückzahlung ja nur die anteilige Tilgung. Du würdest ja nicht 90 Euro versteuern sondern nur die tatsächlichen Zinseinnahmen.

Z. Bsp. 100Euro Kreditanteil zu 10% p.a. auf 12 Monate
Angenommen du hast 90 € Tilgung zurück erhalten und zum Beispiel 9 Euro Zinsen erhalten und bereits versteuert. Dann wären darauf ca. 25-27% Abgeltungsteuer, Kirchensteuer und Soli fällig d. h. etwa 2,30 €.
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Klecksi



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Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 09.01.2018, 23:12    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ja, da habt Ihr beide absolut recht. Das Zahlenbeispiel ist fehlerhaft. Ich habe es in der Eile nicht zu Ende gedacht.

Aber der Grundgedanke bleibt doch. Ich habe ggf. auf Zinsen aus einem Kredit, welcher sich später als verlustbringend entpuppt, zuvor bereits Steuern gezahlt.
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BeitragVerfasst am: 09.01.2018, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

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bettertogether



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BeitragVerfasst am: 09.01.2018, 23:45    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Klecksi hat Folgendes geschrieben:
Ja, da habt Ihr beide absolut recht. Das Zahlenbeispiel ist fehlerhaft. Ich habe es in der Eile nicht zu Ende gedacht.

Aber der Grundgedanke bleibt doch. Ich habe ggf. auf Zinsen aus einem Kredit, welcher sich später als verlustbringend entpuppt, zuvor bereits Steuern gezahlt.


Ich denke der Knackpunkt hier wird sein, ob sich Verluste eines Kredites nur gegen Zinseinnahmen des selben Kredites verrechnen lassen, oder allgemein gegen alle Kapitaleinkünfte.
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 23.02.2018, 20:39    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Kapilendo zum Thema "Verluste geltend machen" im Newsletter in der heutigen Mail:

Kapilendo hat Folgendes geschrieben:
Verluste steuerlich geltend machen
Die aktuelle Rechtsprechung entwickelt sich dahin, dass Verluste, die durch Crowdinvestments verbucht werden, steuerlich geltend gemacht werden können. Wir planen bei einer entsprechenden rechtlichen Entwicklung und einem möglichen Ausfall eines unserer Projekte die Ausstellung von Verlustbescheinigungen für betroffene Anleger. Ein abschließendes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) zu dem Thema steht noch aus.


Also erstmal abwarten was noch vom BFH kommt.
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MichaelR1809



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BeitragVerfasst am: 24.02.2018, 10:27    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
Kapilendo zum Thema "Verluste geltend machen" im Newsletter in der heutigen Mail.


Das kam bei mir gestern von Bettervest:

Liebe bettervestoren,

in dieser Woche haben wir einige wichtige steuerrechtliche Fragen von unserer Kanzlei abklären lassen. Vielleicht habt ihr in der Tagespresse oder auf Crowdfunding-Informationsseiten schon davon gehört, dass es eine neue Rechtsprechung zu Verlusten aus Zinserträgen gibt. Noch bis vor kurzem musste man die Zinserträge aus einem Crowdfunding-Projekt versteuern, ohne dass man andererseits Verluste steuerlich geltend machen konnte. Nun hat aber der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass der „endgültige Ausfall einer Kapitalforderung“ als Verlust anerkannt werden soll. Nicht ganz eindeutig ist hingegen, wann genau der Ausfall „endgültig“ feststeht. Im Urteil heißt es jedenfalls, dass die bloße Eröffnung eines Insolvenzverfahrens für die Anerkennung nicht ausreicht.

Was ist nun zu tun?

Da nachrangige Forderungen im Verlauf eines Insolvenzverfahrens nur sehr selten bedient werden können, sollte man den Verlust grundsätzlich sofort in der Steuererklärung* unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 24.10.2017 ("BFH Az. VIII R 13/15") geltend machen! Zusätzlich sollten eine Kopie des Darlehensvertrages (siehe nach dem Login unter "Mein bettervest" > "Meine Investitionen") und ein Verweis auf die Insolvenzbekanntmachung (anbei) des betreffenden Unternehmens beigelegt werden. Dabei kann auch darauf hingewiesen werden, dass die Forderungen nachrangiger Gläubiger im Insolvenzverfahren grundsätzlich nicht anzumelden sind (§ 174 Abs. 3 InsO), was wirtschaftlich einem endgültigen Ausfall zumindest sehr nahekommt.

Auch wenn es in vielen Artikeln über das Thema anders suggeriert wird, möchten wir euch darauf aufmerksam machen, dass die Finanzverwaltung auf der Grundlage des Urteils noch nicht zur Anerkennung eures Verlusts verpflichtet ist. Es könnte durchaus sein, dass sie das Urteil mit einem sogenannten "Nichtanwendungserlass" belegt und den Gesetzgeber auffordert hier zu handeln. Wir hoffen aber sehr, dass es nicht dazu kommt und ihr einen Teil eures wahrscheinlichen Verlustes so wieder kompensieren könnt.

Energiereiche Grüße
vom bettervest-Team

Scheint sich viel zu tun in dieser Richtung
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bettertogether



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BeitragVerfasst am: 28.03.2018, 14:14    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Hier auch noch ein informativer Beitrag von Companisto* zum Thema:
https://www.companisto.com/de/academy/profis/verlustbescheinigung-bei-insolvenzen-verluste-steuerlich-geltend-machen

Ich werde es in der nun anstehenden Steuererklärung* für 2017 auf jeden Fall auch probieren, meine Verluste bei Fellow Finance und Omaraha (automatischer Verkauf zu ca. 70% der ausstehenden Forderung an Inkassofirma bzw. Compensation Fund nach 90 Tagen Delay) geltend zu machen. Hoffentlich begnügt sich das Finanzamt mit entsprechenden Screenshots und Tabellen, da eine offizielle Verlustbescheinigung von den Plattformen wohl kaum zu erwarten sein wird.
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 28.03.2018, 18:09    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

bettertogether hat Folgendes geschrieben:
Ich werde es in der nun anstehenden Steuererklärung* für 2017 auf jeden Fall auch probieren, meine Verluste bei Fellow Finance und Omaraha (automatischer Verkauf zu ca. 70% der ausstehenden Forderung an Inkassofirma bzw. Compensation Fund nach 90 Tagen Delay) geltend zu machen. Hoffentlich begnügt sich das Finanzamt mit entsprechenden Screenshots und Tabellen, da eine offizielle Verlustbescheinigung von den Plattformen wohl kaum zu erwarten sein wird.


Müsste funktionieren. Wurde bei mir letztes Jahr bei FF auch aktzeptiert. Bei FF gibts ja einen Ausdruck. Bei Omaraha muss ein Screenshot herhalten. Da die Kredite endgültig verkauft wurden, also veräsusert wurde, muss das Finanzamt das als Verlust aktzeptieren.
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stern



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BeitragVerfasst am: 28.03.2018, 19:22    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:
bettertogether hat Folgendes geschrieben:
Ich werde es in der nun anstehenden Steuererklärung* für 2017 auf jeden Fall auch probieren, meine Verluste bei Fellow Finance und Omaraha (automatischer Verkauf zu ca. 70% der ausstehenden Forderung an Inkassofirma bzw. Compensation Fund nach 90 Tagen Delay) geltend zu machen. Hoffentlich begnügt sich das Finanzamt mit entsprechenden Screenshots und Tabellen, da eine offizielle Verlustbescheinigung von den Plattformen wohl kaum zu erwarten sein wird.


Müsste funktionieren. Wurde bei mir letztes Jahr bei FF auch aktzeptiert. Bei FF gibts ja einen Ausdruck. Bei Omaraha muss ein Screenshot herhalten. Da die Kredite endgültig verkauft wurden, also veräsusert wurde, muss das Finanzamt das als Verlust aktzeptieren.


für die Steuer* 2017 müssen keine Dokumente mehr eingereicht werden, aber vorgehalten werden.
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Bandit55555



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BeitragVerfasst am: 28.03.2018, 19:35    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

stern hat Folgendes geschrieben:
für die Steuer* 2017 müssen keine Dokumente mehr eingereicht werden, aber vorgehalten werden.

Ja, ich drucks aber trotzdem aus. Bei mir wollen sie die Belege sehr wahrscheinlich sehen. Ich hab 2017 über 5000€ Veräusserungsverluste. Ich glaube kaum das die das einfach so als Verlust aktzeptieren. Aber auch wenns nur weniger wäre würde ich trotzdem alles sichern. Wenn eine Plattform mal für immer down ist, sind alle Infos weg.
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bettertogether



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BeitragVerfasst am: 29.03.2018, 08:07    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Bandit55555 hat Folgendes geschrieben:

Müsste funktionieren. Wurde bei mir letztes Jahr bei FF auch aktzeptiert.


Danke für die Info. Das stimmt mich hoffnungsvoll.
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OttoStrobl



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Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.04.2018, 20:42    Titel: komplex aber machbar Antworten mit Zitat

Ich finde die Steuersituation bei P2P auch ziemlich verwirrend und zugegebenermaßen auch deutlich komplizierter als bei meiner Depotbank. Jetzt weiß ich zwar wo ich die Gewinne eintragen muss, aber zusammenrechnen muss man sie auf manchen Plattformen ja immer noch.
Zum Glück übernehmen manche Plattformen das für uns Anleger z.B. Mintos* Smile
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Doso



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Beiträge: 2692

BeitragVerfasst am: 13.04.2018, 10:19    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ich nutze dafür immer eine Steuersoftware. Da kann man die Plattformen einzeln eintragen und die Software rechnet das dann zusammen.
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kieselbert



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BeitragVerfasst am: 21.04.2018, 16:02    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

wie heißt die Software?
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Doso



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BeitragVerfasst am: 21.04.2018, 21:56    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ist total egal was man da nimmt. Wiso Steuersparbach, Tax... gibt da sehr viel auf dem Markt.

Dieses Jahr habe ich es mit dem Lidl Steuersparer gemacht.
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