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Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten  
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P2Papst



Anmeldedatum: 27.07.2018
Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 12:28    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Claus Lehmann hat Folgendes geschrieben:
WICHTIG

Der Entwurf des Jahressteuergesetz 2019 sieht Änderungen vor!

siehe https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/jahressteuergesetz-2019/jstg-2019-einkommensteuergesetz_168_490832.html
dort Punkt 7

Laut Gesetzesbegründung soll die Auffassung des BFH allerdings nicht der Intention des Gesetzgebers entsprechen. Vielmehr habe der Gesetzgeber primär bezweckt, dass Steuerpflichtige laufende Einkünfte nicht in steuerfreie Veräußerungsgewinne transferieren können.
Mit der Ergänzung des § 20 Abs. 2 EStG um einen neuen Satz 3 soll daher geregelt werden, dass insb. der durch den Ausfall einer Kapitalforderung (Nr. 1) oder die Ausbuchung einer wertlosen Aktie (Nr. 2) entstandene Verlust steuerlich unbeachtlich sein soll. Die abschließende Aufzählung der steuerlich relevanten Realisationsvorgänge in § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG führt ausschließlich Veräußerungssurrogate auf, deren wesentliches Merkmal der Rechtsträgerwechsel und die Entgeltlichkeit ist. Der Wertverfall erfülle diese Merkmale gerade nicht. Um Umgehungsgeschäfte zu vermeiden, soll nach § 20 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3 EStG-E auch die Veräußerung von wertlosen Wirtschaftsgütern steuerlich unbeachtlich sein.


(via Privatier)

Geplant ist Inkrafttreten ab 01.01.2020


Ich bin kein Steuerberater, daher Laie. Aber es kann doch nicht sein, dass man Gewinne voll versteuern muss und auf den Verlusten sitzen bleibt. Das widerspricht doch dem Symmetrieansatz.

Sollte das aber wirklich so sein, wie damit umgehen?
- Nur noch Buybackplattformen?
- Grundsätzlich alles, was in Schieflage gerät schnell veräußern? (erfordert zumindest einen Zweitmarkt)
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Meine Posts spiegeln nur meine persönliche Meinung wider. Eine Anlageempfehlung kann daraus unter keinen Umständen abgeleitet werden.
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Panke



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BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 13:50    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Aus Sicht unseres Finanzministers passt das sicher. Die wollen wieder zum alten Status Quo zurück, wo Verluste aus Privatkrediten unser Privatvergnügen waren.
Ich finde auch die Begründung super, dass "die Auffassung des BFH nicht den Intentionen des Gesetzgebers entsprechen" - das muss man erst mal bringen.
Ich glaube allerdings nicht, dass sich dieser Geist zurück in die Flasche drängeln lässt - da wird es sicher bald die ersten geben, die dagegen klagen werden. Ich bin ebenfalls der (laienhaften) Meinung, dass unser BFH recht hat, und der Gesetzgeber mal seine Hausaufgaben machen sollte.
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MrP



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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 13:55    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Einen Symmetrieansatz gibt es im Steuerrecht nicht. Erstattungszinsen auf Steuern müssen z. B. versteuert werden und dürfen nicht mit Nachzahlungszinsen verrechnet werden. Es gibt auch keinen Abzug von Schuldzinsen bei Fremdkapitalaufnahme. Buback schützt jedenfalls nur bedingt da wenn es Verluste gibt diese möglicherweise ganz erheblich ausfallen werden. So dass im schlimmsten Fall Steuern trotz starker Verluste fällig werden
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P2Papst



Anmeldedatum: 27.07.2018
Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 14:11    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ja, stimmt, dass man Fremdkapital nicht steuerlich geltend machen kann ist auch so eine Farce. In anderen Ländern geht das.

Aber wir haben in Deutschland ja sowieso die höchste (bzw. zweithöchste) Steuer- und Abgabenbelastung weltweit. Lohnt sich ja, denn dafür sind Bildung, Infrastruktur und Öffentliche Sicherheit im OECD-Vergleich im unteren Drittel. Yeah. Wir sind ein reiches Land.
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Bolanger



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Beiträge: 478

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 19:08    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Moment mal... ich kann Fremdkapitalzinsen nicht steuerlich geltend machen?

Ich finanziere eine Immobilie, um damit Geld zu erwirtschaften - dann darf ich die Kreditzinsen steuerlich erfassen

Ich finanziere den Kauf von irgendwas anderem, um damit Geld zu erwirtschaften - dann darf ich die Kreditzinsen nicht steuerlich erfassen? Das kann doch fast nicht sein, denn jeder Unternehmer darf das, der Vermieter auch etc.


Also wenn bei jemandem ein Buyback-Anbieter Pleite geht und da signifikante Forderungen im Raum stehen, dann biete ich mich an, die Forderungen für 1 EUR anzukaufen und hoffe, dass sich aus dem Forum auch jemand bereit erklärt, meine Kredite ebenso anzukaufen...
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Claus Lehmann
Site Admin


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Beiträge: 18209

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 19:51    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Richtig, Fremdkapitalkosten kannst Du m.E. nicht geltend machen (aber Steuerberater fragen).

Und dass es hier generell schlechter ist als in anderen Ländern teile ich nicht.

ich hab mit sehr vielen internationalen P2P Anlegern gesprochen
Frag mal die Österreicher die nach Einkommensteuersatz auf ihre P2P Kredite zahlen
Oder die iren, die (bis zu) 52% auf P2P Einkünfte zahlen
Oder die Portugiesen.

Wir fahren mit 25% (+Soli) selbst unter Berücksichtigung der Nichtverrechenbarkeit im Mittelfeld.

besser ist es insbesondere bei Wohnsitz
in UK (bei richtiger Nutzung von Steuervorteilen, nicht bei "Standard"-Bestuerung)
vor allem in NL
m.W. auch in LU (bin aber nicht sicher, Urs)
vermutlich in der Schweiz
in vielen osteuropäischen Ländern.
Je nach Wohnsitzland kann auch zwischenschaltung einer eigenen Firma eine Option sein (EE)
_________________
Meine Investments (aktualisiert 12/24):
Laufend: Bondora*, Estateguru*, Indemo*, Inrento*, Mintos*, Crowdestate* (Rest), October* (Rest), Linked Finance* (Rest), Plenti (Rest), Ventus Energy*, Seedrs*, Crowdcube, Housers* (Rest),
Beendet: Smava, Auxmoney, MyC4, Zidisha, Crosslend, Lendico, Omarahee, Lendy, Ablrate, Bondmason, Finbee*, Assetz Capital, Bulkestate, Fellow Finance, Investly*, Iuvo*, Landex, Lendermarket*, Lenndy, Moneything,
Neofinance*, Reinvest24, Robocash*, Viainvest*, Viventor, Zlty Melon
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Scottyffm



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Wohnort: Fischkopp

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 21:25    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Ich setze die "fremdkapitalkosten" über einen Umweg ab:
Wohnung mit 70%beliehen über einen direktem (Grundschuld eingetragenen) bankkredit. Die anderen "30%" hab ich zur selben Zeit mit einem lombardkredit auf das Depot aufgenommen.
Je nach cashstand nehme ich einen Monat mal mehr mal weniger auf. Die Jahreskosten dafür setze ich als zusätzliche kreditkosten für das vermietete Eigentum ab. Bisher ist es so durchgegangen.

Seitdem setze ich das alles in Bezug auf das Eigentum ab und hab so eine kleine günstige zusätzliche Liquidität geschaffen.

"Direkt" in Bezug auf p2p kosten absetzen geht glaube ich nicht und würde ich in dem Sinne auch von meinem persönlichen Gefühl her gar nicht machen wollen.
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TTom



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Beiträge: 1515

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 22:54    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Unsere Politiker tun wirklich alles daran, dass wir ein digitales Entwicklungsland bleiben!

Wer hat diese Pfeifen gewählt?
_________________
Aktive P2P-Investments:
Bondora, Mintos
Auslaufend/Historisch: Estateguru*, Reinvest24*, Bondster*, Investly*, Funding Circle*, Auxmoney*, Lendermarket
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Doso



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Beiträge: 2715

BeitragVerfasst am: 28.06.2019, 23:42    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Wir alle hier in diesem Land irgendwie ... Sad
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MrP



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Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: 29.06.2019, 02:41    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Eine nachträgliche Beleihung der vermieteten Wohnung ist aber steuerlich nicht absetzbar. Es steht ja auch in keinem Zusammenhang mit Mieteinnahmen es sei denn der Kredit wurde in Sanierung oder Umbau investiert. Möglich dass die Ausgaben mit viel Glück beim Finanzamt übersehen werden und als Werbungskosten durchgehen.
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P2Papst



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Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: 29.06.2019, 16:41    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

Tja, Leistungsträger werden in Deutschland bestraft:
- Die höchste Steuer- und Abgabenbelastung weltweit
- Massive und weiter steigende Belastung von Einnahmen aus Vermögen

Das ist traurig und schlimm aber es ist derzeit wohl keine Besserung in Sicht. Es wird ja unentwegt nach "sozialer Gerechtigkeit" gerufen. Damit wird leider gemeint, dass die Fleißigen noch stärker belastet werden, um es den Faulen zu geben. Schade.
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nukin



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Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: 06.10.2019, 18:08    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

P2Papst hat Folgendes geschrieben:
Tja, Leistungsträger werden in Deutschland bestraft:
- Die höchste Steuer- und Abgabenbelastung weltweit
- Massive und weiter steigende Belastung von Einnahmen aus Vermögen

Das ist traurig und schlimm aber es ist derzeit wohl keine Besserung in Sicht. Es wird ja unentwegt nach "sozialer Gerechtigkeit" gerufen. Damit wird leider gemeint, dass die Fleißigen noch stärker belastet werden, um es den Faulen zu geben. Schade.


Schon mal was von Dänemark gehört?
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stefans



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Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 06.10.2019, 23:24    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

ich bin ganz froh, dass das Finanzamt meine Zinserträge akzeptiert hat und weiteren stress
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P2Papst



Anmeldedatum: 27.07.2018
Beiträge: 444

BeitragVerfasst am: 07.10.2019, 16:53    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

nukin hat Folgendes geschrieben:
P2Papst hat Folgendes geschrieben:
Tja, Leistungsträger werden in Deutschland bestraft:
- Die höchste Steuer- und Abgabenbelastung weltweit
- Massive und weiter steigende Belastung von Einnahmen aus Vermögen

Das ist traurig und schlimm aber es ist derzeit wohl keine Besserung in Sicht. Es wird ja unentwegt nach "sozialer Gerechtigkeit" gerufen. Damit wird leider gemeint, dass die Fleißigen noch stärker belastet werden, um es den Faulen zu geben. Schade.


Schon mal was von Dänemark gehört?


Ich weiß nicht, was Du mir damit sagen willst. Ich kenne Dänemark. War schon da. Deutschland hat eine höhere Steuer- und Abgabenlast als Dänemark und zwar deutlich.
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stefans



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Beiträge: 1597

BeitragVerfasst am: 17.12.2019, 19:46    Titel: Re: Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten Antworten mit Zitat

mal wieder eine frage zu den steuern:
man hat in ein projekt investiert und bekommt jeden monat 10% zinsen. es kommen nach einigen monaten keine zinsen mehr und man erhält die info der plattform auf insolvenz. kann man da steuerlich irgendwas absetzen gegen die verdienten zinsen?
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